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Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie), 2. März 2023
Wichtigste Ergebnisse
Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
Die Ministerinnen und Minister verständigten sich auf eine allgemeine Ausrichtung zu der Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge.
Diese Richtlinie ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem zukunftssicheren digitalen Wandel im Bereich der Finanzdienstleistungen. Die Aktualisierung der Rechtsvorschriften von 2002 gewährleistet ein hohes Verbraucherschutzniveau und stärkt den Rechtsrahmen für die Bereitstellung innovativer Finanzdienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt.
Gunnar Strömmer, schwedischer Justizminister
Die allgemeine Ausrichtung ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, strengere Informationspflichten anzuwenden; es wird klar herausgestellt, inwiefern die Bestimmungen die bestehenden Rechtsvorschriften ergänzen; eines der zentralen Elemente des Kommissionsvorschlags, die sogenannte Schaltfläche für den Widerruf, gilt nicht mehr nur für Finanzdienstleistungen, sondern wird auf alle im Fernabsatz erworbenen Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet; und Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten das Recht, das Eingreifen einer Person zu verlangen, falls der Unternehmer Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatbots nutzt, damit sie besser verstehen können, welche Auswirkungen der Vertrag möglicherweise auf ihre finanzielle Situation hat.
Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften
Die Ministerinnen und Minister billigten die Verhandlungsposition des Rates (allgemeine Ausrichtung) zu einem Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften.
Diese Verordnung ist für sämtliche Akteure im Marktsegment der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften von Vorteil – die Gastgeber profitieren von einem einfachen Registrierungsverfahren, die Plattformen erhalten künftig einheitliche Vorschriften zu den Informationen, die von ihnen bereitgestellt werden müssen, die Reisenden sind besser vor Betrug geschützt und die behördliche Regulierung kann auf der Grundlage akkurater und zuverlässiger Daten erfolgen.
Ebba Busch, schwedische Ministerin für Energie, Unternehmen und Industrie und stellvertretende Ministerpräsidentin
In seiner allgemeinen Ausrichtung, die zügig vereinbart wurde, unterstützt der Rat die Ziele des Kommissionsvorschlags, einen kohärenten Rahmen für die Erhebung der von Online-Plattformen bereitgestellten Daten zu schaffen, wobei die in einigen Mitgliedstaaten bereits bestehenden Registrierungssysteme berücksichtigt werden.
Binnenmarkt: Langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität
Die Wettbewerbsfähigkeit ist eine der Prioritäten des schwedischen Vorsitzes. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Binnenmarkts (der am 1. Januar 1993 geschaffen wurde) führte der Vorsitz auf der informellen Tagung des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ am 6. Februar 2023 einen ersten Dialog über kurzfristige Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Die heutigen Beratungen waren eine Folgemaßnahme dazu mit einem Schwerpunkt auf langfristiger Wettbewerbsfähigkeit. Der Dialog ist an den folgenden fünf Säulen ausgerichtet:
Marktwirtschaft
offener Handel
bessere Rechtsetzung
Innovationen
sichere Energieversorgung
Diese Beratungen ergänzen die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2022 und vom 9. Februar 2023 zu diesen Themen sowie an eine ganze Reihe von Vorschlägen der Kommission, wie den Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter (der am 1. Februar 2023 vorgelegt und während des Mittagessens erörtert wurde) und die bevorstehende Mitteilung über 30 Jahre Binnenmarkt und die Strategie zur Förderung von Wachstum und Produktivität. Auch Kommissionsvizepräsidentin Vestager, Kommissionsmitglied Breton und der Vorsitzende der hochrangigen Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Daniel Blockert, ergriffen das Wort.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.