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Der REPowerEU-Plan im Detail

Die EU setzt einen ehrgeizigen Plan um, um ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und den grünen Wandel zu beschleunigen, indem Energie eingespart, in erneuerbare Energien investiert und die Energieversorgung diversifiziert wird.

Die Europäische Kommission legte im Mai 2022 den REPowerEU-Plan vor. Der Plan baut auf der Umsetzung der Vorschläge im Rahmen von „Fit für 55“ auf, die das ehrgeizige Ziel der EU unterstützen, im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die nach der COVID-19-Krise als vorübergehendes Instrument zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie eingerichtet wurde, ist das wichtigste Finanzierungsinstrument für den Plan.

Im Dezember 2022 erzielten die Verhandlungsführer des Rates und des Parlaments eine vorläufige Einigung über eine Überarbeitung der ARF-Verordnung. Die Änderungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, ihre Aufbau- und Resilienzpläne durch spezifische REPowerEU-Kapitel zu ergänzen, um Investitions- und Reformmaßnahmen im Einklang mit den Zielen des REPowerEU-Plans zu finanzieren. Der Rat hat die neuen Vorschriften im Februar 2023 förmlich angenommen.

Infographik zur Umsetzung von REPowerEU durch die Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten.

Was ist REPowerEU?

Mit ihrem Plan REPowerEU will die EU:

  • Energie sparen und die Energieeffizienz verbessern
  • die Energieversorgungdiversifizieren
  • den Übergang zu sauberen Energiequellen beschleunigen

Wie wird REPowerEU finanziert?

bis zu 225 Mrd. €
an nicht genutzten Darlehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)

+ 20 Mrd. € an neuen Zuschüssen
60 %: Innovationsfonds
40 %: Verkauf von Zertifikaten aus dem Emissionshandelssystem (EHS)

bis zu 17,9 Mrd. €
Übertragungsmöglichkeiten für 5 % der kohäsionspolitischen Mittel

bis zu 5,4 Mrd. €
freiwillige Übertragungen aus der Brexit-Reserve an die Aufbau- und Resilienzpläne

Wie werden die Mitgliedstaaten REPowerEU umsetzen?

Vorlage

möglichst bis zum 30. April 2023 (vorgeschriebene Frist für Darlehensanträge: 31. August 2023)

Die Mitgliedstaaten legen geänderte Aufbau- und Resilienzpläne vor, ergänzt durch spezifische „REPowerEU-Kapitel“.

Dazu gehören:

  • neue Reformen und Investitionen ab 1. Februar 2022
  • Aufstockung von Reformen und Investitionen, die bereits Teil ihrer Aufbau- und Resilienzpläne sind

Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen Vorrang geben, die bereits umgesetzt werden und bis 2026 durchgeführt werden können.

Sie können eine Vorfinanzierung von bis zu 20 % der zusätzlichen Mittel beantragen.

Bewertung

innerhalb von zwei Monaten

Die Europäische Kommission bewertet die Pläne.

Billigung

innerhalb von vier Wochen

Der Rat billigt positive Bewertungen mit Durchführungsbeschlüssen.

Unterzeichnung

Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterzeichnen die neuen bzw. geänderten Finanzierungs- und/oder Darlehensverträge.

Welche Maßnahmen werden unterstützt?

  • Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der Nachfrage
  • Verbesserung der Energieinfrastruktur und Stromspeicherung
  • Behebung von Engpässen bei der Energieübertragung und -verteilung
  • Dekarbonisierung der Industrie
  • Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Verbreitung von erneuerbarem Wasserstoff
  • Förderung emissionsfreier Verkehrsmittel
  • Umschulung von Arbeitskräften, um sie für „grüne Jobs“ zu qualifizieren
  • Bekämpfung von Energiearmut

Letzte Überprüfung: 19. Februar 2025