Anlagestrategie für Kleinanleger
Die EU arbeitet an einer Strategie zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes und des Verbrauchervertrauens, um Investitionen in die europäischen Kapitalmärkte zu fördern.
Investitionen von Kleinanlegern auf den EU-Kapitalmärkten
In der EU ist die Beteiligung von Kleinanlegern an EU-Kapitalmärkten im Vergleich zu anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften nach wie vor gering. Im Jahr 2021 wurden nur rund 17 % des Vermögens der privaten Haushalte in der EU in Form von Finanzpapieren (börsennotierten Aktien, Anleihen, Investmentfonds und Finanzderivate) gehalten. In den USA waren es dagegen 43 %.
Ein hoher Anteil des Finanzvermögens der privaten Haushalte in der EU wird in Form von Bankeinlagen gehalten, obwohl langfristige Investitionen an Aktienmärkten in der Vergangenheit zu erheblichen Gewinnen geführt haben.
Was hindert Kleinanleger daran, von Kapitalmärkten zu profitieren?
Zugang zu Informationen
Für Kleinanleger ist es schwierig, Zugang zu relevanten, vergleichbaren und leicht verständlichen Informationen zu erhalten, um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können.
Vertrauen in die Kapitalmärkte
Nur 38 % der Verbraucherinnen und Verbraucher sind sich sicher, dass die von Finanzintermediären geleistete Beratung in erster Linie ihrem Interesse dient.
Einfluss von Marketing
Kleinanleger sind einem wachsenden Risiko ausgesetzt, durch unrealistische Marketinginformationen in den sozialen Medien und über neue Marketingkanäle unangemessen beeinflusst zu werden.
Hohe Gebühren
Einige Produkte und Dienstleistungen für Kleinanleger sind im Vergleich zu Produkten und Dienstleistungen für institutionelle Anleger häufig mit hohen Gebühren und Provisionen verbunden, was sich negativ auf die Kapitalrendite auswirkt.
EU-Anlagestrategie für Kleinanleger
Die Europäische Kommission hat zur Bewältigung dieser Probleme am 24. Mai 2023 eine Strategie für Kleinanleger vorgeschlagen, die zwei Vorschläge umfasst:
- eine Verordnung zur Änderung der verpackten Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)
- eine Sammelrichtlinie zur Änderung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), der Richtlinie „Solvabilität II“, der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM)
Der Rat hat sich am 12. Juni 2024 auf sein Verhandlungsmandat für die beiden Vorschläge geeinigt. Am 18. Dezember 2025 haben sich der Rat und das Europäische Parlament auf einen aktualisierten Rahmen für Kleinanleger-Produkte geeinigt. Ziel ist es,
- die Position von Kleinanlegern zu stärken, indem ihnen das gleiche Maß an Informationen, Behandlung und Schutz wie institutionellen Anlegern geboten wird;
- das Vertrauen in die EU-Finanzmärkte zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern;
- den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen eine breitere Palette an effizienten Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte
Mit dem Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung verpackter Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) sollen die Vorschriften für Basisinformationsblätter für PRIIP aktualisiert werden. Verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte sind Produkte, die Banken Verbrauchern in der Regel anbieten, wenn diese beispielsweise auf ein Eigenheim oder für die Bildung ihrer Kinder sparen wollen.
Die überarbeitete Verordnung würde privaten Anlegern helfen, das von ihnen erworbene Produkt besser zu verstehen und es mit anderen Produkten zu vergleichen, da wichtige Informationen über Kosten und Risiken in dem Dokument, das sie beim Kauf bestimmter Anlageprodukte erhalten, deutlich erkennbar wären.
Der digitale Zugang zu Basisinformationsblättern würde erleichtert werden, was die Rechtsklarheit erhöhen würde.
Sammelrichtlinie
Die Sammelrichtlinie enthält mehrere Änderungen, die verschiedene für Kleinanleger relevante Aspekte betreffen.
Mit den neuen Vorschriften werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:
- Verbesserung der Bereitstellung von Informationen für Kleinanleger, etwa durch Anpassung der Offenlegungsvorschriften an das digitale Zeitalter,
- Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Kosten durch verpflichtende Verwendung einer standardisierten Darstellungsweise und Terminologie in Bezug auf Kosten. Dadurch würde sichergestellt werden, dass Anlageprodukte Kleinanlegern ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten,
- Schutz von Kleinanlegern vor irreführendem Marketing, indem sichergestellt wird, dass Finanzintermediäre die volle Verantwortung für die Nutzung ihrer Marketing-Mitteilungen tragen, einschließlich bei Marketing über soziale Medien, Prominente oder andere von ihnen vergütete Dritte,
- Ermutigung der Mitgliedstaaten, die Finanzkompetenz der Bürgerinnen und Bürger durch nationale Maßnahmen zu fördern,
- Verringerung des Verwaltungsaufwands und Verbesserung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für erfahrene Kleinanleger,
- Vorgehen gegen potenzielle Interessenkonflikte beim Vertrieb von Anlageprodukten, indem strengere Vorschriften für sogenannte Anreize festgelegt werden und sichergestellt wird, dass die Finanzberatung das bestmögliche Interesse der Kleinanleger verfolgt,
- Aufrechterhaltung hoher Standards bei den Berufsqualifikationen für Finanzberater.
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Gesetzgebungspaket zur Kapitalmarktunion 2021
Letzte Überprüfung: 18. Dezember 2025