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Rat „Landwirtschaft und Fischerei“, 21. September 2020
Wichtigste Ergebnisse
Die Ministerinnen und Minister sind in Brüssel zusammengekommen und haben die Beratungen über das Reformpaket für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2020 im Hinblick darauf fortgeführt, im Oktober 2020 die allgemeine Ausrichtung des Rates festzulegen. Ferner erörterten sie handelsbezogene Agrarfragen. Dabei ging es insbesondere um aktuelle und bevorstehende Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Drittländern.
Wir sind heute bei unseren Beratungen über die GAP-Reform ein gutes Stück vorangekommen, und ich bin zuversichtlich, dass wir auf unserer nächsten Tagung in der Lage sein werden, die allgemeine Ausrichtung des Rates festzulegen. Es herrschte allgemein Konsens darüber, dass wir es im Oktober schaffen können. Wir müssen noch einige Fragen klären, aber ich habe mich gefreut, eine gewisse Kompromissbereitschaft festzustellen. Eines bleibt unverändert: Im Mittelpunkt steht für uns, dass die europäischen Landwirte auch beim Übergang zu umweltfreundlicheren Methoden wettbewerbsfähig bleiben. Wir dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass unsere grünen Ziele für die europäischen Landwirte realistisch und machbar sind.
Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Deutschlands
Am Vormittag führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über drei Elemente der GAP-Reform: die grüne Architektur, die Einbindung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum MFR in das künftige System der Direktzahlungen und das neue Umsetzungsmodell. Bei einigen Fragen herrschten unterschiedliche Auffassungen, doch waren sich alle einig, dass die allgemeine Ausrichtung des Rates im Oktober festgelegt werden sollte. Viele betrachteten die vom Vorsitz vorgelegten Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung. Dazu zählten die Einführung eines EU-weit einheitlichen Mindestanteils an nichtproduktiven Flächen und einer flexibleren und freiwilligen Deckelung der Direktzahlungen. Der Vorschlag, verbindliche Öko‑Regelungen mit einer zweijährigen Pilotphase einzuführen, wurde teilweise begrüßt. In Bezug auf das neue Umsetzungsmodell wurde festgestellt, dass Fortschritte erzielt worden sind, bei einzelnen Fragen aber noch weitere Beratungen erforderlich sind. Dazu zählen das Genehmigungsverfahren für die nationalen Strategiepläne und ganz allgemein die Notwendigkeit einer vereinfachten Politik.
Handelsbezogene Agrarfragen
Ausgehend von Informationen der Europäischen Kommission erörterte die Ministerrunde die jüngsten Entwicklungen bei den laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen und Partnerschaften der EU mit Drittländern. Die Europäische Kommission berichtete, dass die Ausfuhren von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln aus der EU in den ersten Monaten des Jahres 2020 dank der Anwendung kürzlich geschlossener Abkommen gestiegen sind. Viele Ministerinnen und Minister bekundeten ihre nachdrückliche Unterstützung der Bemühungen der Europäischen Kommission um den Abschluss offener, fairer und nachhaltiger Handelsabkommen mit Drittländern, insbesondere während der COVID-19-Pandemie.
Sonstige Themen
Zur Sprache kamen auch folgende Themen:
Entwicklung von Pflanzenproteinen in Europa, um die starke Abhängigkeit von Einfuhren zu verringern (Erklärung Frankreichs);
Beibehaltung der derzeitigen Haushaltsmittel für das Programm zugunsten der Gebiete in äußerster Randlage im nächsten MFR (wiederholte Forderung Spaniens);
Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen (Vorlage einer Reihe wünschenswerter Grundsätze durch die Tschechische Republik und Italien);
Verbot der Eierproduktion durch Legehennen in Käfighaltung in der EU ab 2030 (Aufforderung der Tschechischen Republik an die Europäische Kommission, einen diesbezüglichen Vorschlag vorzulegen);
Afrikanische Schweinepest in Deutschland (Bericht über den Sachstand und Maßnahmen Deutschlands);
Lage im Schweinezuchtsektor (Vermerk der Tschechischen Republik mit Ersuchen um ausführliche Analyse durch die Europäische Kommission).
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.