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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“, 1. Dezember 2020

Wichtigste Ergebnisse

Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

Der Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über die auf fachlicher Ebene erzielte Einigung über die Änderungen der Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung („DAC 7“). Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch, bei dem sie ihre Unterstützung für die Einigung bestätigten.

Nach den neuen Vorschriften werden die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten ab 2023 automatisch Informationen über die von Verkäufern auf digitalen Plattformen erzielten Einkünfte austauschen. Dies wird dazu beitragen, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf solchen Plattformen zu verhindern, die Steuergerechtigkeit zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl für die Plattformen als auch für die Verkäufer zu fördern.

Die neuen Vorschriften werden auch den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten verbessern. So wird es beispielsweise einfacher, Informationen über Gruppen von Steuerzahlern zu erhalten, und es werden Verbesserungen bei den Vorschriften für die Durchführung gleichzeitiger Prüfungen und bei der Zulassung der Anwesenheit von Bediensteten bei einer Untersuchung in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt. Die neuen Vorschriften bieten auch einen Rahmen für die Durchführung gemeinsamer Prüfungen durch die zuständigen Behörden von zwei oder mehr Mitgliedstaaten. Dieser Rahmen wird spätestens ab 2024 in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen.

Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland
Die digitale Plattformwirtschaft schafft neue Herausforderungen für die Steuerverwaltungen, insbesondere wenn Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten werden. Die neuen Vorschriften über die Verwaltungszusammenarbeit werden den Mitgliedstaaten wichtige Instrumente an die Hand geben, um sicherzustellen, dass Verkäufer auf digitalen Plattformen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Anpassung unserer Vorschriften an die digitale Wirtschaft und bei der Verbesserung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Die EU übernimmt eine Vorreiterrolle bei der Besteuerung digitaler Plattformen.
Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland
Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland

Der Rat wird die Richtlinie voraussichtlich in den nächsten Wochen annehmen, sobald die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses eingegangen sind und die Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen erfolgt ist.

Stärkung der Bankenunion

Die Ministerinnen und Minister zogen auf der Grundlage eines Berichts des Vorsitzes über die Beratungen der Ad-hoc-Gruppe „Stärkung der Bankenunion“ des Rates Bilanz über die Fortschritte bei der Stärkung der Bankenunion.

Die Mitgliedstaaten arbeiteten im zweiten Halbjahr 2020 in vier Sitzungen der Ad-hoc-Gruppe des Rates nach einem ganzheitlichen Ansatz konstruktiv zusammen und erörterten alle Elemente, die für eine solidere Bankenunion als wesentlich erachtet werden:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Krisenmanagements im Bankensektor,
  • eine stärkere Integration des Bankensektors in der EU und Gleichgewicht zwischen Herkunfts- und Aufnahmeland,
  • die regulatorische Behandlung von Risikopositionen gegenüber Staaten und
  • Konzeptionsmerkmale eines europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) auf der Grundlage des sogenannten Hybridmodells.

In seinem Fortschrittsbericht ersuchte der Vorsitz den künftigen portugiesischen Vorsitz, auf den erzielten Fortschritten aufzubauen, weiter auf die Stärkung der Bankenunion hinzuarbeiten und dabei auf alle Elemente einzugehen.

Kapitalmarktunion – Schlussfolgerungen des Rates

Der Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates zum neuen Aktionsplan der Kommission für die Kapitalmarktunion. Die Schlussfolgerungen sollen vom Rat nach der informellen Videokonferenz im schriftlichen Verfahren gebilligt werden.

Weitere Fortschritte bei der Kapitalmarktunion sind eine Priorität des deutschen Ratsvorsitzes, da die Kapitalmärkte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Realwirtschaft arbeiten müssen, indem sie langfristige Investitionsmöglichkeiten und einen einfachen Zugang zu Finanzmitteln bieten. In den Schlussfolgerungen des Rates werden die Prioritäten des Rates in Bezug auf die im Aktionsplan der Kommission skizzierten Maßnahmen dargelegt, um der Kommission Leitlinien für die Ausarbeitung künftiger Rechtsvorschriften und von Initiativen ohne Gesetzgebungscharakter an die Hand zu geben.

Wirtschaftslage und Europäisches Semester 2021

Im Rahmen des jährlichen Verfahrens des „Europäischen Semesters“ zur Überwachung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten legte die Kommission zwei Dokumente vor:

  • den Warnmechanismus-Bericht, der das jährliche Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht einleitet,
  • den Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets.

Die Kommission hat den Ministerinnen und Ministern ferner ihre Bewertung der Wirtschafts- und Haushaltslage auf der Grundlage der Herbstprognose 2020 übermittelt.

Die Ministerinnen und Minister führten auf dieser Grundlage einen Gedankenaustausch. Der Rat wird voraussichtlich im Januar 2021 die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets und Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht billigen.

Internationale Fragen – Schuldenerlass

Der Vorsitz und die Kommission unterrichten die Ministerinnen und Minister über das Treffen der Finanzminister und Zentralbankgouverneure der G20 vom 13. November, bei dem das Thema Schuldenerlass im Mittelpunkt stand. Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die Schlussfolgerungen des Rates zum internationalen Schuldenerlass, die am 30. November 2020 gebilligt wurden.

In den Schlussfolgerungen betont der Rat, dass die EU einen koordinierten internationalen Ansatz bei den Bemühungen um einen Schuldenerlass für afrikanischer Länder unterstützt. Er begrüßt die Initiative zur Aussetzung des Schuldendienstes (Debt Service Suspension Initiative – DSSI) des Pariser Clubs der G20 und ihre Verlängerung. Die DSSI hat entscheidend zur Unterstützung der Länder beigetragen, die eine Teilnahme beantragt haben, indem sie haushaltspolitischen Spielraum für die Finanzierung sozialer, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Maßnahmen zur Reaktion auf die Pandemie freigemacht hat. Der Rat begrüßt ferner die Einigung der G20 über einen gemeinsamen Rahmen zum Umgang mit Schulden über die DSSI hinaus, der von entscheidender Bedeutung sein wird, wenn es darum geht, eine starke Koordinierung der Kreditgeber zu gewährleisten, und der als wichtiger Fortschritt bezüglich der internationalen Struktur zur Umstrukturierung von Staatsschulden gilt.

Internationale Besteuerung

Die Ministerinnen und Minister berieten über die internationale Besteuerung und befassten sich diesbezüglich mit den laufenden Arbeiten und dem weiteren Vorgehen für ein breites Themenspektrum im Zusammenhang mit der künftigen Struktur der Vorschriften für die internationale Besteuerung.

Die Diskussion fand vor dem Hintergrund der nächsten Schritte der G20/OECD-Foren statt, die geplant sind, um die steuerlichen Herausforderungen anzugehen, die durch die Digitalisierung der Wirtschaft und die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung (BEPS) entstehen. Auf EU-Ebene hat die Kommission am 15. Juli 2020 in ihrem Paket für eine faire und einfache Besteuerung eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt. Der Rat hat am 27. November 2020 Schlussfolgerungen zu einer fairen und wirksamen Besteuerung gebilligt, in denen er seine Bewertung der wichtigsten steuerpolitischen Fragen in einer Reihe von Bereichen, einschließlich der internationalen Besteuerung, darlegt.

Der Rat begrüßt in seinen Schlussfolgerungen die bedeutenden Fortschritte, die auf der Ebene des inklusiven Rahmens der OECD gegen BEPS bei der Aktualisierung des internationalen Rahmens für die Unternehmensbesteuerung erzielt wurden, und bekräftigt seine anhaltende Unterstützung für die Arbeiten, die darauf abzielen, bis spätestens Mitte 2021 eine globale, auf einem Konsens beruhende Lösung zu finden. Er bekundet die Bereitschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die Möglichkeiten zu sondieren, wie das weltweite Übereinkommen so bald wie möglich umgesetzt werden kann.

Der Rat hebt ferner die Fortschritte hervor, die die Ratsgruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ bei der Förderung von Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in der EU und darüber hinaus erzielt hat, indem sie Beratungen zur Überarbeitung des Mandats der Gruppe von 1997 eingeleitet und die Arbeit an der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke fortgesetzt hat. Ein weiterer wichtiger Arbeitsbereich betrifft die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, wo die neuen EU-Vorschriften über den Austausch von Informationen über die auf digitalen Plattformen erzielten Einkünfte auf globaler Ebene vorbildhaft sein werden.

Sonstiges

Der Vorsitz informierte die Ministerinnen und Minister über die Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen, insbesondere über die Arbeit an den Gesetzgebungsdossiers im Rahmen des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors und über die Triloge mit dem Europäischen Parlament über das Maßnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte. Über die Benchmark-Verordnung wurde in der gestrigen Trilogsitzung mit dem Parlament eine vorläufige Einigung erzielt, die noch von beiden Institutionen gebilligt werden muss.

Der Rechnungshof legte seinen Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2019 vor.

Italien stellte die Prioritäten für seinen G20-Vorsitz im Jahr 2021 vor.

Dossiers

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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