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  • Rat (Wettbewerbsfähigkeit)

Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie), 1. Dezember 2022

Wichtigste Ergebnisse

Chip-Gesetz

Die Ministerinnen und Minister haben einstimmig eine Verhandlungsposition („allgemeine Ausrichtung“) zur Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems – besser als „Chip-Gesetz“ bekannt – festgelegt.

Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel
Halbleiter gehören zu den wichtigsten Spitzentechnologien, die es heute gibt, aber die EU verfügt derzeit nicht über ausreichend Kapazität für die Entwicklung und Herstellung ihrer eigenen ausgereiften und fortgeschrittenen Chips. Die EU muss ihre übermäßige Abhängigkeit von den weltweit führenden Halbleiteranbietern in Asien und den USA verringern; mit dem Chip-Gesetz nimmt sie diese Sache in die Hand.
Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel
Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel

Die Ministerinnen und Minister begrüßten das Verhandlungsmandat des Rates zum Chip-Gesetz und betonten, dass ausreichend Haushaltsmittel für das künftige Programm bereitgestellt werden müssen. Sie begrüßten insbesondere die Lösung des Vorsitzes zum finanziellen Aufbau des Chip-Gesetzes; dabei wird die Europäische Kommission, zusammen mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, ersucht, nach alternativen Lösungen zu suchen, um die ehrgeizigen Ziele für die Mittelausstattung des Chip-Gesetzes beizubehalten.

Abbildung eines Mikrochips
Das Chip-Gesetz der EU (Infografik)

Das Chip-Gesetz der EU (Infografik)

Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit

Die Ministerinnen und Minister haben eine Verhandlungsposition („allgemeine Ausrichtung“) zur Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit angenommen. Diese Richtlinie wird den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der EU und darüber hinaus verbessern.

Mit der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten werden Vorschriften für große Unternehmen hinsichtlich tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und auf die Umwelt festgelegt, und zwar in Bezug auf ihre eigenen Tätigkeiten, die Tätigkeiten ihrer Tochterunternehmen und die von ihren Geschäftspartnern in der Aktivitätskette der Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten. Ferner werden damit Vorschriften über Sanktionen und die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen diese Pflichten festgelegt.

Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse

Die Ministerinnen und Minister haben einstimmig einen Standpunkt des Rates („allgemeine Ausrichtung“) zur Verordnung über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und gewerbliche Erzeugnisse angenommen.

Geografische Angaben begründen Rechte des geistigen Eigentums an bestimmten Erzeugnissen, deren Eigenschaften wesentlich mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängen, wie z. B. böhmisches Glas, Porzellan aus Limoges oder Solingen-Schneidwaren.

In ihren Beiträgen begrüßten die Ministerinnen und Minister den Kompromisstext des Vorsitzes für die allgemeine Ausrichtung. Sie betonten, dass diese Verordnung zur Schaffung von Wohlstand in den Regionen Europas und zur Wahrung des kulturellen Erbes beitragen und außerdem KMU zugute kommen wird. Was die bevorstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament betrifft, so erwarten die Mitgliedstaaten eine baldige Einigung.

Europäische Agenda für den Tourismus 2030

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu einer europäischen Agenda für den Tourismus 2030 angenommen.

Die EU ist sowohl für internationale Reisende als auch für ihre Einwohnerinnen und Einwohner ein äußerst beliebtes Reiseziel. Jedoch hatte die COVID‑19-Pandemie besonders verheerende Auswirkungen auf den Tourismus und hat zu erheblichen Verlusten bei Einkommen und Beschäftigung in ganz Europa geführt. Zusammen mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und den steigenden Energiepreisen hat sich dies negativ auf den europäischen Tourismussektor ausgewirkt.

Die europäische Agenda für Tourismus 2030 enthält einen mehrjährigen EU-Arbeitsplan, um den Mitgliedstaaten, den Behörden, der Kommission und den Interessenträgern dabei zu helfen, den Tourismussektor nachhaltiger, resilienter, umweltfreundlicher und digitaler zu gestalten.

Sonstige Tagesordnungspunkte

Der Vorsitz erläuterte die bislang erzielten Fortschritte bei der Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sowie bei der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte; dabei wurden die Ministerinnen und Minister über die wichtigsten Punkte für die anstehenden Beratungen informiert.

Unter Sonstiges informierte die Europäische Kommission die Ministerinnen und Minister über den Bericht über die Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften und über den Bericht für 2022 über das Netz der KMU-Beauftragten.

Die Mitgliedstaaten wurden von der österreichischen Delegation über Verbesserungen bei IPCEI informiert, und die schwedische Delegation stellte ihr Arbeitsprogramm für den künftigen Vorsitz vor.

Bei einem informellen Mittagessen berieten die Ministerinnen und Minister darüber, wie die Abhängigkeiten der EU mittels Diversifizierung der Lieferketten angegangen werden könnten. Dabei ging es insbesondere um mögliche neue bilaterale oder multilaterale Partnerschaften im Bereich kritischer Rohstoffe oder Wasserstoff.

Außerdem wurden die Punkte, die in der Liste der gesetzgebenden und der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt waren, ohne Aussprache angenommen.

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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