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  • Rat (Landwirtschaft und Fischerei)

Informelle Videokonferenz auf Ministerebene „Fischerei“, 9. Juni 2021

Wichtigste Ergebnisse

Am 9. Juni. 2021 haben die Fischereiministerinnen und -minister der EU eine Videokonferenz abgehalten, um die vorläufige Einigung über die Fangmöglichkeiten zu erörtern, die kürzlich zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erzielt wurde. Dieses Abkommen betrifft die Fangmöglichkeiten für 2021 bzw. für Tiefseebestände die Fangmöglichkeiten für 2021 und 2022. Nach einleitenden Worten des portugiesischen Ministers für Meeresangelegenheiten Ricardo Serrão Santos unterrichtete die Europäische Kommission die Ministerinnen und Minister über das Ergebnis der Konsultationen.

Im Anschluss daran fand eine Aussprache statt; dabei dankten die Ministerinnen und Minister der Kommission für ihre harte Arbeit und bekundeten ihre Unterstützung für die vorläufige Einigung. Aus ihrer Sicht gewährleistet die Einigung die kontinuierliche Achtung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Säule der gemeinsamen Fischereipolitik, bietet die von der Fischwirtschaft benötigte Sicherheit und ebnet den Weg für künftige Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich über Fischereirechte.

Ricardo Serrão Santos, portugiesischer Minister für Meeresangelegenheiten
Die Einigung stellt einen Meilenstein in den Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich dar und schafft einen starken Präzedenzfall für künftige Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über Fangmöglichkeiten. Sie sorgt für Klarheit und Stabilität für Fischerinnen und Fischer und stellt gleichzeitig sicher, dass die Meeresressourcen auch weiterhin nachhaltig genutzt werden.
Ricardo Serrão Santos, portugiesischer Minister für Meeresangelegenheiten
Ricardo Serrão Santos, portugiesischer Minister für Meeresangelegenheiten

Hintergrund

Im März 2021 nahm der Rat auf Vorschlag der Kommission einen Beschluss über den Standpunkt an, der in den bilateralen Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich über die Fangmöglichkeiten für 2021 und für Tiefseebestände für 2021 und 2022 vertreten werden sollte. Dieser Standpunkt beruhte auf den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik. Dazu zählen sozioökonomische Aspekte, Entscheidungen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Der portugiesische Vorsitz wird nun mit der Billigung des Standpunkts der EU fortfahren.

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Letzte Überprüfung: 27. Januar 2024