- Rat (Landwirtschaft und Fischerei)
Rat (Landwirtschaft und Fischerei), 16.06.2015, 16. Juni 2015
Wichtigste Ergebnisse
Standpunkt des Rates zum ökologischen/biologischen Landbau
Der Rat erzielte Einvernehmen über eine allgemeine Ausrichtung zu der Verordnung über den ökologischen/biologischen Landbau.
Nach der intensiven Arbeit während unseres Vorsitzes und den heutigen langwierigen Beratungen erzielte der Rat eine politische Einigung, die es uns ermöglichen wird, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den künftigen Rechtsrahmen für den ökologischen/biologischen Landbau aufzunehmen". Jānis Dūklavs, lettischer Landwirtschaftsminister
Mit dem Vorschlag sollen die geltenden Rechtsvorschriften über den ökologischen/biologischen Landbau und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen überarbeitet werden, um Hindernisse für die Ausweitung des ökologischen/biologischen Landbaus in der EU auszuräumen, einen fairen Wettbewerb für Landwirte und Wirtschaftsteilnehmer zu garantieren und das Vertrauen der Verbraucher in ökologische/biologische Erzeugnisse zu stärken.
Minister Jānis Dūklavs erklärte: "Nach der intensiven Arbeit während unseres Vorsitzes und den heutigen langwierigen Beratungen erzielte der Rat eine politische Einigung, die es uns ermöglichen wird, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den künftigen Rechtsrahmen für den ökologischen/biologischen Landbau aufzunehmen".
Konsultation zu den Fangmöglichkeiten für 2016
Die Minister wurden über die Mitteilung der Kommission über die Fangmöglichkeiten für 2016 unterrichtet.
Mehrere Mitgliedstaaten erkannten die in der Mitteilung erwähnte allgemeine Verbesserung der Bestandslage an. Sie wiesen ferner darauf hin, dass Mehrjahrespläne mit einem mehrere Arten umfassenden Ansatz für die Fischbestände verabschiedet werden müssen. Viele Delegationen betonten auch die Folgen der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) für die Fangmöglichkeiten im Jahr 2016 und hoben insbesondere die Anlandeverpflichtung hervor, die im nächsten Jahr auf die Grundfischereien in den EU-Gewässern der Nordsee und des Atlantik ausgeweitet wird.
Die Fangmöglichkeiten für 2016, über die der Rat unter luxemburgischem Vorsitz Einvernehmen erzielen muss, werden unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Fischereiflotten auf die Bestände (fischereiliche Sterblichkeit) festgelegt. Mehrere Länder wiesen darauf hin, dass dies bedeutet, dass ein Niveau erreicht werden muss, bei dem die Bestände die Biomasse aufbauen können, die unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Faktoren einen höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) ermöglicht.
Dazu erklärte der Präsident des Rates, Minister Dūklavs: "In den Gesprächen bekräftigte der Rat seine feste Entschlossenheit, die neue GFP umzusetzen, um die Fischereipolitik in der EU nachhaltiger zu gestalten."
Dossiers
Ergebnisdokumente
- Vorläufiges Programm, Tagung des Rates "Landwirtschaft und Fischerei", 16. Juni 2015
- Vorläufige Tagesordnung, Tagung des Rates "Landwirtschaft und Fischerei", 16. Juni 2015
- Liste der A-Punkte, nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten, Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei), 16. Juni 2015
- Hintergrundinformationen
- Teilnehmerliste
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