- Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen", 6.11.2018, 6. November 2018
Wichtigste Ergebnisse
Digitalsteuer
"Wir müssen unsere Regeln entsprechend dem digitalen Wandel in der Wirtschaft anpassen, und digitale Unternehmen müssen angemessene Steuern zahlen. Der Vorsitz will bis zum Jahresende konkrete Ergebnisse erzielen. Die Zeit ist kurz, aber ich bin davon überzeugt, dass wir das mit ausreichendem politischem Willen schaffen werden." Hartwig Löger, österreichischer Finanzminister und Präsident des Rates "Wirtschaft und Finanzen"
Die Ministerinnen und Minister haben eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag zur Einführung einer Digitalsteuer geführt. Dabei haben sie sich auf zwei Kernaspekte des Kommissionsvorschlags konzentriert, nämlich auf die Frage, welche Dienstleistungen mit dem Begriff "steuerbare Dienstleistungen" erfasst werden sollen, und auf die Frage, wann die Geltungsdauer der betreffende Richtlinie enden soll (sog. Verfallsklausel).
Was die Verfallsklausel betrifft, so sind sich alle Mitgliedstaaten einig, dass die Geltungsdauer der Richtlinie enden sollte, sobald die Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf Ebene der OECD umfassend geregelt ist.
Der Vorschlag ist zwar in den Fachgremien ausführlich erörtert worden, wobei es bei vielen Fragen bereits Fortschritte gibt, etwa bei den Begriffsbestimmungen, der Steuererhebung und der Verwaltungszusammenarbeit, doch sind sich die Mitgliedstaaten in mehreren Punkten noch nicht einig, etwa in der Frage, welche Dienstleistungen genau mit der künftigen Steuer belegt werden sollen.
Wie der Vorsitz abschließend erklärte, wird die Arbeit in den Fachgremien fortgesetzt, damit auf der Ratstagung am 4. Dezember eine Einigung erzielt werden kann.
Klimaschutzfinanzierung
Der Rat hat mit Blick auf die bevorstehende 24. VN-Klimakonferenz (COP24) vom 3. bis 14. Dezember in Katowice (Polen) Schlussfolgerungen zu den finanziellen Aspekten des Klimawandels angenommen.
Darin ruft er dazu auf, rasch handfeste Fortschritte zu erzielen und dafür zu sorgen, dass die Finanzmittelflüsse den Zielen, die im Pariser Übereinkommen festgelegt wurden, entsprechen. Die Bepreisung von CO2-Emissionen sei wichtig für eine Verlagerung der Finanzmittelflüsse auf umweltfreundliche und nachhaltige Investitionen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind entschlossen, ihre finanziellen Beiträge zu erhöhen, um den Entwicklungsländern bei der Umsetzung des Pariser Übereinkommens zu helfen. Nach wie vor stellen sie den größten Teil der öffentlichen Finanzmittel für den Klimaschutz bereit (insgesamt 20,4 Mrd. € im Jahr 2017).
Des Weiteren hat der Rat
- auf Grundlage eines Berichts des Rechnungshofs die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2017 erörtert
- eine Richtlinie angenommen, die eine Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften für elektronische und physische Veröffentlichungen ermöglicht. Ab sofort können die Mitgliedstaaten auch auf elektronische Veröffentlichungen ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze anwenden
- Namibia von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete gestrichen
- Schlussfolgerungen des Rates zu den EU-Statistiken angenommen
Dossiers
Vorbereitungsdokumente
Pressemitteilungen
- Climate finance: Council adopts conclusions ahead of COP24 conference
- 06.11.2018
- Weniger Hetze und mehr europäische Inhalte bei Videostreamingdiensten: Rat erlässt neue EU-Vorschriften
- 06.11.2018
- Bessere gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
- 06.11.2018
- Eurojust: Mehr Effizienz, mehr Wirkung
- 06.11.2018
- Venezuela: EU verlängert Sanktionen um ein Jahr
- 06.11.2018
- Elektronische Veröffentlichungen: Rat nimmt Reform ermäßigter Mehrwertsteuersätze an
- 06.11.2018
- Macro-Economic Dialogue at political level on 5 November 2018
- 05.11.2018
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