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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 5. April 2022

Wichtigste Ergebnisse

Krieg in der Ukraine und Sanktionen gegen Russland

Der Rat hat über die Umsetzung der von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen, ihre Wirksamkeit (mit dem Ziel, Umgehungen zu verhindern) und ihre Verschärfung beraten. Auch wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge wurden erörtert.

Anschließend begrüßten die Ministerinnen und Minister den Finanzminister der Ukraine, Serhii Marchenko, der per Videokonferenz erstmals an einer Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ teilnahm. Der Rat bekräftigte seine uneingeschränkte Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und nahm eine Bestandsaufnahme der finanziellen und materiellen Unterstützung für die Ukraine vor.

Danach erörterte der Rat auf der Grundlage einer neuen Bewertung seitens der Europäischen Kommission die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die europäischen Volkswirtschaften. Im Mittelpunkt der Diskussion standen insbesondere die Maßnahmen, die auf nationaler und europäischer Ebene ergriffen worden sind, um dem Anstieg der Energie‑ und Rohstoffpreise zu begegnen. Es wurde betont, wie wichtig es ist, die nationalen Unterstützungspläne zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren.

Die EU‑Ministerinnen und ‑Minister für Wirtschaft und Finanzen kamen überein, die Entwicklungen weiterhin aufmerksam zu verfolgen, und sie bekräftigten die Notwendigkeit der europäischen Einheit und Solidarität. Bereits am 25. Februar hatten die Ministerinnen und Minister zusammen mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre Einheit, ihre Entschlossenheit, alle Sanktionsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, sowie ihren Willen zur Stärkung der strategischen Autonomie Europas hervorhoben.

Strategische Autonomie Europas im Bereich Wirtschaft und Finanzen

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur strategischen Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors angenommen. Im derzeitigen geopolitischen Kontext sind konkrete Schritte zur Erreichung dieses Ziels noch wichtiger geworden.

Europäische Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung

Der Rat hat über die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2021 zur Stärkung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung beraten; als Beispiel zog er die Initiativen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Bereitstellung finanzieller Unterstützung für die Ukraine heran.

Grundlage der Beratungen war eine Präsentation von Kommission, EIB und EBWE zum aktuellen Stand der Umsetzung der europäischen Finanzarchitektur zur Förderung der Entwicklung.

Unternehmensbesteuerung: faire und wirksame Besteuerung multinationaler Konzerne

Der Rat hat über die Arbeiten beraten, mit denen die im inklusiven Rahmen der OECD erzielte globale Einigung, wonach multinationale Konzerne überall auf der Welt nicht weniger als 15 % Steuern zahlen sollen, in EU‑Recht umgesetzt werden soll.

Ziel der vorgesehenen Richtlinie ist es, die Zwei-Säulen-Reform der Vorschriften über die internationale Unternehmensbesteuerung, wie sie im globalen inklusiven Rahmen der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) vereinbart wurde, in EU‑Recht umzusetzen. Diese internationale Einigung, an der 137 Länder und Gebiete beteiligt sind, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem wirksamen und fairen System der Gewinnbesteuerung.

Tagungen der G20 und des IWF

Der Rat hat die Frühjahrstagungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) vorbereitet und sich auf das Mandat der EU für das bevorstehende G20‑Treffen der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten am 20. April geeinigt.

Rechtsvorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen

Die Kommission hat den Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen erläutert.

Sonstiges

Der Rat hat aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften und ein erweitertes Mandat für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) angenommen. Ferner nahm er einen Beschluss an, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Übereinkommen) zu unterzeichnen. Dieses Protokoll wird den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafverfahren verbessern. Alle drei Punkte wurden ohne Aussprache angenommen.

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