- Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“, 10. Juli 2020
Wichtigste Ergebnisse
Wirtschaftliche Folgen der COVID‑19‑Krise und Erholungsmaßnahmen
Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise auf EU-Ebene geführt. Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) haben dargelegt, wie sie die aktuelle Lage einschätzen.
Wir sind bei unserer Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise an einem entscheidenden Punkt angelangt. Wir verstärken unsere Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Unternehmen, Beschäftigte und Mitgliedstaaten Zugang zu den Mitteln erhalten, auf die wir uns im vergangenen Frühjahr verständigt haben. Gleichzeitig werden die maßgeblichen Verhandlungen über den Plan für die Erholung nach der Pandemie fortgesetzt. Die Ministerinnen und Minister haben bei dieser Gelegenheit ihre Entschlossenheit bekräftigt, rasch durch eine wirksame Reaktion für einen kräftigen Aufschwung zu sorgen. Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland
Die Ministerinnen und Minister haben sich einen Überblick über die Umsetzung der drei Sicherheitsnetze verschafft:
- die für Mitgliedstaaten vorgesehene Pandemie-Krisenhilfe des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM): Dieses Instrument, das auf einer bestehenden, angesichts der COVID‑19-Krise angepassten vorsorglichen Kreditlinie des ESM basiert, ist seit dem 15. Mai 2020 einsatzbereit;
- die vorübergehende Unterstützung zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (SURE): Mit diesem von der Kommission verwalteten Instrument können den Mitgliedstaaten Darlehen in einer Gesamthöhe von bis zu 100 Mrd. € zu günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden; es wird einsatzbereit sein, sobald alle Mitgliedstaaten ihre Garantien bereitgestellt haben. Dieser Prozess wird voraussichtlich Ende des Monats abgeschlossen sein;
- der europaweite Garantiefonds zur Unterstützung von Unternehmen der Europäischen Investitionsbank (EIB): Der Garantiefonds in Höhe von 25 Mrd. €, mit dem Investitionen in die EU-Industrie mobilisiert werden, wird einsatzbereit sein, sobald Mitgliedstaaten, die zusammen mindestens 60 Prozent des Kapitals der EIB halten, ihre Garantien bereitgestellt haben. Der Fonds wird voraussichtlich bis Ende Juli vollständig errichtet sein.
Die Ministerinnen und Minister haben auch eine Zwischenbilanz der laufenden Arbeiten zum Aufbau der EU nach der COVID-19-Pandemie gezogen. Bis ein Beschluss des Europäischen Rates vorliegt, wird die Arbeit an den technischen Aspekten der Rechtsvorschriften für den Aufbauplan fortgesetzt.
Kapitalmarktunion
Der Vorsitzende des hochrangigen Forums zur Kapitalmarktunion, Thomas Wieser, hat den am 10. Juni veröffentlichten Abschlussbericht des Forums vorgestellt. In diesem Bericht werden 17 Empfehlungen ausgesprochen, um die größten Hindernisse in den europäischen Kapitalmärkten zu beseitigen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Die Ministerinnen und Minister haben über die Prioritäten beraten, die zu setzen sind, um die Kapitalmarktunion voranzubringen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise und auf die Schaffung von soliden EU-basierten Alternativen für die Kapitalmärkte nach dem Brexit. Die Ergebnisse dieser Beratung werden in die Vorbereitung eines neuen Aktionsplans der Kommission für die Kapitalmarktunion einfließen, der voraussichtlich bis Ende des Jahres veröffentlicht wird.
Die Stärkung der Kapitalmarktunion wird im wirtschaftlichen Bereich zu den obersten Prioritäten unseres Vorsitzes zählen. Die Kapitalmärkte spielen eine entscheidende Rolle bei der Erholung nach der COVID-19-Pandemie, bei der Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungsquellen für unsere Unternehmen und bei der Förderung des grünen und des digitalen Wandels. Unser Ziel ist es, bis Jahresende eine Einigung im Rat über einen gemeinsamen Ansatz bezüglich der Prioritäten zur weiteren Stärkung dieser Initiative zu erzielen. Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland
Konvergenzberichte
Die Ministerinnen und Minister haben eine Bilanz der von der Europäischen Kommission und der EZB am 10. Juni veröffentlichten Konvergenzberichte gezogen. In diesen Berichten wird untersucht, ob nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten die erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung der einheitlichen Währung erfüllen. Es werden sieben Länder überprüft: Bulgarien, die Tschechische Republik, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden.
Die Berichte stützen sich auf die Konvergenzkriterien, wozu Preisstabilität, solide öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und die Konvergenz des langfristigen Zinsniveaus gehören. Auch die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit den Vorschriften der Wirtschafts- und Währungsunion wird geprüft. In den Berichten wurde der Schluss gezogen, dass die formalen Voraussetzungen für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet noch von keinem der Länder erfüllt werden.
Informationen des Vorsitzes
Der deutsche Vorsitz hat seine Prioritäten im Bereich Wirtschaft und Finanzen dargelegt. Er wird einen Schwerpunkt auf die umfassende und ambitionierte Reaktion auf die COVID-19-Pandemie legen. Er wird sich auch darum bemühen, die Steuerpolitik der EU zu modernisieren, die Bankenunion zu stärken, die Kapitalmarktunion voranzutreiben, eine sichere und innovative Digitalisierung des Finanzdienstleistungssektors zu fördern sowie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Außerdem ist das nachhaltige Finanzwesen nach wie vor von zentraler Bedeutung.
Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister ferner über die Vorbereitungen für die bevorstehende G20-Tagung der Finanzminister und über die Fortschritte bei aktuellen internationalen Fragen unterrichtet.
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