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Informelle Videokonferenz auf Ministerebene „Wirtschaft und Finanzen“, 16. April 2021
Wichtigste Ergebnisse
Wirtschaftliche Erholung
Die Ministerinnen und Minister haben eine Bilanz der aktuellen Wirtschaftslage und der wirtschaftlichen Aussichten gezogen.
Die Kommission und die EZB haben ihre Ansichten zur derzeitigen Wirtschafts- und Finanzlage dargelegt. Ferner hat die Kommission aktuelle Informationen über die Umsetzung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen vorgelegt, durch den die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaft während der Pandemie flexibler unterstützen können. Sie hat außerdem erläutert, wie der Rahmen mit den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen verknüpft ist.
Im Rahmen der regelmäßigen Bestandsaufnahme der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden die Ministerinnen und Minister von der Kommission über den aktuellen Stand der Ausarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne unterrichtet. Sie haben sich zudem über ihre Erfahrungen in der Ausarbeitungsphase der Pläne ausgetauscht. Diese Phase nähert sich nun dem Ende, und die Pläne werden in Kürze offiziell vorgelegt.
Die Kommission hat ihre am 14. April veröffentlichte Mitteilung über die Finanzierung von NextGenerationEU vorgestellt. Der Vorsitz hat über den aktuellen Stand der Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses informiert und darauf hingewiesen, dass 17 Mitgliedstaaten diese bereits abgeschlossen haben.
Ich gehe davon aus, dass der Großteil der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne – kurz vor Ablauf der weichen Frist am 30. April – in den kommenden Wochen offiziell vorgelegt wird. Die ersten Pläne sollen noch vor dem Sommer gebilligt werden. Es wird alles daran gesetzt, das Ratifizierungsverfahren baldmöglichst abzuschließen. Daher bin ich zuversichtlich, dass die Umsetzung des Aufbaufonds planmäßig verläuft und bereits im Sommer Vorfinanzierungszahlungen an die Wirtschaft fließen könnten.
João Leão, portugiesischer Finanzminister
Die Kommission hat die Ministerinnen und Minister über die Umsetzung des neuen Aktionsplans für die Kapitalmarktunion unterrichtet. Dabei lag der Fokus auf den wichtigsten, in den kommenden Monaten anstehenden Initiativen, darunter insbesondere der einheitliche europäische Zugangspunkt, der dazu beitragen sollte, dass Investoren einen einfachen, schnellen und vergleichbaren Zugang zu Daten europäischer Unternehmen erhalten und somit die Finanzierung europäischer Unternehmen erleichtert wird.
Die Kommission hat kürzlich eine öffentliche Konsultation durchgeführt mit dem Ziel, im Laufe des Jahres 2021 einen Gesetzgebungsvorschlag zum einheitlichen europäischen Zugangspunkt auszuarbeiten.
Im Dezember 2020 hat der Rat Schlussfolgerungen zum Aktionsplan der Kommission für die Kapitalmarktunion angenommen, in denen er seine Prioritäten für die weitere Arbeit darlegt hat. In den Schlussfolgerungen wird betont, dass zu diesem Zeitpunkt jenen Maßnahmen höchste Priorität eingeräumt werden sollte, die wichtig sind, um die Finanzierung der Wirtschaft – insbesondere der KMU – zu verbessern, und die das Potenzial haben, eine rasche wirtschaftliche Erholung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung
Die Ministerinnen und Minister haben gemeinsam mit der Präsidentin der EBWE, Odile Renaud-Basso, und dem Präsidenten der EIB, Werner Hoyer, einen Gedankenaustausch über die Zukunft der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung geführt.
Die europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung spielt eine wichtige globale Rolle bei der Bekämpfung von Armut und Ungleichheiten, bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und bei der Bewältigung des Klimawandels. Ihre Struktur ist jedoch komplex, mit einer Vielzahl von EU-Akteuren und nationalen Akteuren sowie Finanzierungsinstrumenten. Im Jahr 2019 wurden erste Überlegungen dazu angestellt, wie sie kohärenter, strategischer, inklusiver, wirkungsvoller und sichtbarer gestaltet werden könnte. In seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2019 hat der Rat seine Ansichten zu den ersten vorzunehmenden Verbesserungen dargelegt und das weitere Vorgehen für politische Überlegungen skizziert.
Seitdem haben sich infolge der COVID‑19-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die am wenigsten entwickelten und fragilen Länder neue Herausforderungen gestellt. Auf der Videokonferenz äußerten sich die Ministerinnen und Minister zu den möglichen Verbesserungen, ausgehend von verschiedenen Aspekten, die seit 2019 zusammengetragen worden sind und als Grundlage für die Beratungen dienen sollen. Sie waren sich darin einig, dass die praktischste und effizienteste Vorgehensweise darin bestehen könnte, den derzeitigen institutionellen Rahmen auszubauen und zu verbessern, um die Ziele der EU zu verwirklichen und Partnerländer zu unterstützen. Die Ministerrunde war sich ferner darin einig, dass es an der Zeit sei, die Überlegungen in die Tat umzusetzen.
Es wird erwartet, dass der Rat im Mai Schlussfolgerungen zur Zukunft der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung billigt.
Der Vorsitz und die Kommission haben die Ministerrunde über die Ergebnisse des G20-Treffens der Finanzministerinnen und ‑minister und Zentralbankpräsidentinnen und ‑präsidenten vom 7. April 2021 unterrichtet.
Es war das zweite Treffen unter italienischem G20-Vorsitz. Im Mittelpunkt der Beratungen standen der Zustand der Weltwirtschaft, die Bemühungen, die wirtschaftliche Erholung voranzutreiben und ein nachhaltigeres Wachstum zu fördern, die Unterstützung der am stärksten gefährdeten Länder, die internationale Besteuerung und Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzsektor. Zum Abschluss des Treffens wurde ein Kommuniqué veröffentlicht.
Die Ministerinnen und Minister wurden ferner über den Sachstand bei den Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich der Finanzdienstleistungen informiert.
Die Mitgliedstaaten setzen die mit 672,5 Mrd. € ausgestattete Aufbau- und Resilienzfazilität in die Tat um.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.