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Rat "Wirtschaft und Finanzen", 2.10.2018, 2. Oktober 2018

Wichtigste Ergebnisse

Die Kommission hat ihren Vorschlag vorgestellt, mit dem die Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bei der Beaufsichtigung der Finanzinstitute in der EU gestärkt werden soll, um der Bedrohung durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser entgegenzuwirken.

Die Bekämpfung der Geldwäsche ist ein fester Bestandteil der Anstrengungen, die wir unternehmen, um die Risiken im Finanzsektor zu verringern und das Vertrauen in unser Finanzsystem wiederherzustellen. Die EU hat zwar ehrgeizige Reformen beschlossen, doch müssen wir jetzt dafür sorgen, dass sie in der gesamten EU durchgeführt und wirksam überwacht werden. Hartwig Löger, Finanzminister Österreichs, das derzeit den Ratsvorsitz innehat

Die Ministerinnen und Minister haben betont, wie wichtig es ist, dass die EU-Rechtsvorschriften über die Bekämpfung der Geldwäsche ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Finanzaufsichtsbehörden verbessert wird, um einen wirksamen Überwachungsrahmen zu schaffen.

Der Rat hat zudem eine Verordnung angenommen, mit der die Überwachung von Barmitteltransfers in die Union oder aus der Union verschärft wird. Damit werden gleichzeitig die EU-Rechtsvorschriften mit den höchsten internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Einklang gebracht.

Indirekte Besteuerung

Der Rat hat eine politische Einigung zu drei Vorschlägen erzielt, die die Mehrwertsteuer betreffen:

  • Verordnung über elektronische Veröffentlichungen: Den Mitgliedstaaten wird gestattet, abweichende Mehrwertsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden und gegebenenfalls die Mehrwertsteuervorschriften für physische und elektronische Formen der Veröffentlichung aneinander anzugleichen. Die Verordnung ist Teil der umfassenderen Bemühungen, die die EU im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt unternimmt, um die Mehrwertsteuer für die digitale Wirtschaft zu modernisieren.
  • Generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft: Den Mitgliedstaaten, die am stärksten von Mehrwertsteuerbetrug betroffen sind, wird gestattet, eine befristete generelle Umkehrung der Mehrwertsteuerschuldnerschaft anzuwenden. Damit wird den Mitgliedstaaten, die mit weitverbreitetem Karussellbetrug konfrontiert sind, eine Lösung an die Hand gegeben. Die Mitgliedstaaten werden die generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nur auf inländische Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen oberhalb eines Schwellenwerts von 17 500 € je Umsatz sowie lediglich bis zum 30. Juni 2022 und unter sehr strengen technischen Voraussetzungen anwenden können.
  • Schnelle Lösungen für die Mehrwertsteuer: In diesem Zusammenhang sollen – bis zur Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems – bei den Mehrwertsteuervorschriften der EU Anpassungen vorgenommen werden, um spezifische Probleme (Konsignationslager, MwSt-Identifikationsnummer, Reihengeschäfte, Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung) zu lösen.

Der Rat hat ferner Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden angenommen, um gegen die am weitesten verbreiteten Formen des grenzüberschreitenden Betrugs vorzugehen.

Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister die Vorbereitungen für internationale Zusammenkünfte abgeschlossen (Treffen der G20-Finanzminister am 11./12. Oktober und IWF-Jahrestagung vom 12. bis 14. Oktober in Bali). Sie haben auch über die Überprüfung der Politik im Rahmen des Europäischen Semesters beraten und dabei die im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt.

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