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Informelle Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“, 19. Januar 2021
Wichtigste Ergebnisse
Aufbau- und Resilienzfazilität
Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität geführt.
Der Vorsitz hat die wichtigsten Aspekte der Einigung mit dem Europäischen Parlament und die nächsten Schritte erläutert. Die Kommission hat horizontale Informationen über die Ausarbeitung der nationalen Pläne bereit gestellt, und die Ministerrunde hat Erfahrungen in Bezug auf diese Ausarbeitungen ausgetauscht.
Das Europäische Parlament wird auf seiner Plenartagung im Februar, vor der förmlichen Annahme durch den Rat, über die Verordnung zur Schaffung der Fazilität abstimmen. Die Fazilität wird voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte in Kraft treten, danach können die Mitgliedstaaten ihre Aufbau- und Resilienzpläne offiziell vorlegen.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität steht im Mittelpunkt der Reaktion Europas auf die COVID-19-Pandemie. Ihre rasche und reibungslose Umsetzung hat daher oberste Priorität für den portugiesischen Vorsitz. Wir werden in unserer Amtszeit keine Mühen scheuen, um den Prozess der Ausarbeitung und Billigung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu unterstützen, die für den Wirtschaftsaufschwung in Europa und den inklusiven ökologischen und digitalen Wandel von entscheidender Bedeutung sind.
João Leão, portugiesischer Staatsminister und Minister der Finanzen (Foto: portugiesische Regierung)
Die Europäische Kommission hat ihre Mitteilung über den Abbau notleidender Kredite nach der COVID-19-Pandemie vorgestellt. Die Ministerinnen und Minister haben eine Orientierungsaussprache über den Aktionsplan geführt.
Notleidende Kredite sind Bankkredite, die mehr als 90 Tage überfällig sind oder bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie ohne eine Veräußerung von Sicherheiten vollständig zurückgezahlt werden. Die COVID-19-Krise wird voraussichtlich dazu führen, dass die Anzahl dieser notleidenden Kredite steigt. In ihrer neuen Mitteilung, die auf dem vom Rat im Jahr 2017 vereinbarten Aktionsplan aufbaut, schlägt die Kommission vor, dieses Problem durch eine Reihe von Aktionen und Maßnahmen mit vier Hauptzielen anzugehen:
Weiterentwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Vermögenswerte,
Konvergenz der Insolvenzrahmen in der EU,
Unterstützung bei der Errichtung und Zusammenarbeit nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften und
Durchführung vorbeugender Maßnahmen.
Während der Aussprache waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, dass die Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen des Aktionsplans von 2017 abgeschlossen werden muss. Der Vorsitz betonte sein Ziel, rasch Fortschritte bei den Gesetzgebungsvorschlägen zu Sekundärmärkten für notleidende Kredite sowie bei der beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von Sicherheiten zu erzielen, sobald das Europäische Parlament bereit sei.
Die Arbeiten werden fortgesetzt, um in anderen Bereichen zu einer Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt zu gelangen.
Der portugiesische Vorsitz hat seine Prioritäten in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen für seine Amtszeit von Januar bis Juni 2021 vorgestellt.
Diese Prioritäten wurden in drei Hauptbereiche gegliedert:
Wirtschaftsaufschwung in Europa, mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Der Vorsitz wird auch eine aktive Rolle dabei spielen, das Europäische Semester an den Aufbau anzupassen und Initiativen im Zusammenhang mit notleidenden Krediten voranzutreiben.
Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion, wobei der Vorsitz die Beratungen über die Initiativen zur Bankenunion, insbesondere über die Einrichtung eines europäischen Einlagenversicherungssystems, und über die Vertiefung der Kapitalmarktunion voranbringen wird. Darüber hinaus plant er die Aufnahme von Beratungen über Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie und der Eigenmittelverordnung sowie über die Gesetzgebungsvorschläge zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Bewältigung neuer Herausforderungen, einschließlich des ökologischen und des digitalen Wandels, wobei der Schwerpunkt darauf liegen wird, Fortschritte bei dem Paket zur Digitalisierung des Finanzsektors zu erzielen, an einer neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen zu arbeiten und die Arbeit an den steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft fortzusetzen. Der Vorsitz wird ferner Beratungen über die Einführung neuer Eigenmittel aufnehmen und Folgemaßnahmen zum Aktionsplan zur Zollunion erörtern.
Im Rahmen des Europäischen Semesters 2021 haben die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Schlussfolgerungen zum Warnmechanismus-Bericht 2021 und über den Entwurf einer Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets geführt. Die Dokumente sollen nach der Videokonferenz entweder auf einer Präsenztagung des Rates oder im Wege des schriftlichen Verfahrens angenommen werden. Nach ihrer Annahme wird die Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet dem Europäischen Rat im März zur Billigung übermittelt.
Die Ministerinnen und Minister haben eine Bilanz der Arbeiten über Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen gezogen. Der Vorsitz hat auf die anstehende Arbeit in Bezug auf die Vorschläge zu Sekundärmärkten für notleidende Kredite, das europäische Einlagenversicherungssystem, die Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie und das FinTech-Paket hingewiesen.
Der Präsident der Europäischen Investitionsbank, Werner Hoyer, hat die wichtigsten Ergebnisse des jüngsten EIB-Investitionsberichts vorgestellt.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.