"Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Notwendige Cookies sind für die wesentlichen Funktionen der Website des Rates erforderlich. Optionale Cookies helfen uns, anonyme und aggregierte Statistiken zu erheben, um besser Ihren Bedürfnissen zu entsprechen.
Mit Ihrer Erlaubnis werden wir Cookies verwenden, um aggregierte anonyme Daten über die Navigation und das Verhalten der Besucher auf unserer Website zu erfassen. Wir werden diese Daten für ein verbessertes Besuchserlebnis unserer Website nutzen.
Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“, 4. November 2020
Wichtigste Ergebnisse
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Ministerinnen und Minister erörterten die Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die der Kommission im Vorfeld ihrer Gesetzgebungsvorschläge im Jahr 2021 zu einem einheitlichen Regelwerk, einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht und einem Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten als Leitlinien dienen sollen.
Während der Beratungen bekundeten sie ihre breite Unterstützung für den vom AStV und von Sachverständigen erstellten Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates.
In dem Entwurf von Schlussfolgerungen zeigt der Rat verschiedene Bereiche auf, in denen die Kommission prüfen sollte, ob die EU-Vorschriften durch eine unmittelbar anwendbare Verordnung harmonisiert werden könnten. Der Rat unterstützt ferner die Einrichtung einer Aufsichtsstelle auf EU-Ebene mit direkten Aufsichtsbefugnissen für eine ausgewählte Zahl von Verpflichteten mit hohem Risiko sowie der Befugnis, in eindeutig definierten Ausnahmesituationen die Aufsicht von einer nationalen Aufsichtsbehörde übernehmen zu können.
Der Rat soll die Schlussfolgerungen nach der Videokonferenz im Wege des schriftlichen Verfahrens annehmen.
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat für den deutschen Vorsitz höchste Priorität. Die jüngsten mutmaßlichen Fälle von Geldwäsche, auch in der EU, machen deutlich, dass dringend gehandelt werden muss. Durch einheitlichere Vorschriften und Aufsicht auf EU-Ebene können wir wirksamer handeln und den EU-Rahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche stärken. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir alle vereint für harte Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche eintreten.
Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland
Following the video conference, the Council approved the conclusions by written procedure on 5 November 2020.
Zur Unterbindung der Geldwäsche muss mehr getan werden
Notleidende Kredite
Die Kommission hat die Ministerinnen und Minister über die Umsetzung des Aktionsplans von 2017 in Bezug auf notleidende Kredite im Bankensektor unterrichtet und Elemente ihres kommenden Aktionsplans vorgestellt, in dem eine umfassende Strategie mit einer Mischung aus komplementären politischen Maßnahmen zum Abbau notleidender Kredite in der EU dargelegt werden soll.
Notleidende Kredite sind Bankkredite, die mehr als 90 Tage überfällig sind oder bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie ohne eine Verwertung von Sicherheiten vollständig zurückgezahlt werden. Trotz erheblicher Fortschritte beim Abbau von notleidenden Krediten in den letzten Jahren befinden sie sich in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor auf hohem Stand. Die COVID-19-Krise wird voraussichtlich zu einem Anstieg ihrer Quoten führen.
Die Ministerinnen und Minister waren sich darüber einig, wie wichtig es ist, die Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen des Aktionsplans von 2017 zu beschleunigen. Sie werden den neuen Aktionsplan erörtern, sobald er von der Kommission vorgelegt wird.
Jahresbericht 2020 des Europäischen Fiskalausschusses
Niels Thygesen, der Vorsitzende des Europäischen Fiskalausschusses, wird den Jahresbericht 2020 des Fiskalausschusses vorstellen.
Der Bericht enthält eine Analyse der haushaltspolitischen Überwachung und Koordinierung in der EU und soll die einschlägigen Interessenträger, vor allem die Kommission, in ihren Bemühungen um eine Stärkung und Verbesserung des finanzpolitischen Rahmens der EU unterstützen. Insbesondere enthält er eine Bewertung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2019 und eine vorausschauende Analyse möglicher Verbesserungen des finanzpolitischen Rahmens der EU.
Der Vorsitz legte drei Texte von Schlussfolgerungen des Rates vor, die auf Expertenebene ausgearbeitet wurden und den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über das Europäische Semester, die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 bzw. EU-Statistiken betreffen. Die Schlussfolgerungen sollen vom Rat nach der Videokonferenz entweder auf einer Präsenztagung des Rates oder im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen werden.
Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister und die Kommission zudem über die Beratungen auf der Tagung der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20 sowie auf den Jahrestagungen des IWF und der Weltbank im Oktober.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ informierte der Vorsitz die Ministerrunde über die Fortschritte bei den Legislativvorschlägen im Bereich Finanzdienstleistungen, insbesondere über die Verhandlungsmandate für das Maßnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte bzw. die kürzlich vom Rat vereinbarte Benchmark-Verordnung, sowie über die Arbeit an den Gesetzgebungsvorschlägen zur Cyberabwehrfähigkeit bzw. zu Kryptoanlagen. Ferner unterstrich er, wie wichtig eine rasche Einigung über den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 7) sei.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.