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Rat „Landwirtschaft und Fischerei“, 22./23. März 2021
Wichtigste Ergebnisse
Fischerei
Die Ministerrunde hat eine Bilanz der Konsultationen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2021 und bei Tiefseebeständen für 2021 und 2022 gezogen. Da die beiden Parteien möglicherweise bis Ende März (wenn die vorläufigen und begrenzten Fangmöglichkeiten auslaufen) keine Einigung erzielen werden, haben sich die Ministerinnen und Minister auf einen Notfallplan verständigt, mit dem die vorläufigen Fangmöglichkeiten der EU und des Vereinigten Königreichs bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Fischereitätigkeiten der EU-Flotten ohne Unterbrechung fortgesetzt werden können, bis die EU und das Vereinigte Königreich eine endgültige Einigung über Fangmöglichkeiten für 2021 und bei Tiefseebeständen für 2021 und 2022 erzielen.
Mit dem Notfallplan werden, im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für 2021 und dem Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, vorläufige und begrenzte Fangmöglichkeiten festgelegt.
Es wird außerdem sichergestellt, dass die EU-Flotten auch nach März weiterhin in ihren traditionellen Fanggründen fischen können. Ich hoffe, dass wir diesen Plan nicht umsetzen müssen und dass sich bald eine endgültige Einigung über die Festlegung der Fangbeschränkungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abzeichnet.
Ricardo Serrão Santos, portugiesischer Minister für Meeresangelegenheiten
Die Ministerinnen und Minister haben sich zudem mit dem informellen Abschluss der Konsultationen zwischen der EU und Norwegen sowie zwischen der EU, Norwegen und dem Vereinigten Königreich über die endgültige Festlegung der Fangmöglichkeiten in der Nordsee und in den Gebieten Skagerrak und Kattegat für 2021 zufrieden gezeigt.
Landwirtschaft
Pflanzengesundheitliche Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
Die Ministerrunde hat einen Gedankenaustausch über pflanzengesundheitliche Vorsorgemaßnahmen der EU zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, die die Landwirtschaft bedrohen, geführt. Sie hat betont, wie wichtig es ist, das Bewusstsein für die Pflanzengesundheit zu schärfen, gefährliche Schädlinge frühzeitig zu erkennen und sie möglichst wirksam zu tilgen.
Mehrere Ministerinnen und Minister haben darauf hingewiesen, dass digitale Kompetenzen (z. B. die Entwicklung digitaler Datenbanken) und Innovation eine zentrale Rolle bei der Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen im Zusammenhang mit Pflanzengesundheit und Schädlingen spielen können. Die Ministerrunde hat ferner betont, wie die Vorsorge Europas gegen Schädlinge verbessert werden kann, z. B. durch die Entwicklung von Notfallplänen und strenge Grenzkontrollen.
Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel gegen Schädlinge
Die Ministerinnen und Minister haben eine Orientierungsaussprache über den Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel (Makroorganismen) gegen Pflanzenschädlinge geführt. Sie waren sich darin einig, dass biologische Bekämpfungsmittel eine tragfähige Alternative zu chemischen Pestiziden darstellen und zur Verwirklichung bestimmter Ziele des Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beitragen können.
Ebenfalls breite Unterstützung fand die Initiative des Vorsitzes, einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorzulegen, in dem die Kommission aufgefordert wird, eine Untersuchung über die Lage in der Union und die Möglichkeiten für die Einfuhr, Bewertung, Herstellung und Vermarktung von biologischen Schädlingsbekämpfungsmitteln durchzuführen.
Pflanzen zu schützen bedeutet unsere biologische Vielfalt, unsere Kulturpflanzen, die Lebensmittelerzeugung und letztlich Leben zu schützen. Gemeinsam können wir auf bestehenden Initiativen aufbauen und unsere Vorsorge weiterentwickeln.
Maria do Céu Antunes, portugiesische Ministerin für Landwirtschaft
GAP-Reformpaket
Der Vorsitz hat die Ministerrunde über den aktuellen Stand der laufenden interinstitutionellen Verhandlungen über die drei Verordnungen des Reformpakets für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) (für den Zeitraum 2023-2027) informiert. Der Vorsitz hat die unterschiedlichen Standpunkte der Ministerinnen und Minister zu verschiedenen Aspekten des Reformpakets zur Kenntnis genommen. Er wird sich auf der Grundlage neuer politischer Leitlinien der Ministerinnen und Minister nun darum bemühen, die interinstitutionellen Verhandlungen weiter voranzubringen, insbesondere in einem „Super-Trilog“ am Freitag, den 26. März 2021.
Bei den Beratungen der Ministerinnen und Minister über die drei Verordnungen wurden unter anderem folgende Themen erörtert:
Strategiepläne
das neue Umsetzungsmodell
gezielte Zahlungen
Marktverwaltung und Sondermaßnahmen
Strategiepläne
Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über die Ausarbeitung der GAP-Strategiepläne geführt. Die Mitgliedstaaten entwickeln derzeit ihre nationalen Strategiepläne, unter anderem auf der Grundlage der rechtlich nicht bindenden und länderspezifischen Empfehlungen der Kommission.
Die Ministerinnen und Minister haben der Kommission für die länderspezifischen Empfehlungen gedankt. Viele Ministerinnen und Minister haben erklärt, dass diese Empfehlungen ein guter Anhalts- und Ausgangspunkt für die Ausarbeitung der Strategiepläne seien; sie haben jedoch betont, dass diese Pläne in erster Linie auf nationalen Prioritäten, Besonderheiten und SWOT-Analysen beruhen würden.
Die Delegationen haben unterschiedliche Ansichten darüber geäußert, inwieweit die Ziele des Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ in die GAP-Strategiepläne aufgenommen werden sollten; einige Ministerinnen und Minister haben die Europäische Kommission um eine Folgenabschätzung zur Verknüpfung dieser Strategien mit der GAP ersucht.
Neues Umsetzungsmodell
Die Ministerinnen und Minister haben nachdrücklich ihre Präferenz für ein neues Umsetzungsmodell (wie in der Verordnung über die Strategiepläne und in der horizontalen Verordnung vorgesehen) bekräftigt, das den Mitgliedstaaten genügend Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Finanzierungsmaßnahmen einräumt und gleichzeitig ein vereinfachtes Verfahren gewährleistet. Um eine Vereinfachung der GAP sicherzustellen und den Verwaltungsaufwand zu verringern, lehnten viele Ministerinnen und Minister den Vorschlag für ein Zweischichtensystem ab, mit dem sowohl Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschriften als auch mit der Leistung eingeführt werden.
Gezielte Zahlungen
Der Vorsitz hat die Kompromissvorschläge zu einer Reihe offener Fragen erörtert, vor allem im Zusammenhang mit verbindlichen (bzw. nicht verbindlichen) Bestimmungen, einschließlich der Definitionen der Begriffe „aktiver Landwirt“ und „neuer Landwirt“, der Kürzung der Zahlungen (Deckelung), der Zahlungen für Kleinerzeuger und der Umverteilungsprämien. Während die Meinungen zu den verschiedenen Bestimmungen unterschiedlich ausfielen, haben mehrere Ministerinnen und Minister betont, dass bei verschiedenen Maßnahmen Flexibilität erforderlich sei (wobei sie sich überwiegend für freiwillige Bestimmungen aussprachen).
Marktverwaltung und Sondermaßnahmen
Der Vorsitz hat erläutert, dass die Standpunkte des Rates und des Europäischen Parlaments bei Fragen im Zusammenhang mit Wein und geografischen Angaben weitgehend übereinstimmen, bei der Marktverwaltung und Krisenmaßnahmen jedoch nach wie vor voneinander abweichen. Die Ministerinnen und Minister haben den Vorsitz aufgefordert, die in der (im Oktober 2020 angenommenen) allgemeinen Ausrichtung des Rates vereinbarten und verankerten Grundsätze einzuhalten und den WTO-Verpflichtungen der EU während der laufenden interinstitutionellen Verhandlungen nachzukommen. Sie zeigten sich auch bereit, dem Parlament in bestimmten Fragen entgegenzukommen.
Sonstiges
EU-Waldstrategie nach 2020
Die österreichische Delegation hat mit Unterstützung von 11 Mitgliedstaaten ihre Besorgnis über die Art und Weise geäußert, wie mit verschiedenen Initiativen im Rahmen des Grünen Deals der EU die waldbezogenen Aspekte angegangen werden, da dadurch der Geltungsbereich der neuen EU-Waldstrategie für die Zeit nach 2020 vorab festgelegt werden könnte. Die Mehrheit der Ministerinnen und Minister hat betont, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und ihre multifunktionale Rolle in der EU-Waldstrategie gefördert werden müssen. Sie haben die Kommission ferner aufgefordert, den Beitrag der Wälder zur biologischen Vielfalt und zur Eindämmung des Klimawandels in der neuen EU-Waldstrategie für die Zeit nach 2020 anzuerkennen.
Vorschläge zur Vereinfachung der Umsetzung der GAP
Die französische Delegation hat im Namen von 14 Mitgliedstaaten ein Non-Paper zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands in der neuen GAP vorgelegt, in dem konkrete Vorschläge für das neue Umsetzungsmodell, den Inhalt der GAP-Strategiepläne, delegierte Rechtsakte und mehr enthalten sind.
COVID-19-Krise und Weinsektor
Die spanische Delegation hat die Ministerinnen und Minister gemeinsam mit 13 Mitgliedstaaten über die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel zur Stützung des von der COVID-19-Krise und von Zöllen der USA betroffenen Weinsektors unterrichtet.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.