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Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie), 29. September 2022
Wichtigste Ergebnisse
Notfallinstrument für den Binnenmarkt
Die Ministerinnen und Minister teilten ihre Ansichten zu dem kürzlich vorgestellten Notfallinstrument für den Binnenmarkt, das die Europäische Kommission am 19. September 2022 vorgelegt hat. Mit dem vorgeschlagenen Notfallinstrument wird ein Instrument zur Koordinierung und Gewährleistung des freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr in Krisenzeiten geschaffen.
Der Binnenmarkt ist ein großer Vorteil der Europäischen Union und eine wichtige Priorität für unseren Ratsvorsitz. Die jüngsten Krisen haben gezeigt, dass ein offener und zugänglicher Binnenmarkt zu jeder Zeit gewährleistet sein muss und wie wichtig der freie Waren- und Personenverkehr ist. Die EU wird zusammenarbeiten, um Störungen des Binnenmarkts zu vermeiden. Die Reaktionen der Ministerinnen und Minister werden uns dabei helfen, unter dem tschechischen Vorsitz weitere Beratungen zu führen.
Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel
Die Ministerrunde begrüßte im Allgemeinen das lang erwartete Notfallinstrument für den Binnenmarkt und war sich darin einig, dass der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zu jeder Zeit, insbesondere in Krisenzeiten, gewährleistet werden sollte.
In ihren Beiträgen betonten die Ministerinnen und Minister, dass das Instrument verhältnismäßig sein müsse, und forderten eine angemessene Governance-Struktur, die das richtige Gleichgewicht zwischen der Rolle der Mitgliedstaaten und der der Europäischen Kommission aufweist. Die Ministerrunde war sich weitgehend darin einig, dass das Instrument mit den bestehenden Kriseninstrumenten und mit den Instrumenten, über die derzeit beraten wird, im Einklang stehen muss. Mehrere Ministerinnen und Minister forderten klare Definitionen von Begriffen wie „Krise“ und klare Kriterien für die Aktivierung des Notfallinstruments für den Binnenmarkt. Einige betonten, dass das neu vorgeschlagene Instrument transparent und der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen begrenzt sein müsse.
Die Ministerinnen und Minister erörterten außerdem den Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, den die Europäische Kommission im Frühjahr vorgelegt hat.
Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass physische Güter auf dem EU-Markt (mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln und Arzneimitteln) umweltfreundlicher, kreislauforientierter und energieeffizienter gestaltet werden. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte umfasst einen „digitalen Produktpass“ und ermöglicht die Kennzeichnung von Produkten, beispielsweise im Zusammenhang mit ihrer Reparierbarkeit. Dadurch erfahren die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr über die Umweltauswirkungen ihrer Einkäufe und die produktspezifischen Wertschöpfungsketten.
Mit der Verordnung soll auch dafür gesorgt werden, dass der Binnenmarkt besser funktioniert, indem ein gemeinsames Regelwerk geschaffen wird, um eine regulatorische Fragmentierung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang legte die Ministerrunde Leitlinien für die weiteren Verhandlungen über den Vorschlag vor. Die Ministerinnen und Minister betonten, dass die Ökodesign-Verordnung die Norm für nachhaltige Produkte in der Europäischen Union vorgeben kann, und hoben hervor, wie sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen beim grünen und beim digitalen Wandel helfen kann. Die meisten Mitgliedstaaten begrüßten den vorgeschlagenen „digitalen Produktpass“ und die darauf beruhenden Ökodesign-Anforderungen. Die Ministerinnen und Minister waren sich weitgehend darin einig, dass dieser „digitale Produktpass“ dazu beitragen kann, den freien Verkehrnachhaltiger Produkte zu gewährleisten, die für eine Kreislaufwirtschaft im Binnenmarkt geeignet sind.
Einige Mitgliedstaaten äußerten Bedenken hinsichtlich der umfassenden Anwendung delegierter Rechtsakte in dem Vorschlag und der Herausforderungen, mit denen die nationalen Marktüberwachungsbehörden bei der Durchsetzung der neuen Anforderungen konfrontiert sein könnten. Mehrere Mitgliedstaaten erklärten, dass ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen, insbesondere KMU, verhindert werden müsse.
Während eines informellen Mittagessens haben die Ministerinnen und Minister die Resilienz des Binnenmarkts vor dem Hintergrund der Aggression Russlands gegen die Ukraine erörtert. Sie führten einen Gedankenaustausch über die Lehren aus den jüngsten Krisen und über die Maßnahmen, die sie als angemessen erachten, um die Wiedereingliederung der ukrainischen Wirtschaft in die Wertschöpfungsketten der EU zu erleichtern. Die Ministerrunde erörterte ferner die Auswirkungen der Energiekrise auf den Binnenmarkt.
Unter „Sonstiges“ wurden die Ministerinnen und Minister von der deutschen Delegation über eine Initiative zur Einrichtung einer „Europäischen Plattform für Transformationstechnologien“ informiert. Diese Plattform würde dazu beitragen, die technische Souveränität der EU für den Wandel zu stärken. Sie würde die Entwicklung industrieller Wertschöpfungsketten in wichtigen Transformationstechnologien wie Windkraft, Solarenergie, Wärmepumpen und Stromnetze unterstützen.
Die französische und die deutsche Delegation informierten die Ministerrunde über ein gemeinsames Non-Paper zur Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen. Das Non-Paper soll als Beitrag zur Vorbereitung einer Regulierungsinitiative der Kommission für kritische Rohstoffe dienen. Mehrere Mitgliedstaaten begrüßten das Non-Paper und äußerten den Wunsch, dass die Konzepte Kreislaufwirtschaft und Recycling in der Initiative berücksichtigt werden.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.