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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 15. März 2022

Wichtigste Ergebnisse

Sanktionen gegen Russland

Während des Frühstücks haben die für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Sanktionen gegen Russland erörtert, die nach dessen grundloser und ungerechtfertigter Militärinvasion in der Ukraine verhängt wurden. Sie sprachen über den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die Folgen jener Sanktionen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung
Die von uns verhängten Sanktionen haben erhebliche Auswirkungen auf die russische Wirtschaft. Sie haben das russische Finanzsystem auf den Kopf gestellt und die russische Zentralbank gelähmt. Mit den Sanktionen wird sichergestellt, dass das Regime Putins nun den Preis für seine militärische Aggression zahlt. Wir sind bereit, ergänzende Sanktionen zu verhängen, wann immer dies erforderlich ist. Was den Schutz unserer Volkswirtschaften betrifft, so wollen wir eine enge Koordinierung auf europäischer Ebene, wie wir sie auch während der COVID-19-Krise hatten.
Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung
Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung

Die für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister der EU verfolgen die Entwicklungen aufmerksam. Am 25. Februar hatten sie gemeinsam mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre Einheit, ihre Entschlossenheit, alle Sanktionsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, sowie ihren Willen zur Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit Europas bekräftigten.

Am 2. März hatten sie eine informelle Videokonferenz abgehalten, die ausschließlich den Beratungen über Sanktionen gewidmet war. Die Mitgliedstaaten vereinbarten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine Umgehung der Sanktionen zu verhindern. Seither hat der Rat zusätzliche Sanktionspakete angenommen, unter anderem in Bezug auf Kryptowerte.

CO₂-Grenzausgleichssystem

Der Rat hat heute eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über die Verordnung über das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) erzielt, die eines der Schlüsselelemente des Pakets „Fit für 55“ der Europäischen Union ist.

Hauptziel dieser Umweltmaßnahme ist es, die Verlagerung von CO₂-Emissionen zu verhindern. Auch wird sie die Partnerländer darin bestärken, eine CO₂-Bepreisungspolitik zur Bekämpfung des Klimawandels einzuführen.

Zu diesem Zweck stehen die Einfuhren von CO₂-intensiven Produkten – unter vollständiger Einhaltung der internationalen Handelsregeln – im Mittelpunkt des CO₂-Grenzausgleichssystems; es soll verhindert werden, dass die Anstrengungen der EU zur Minderung der Treibhausgasemissionen durch Einfuhren von Produkten zunichte gemacht werden, die in Drittländern hergestellt werden, deren Klimaschutzpolitik weniger ehrgeizig ist als die der Europäischen Union. Das System wird auch dazu beitragen, die Verlagerung der Herstellung oder die Einfuhr von CO₂-intensiven Produkten zu verhindern.

Die im Rat erzielte Einigung über das CO₂-Grenzausgleichssystem ist ein Sieg für die europäische Klimapolitik. Wir werden damit ein Instrument an der Hand haben, um die Dekarbonisierung unserer Industrie zu beschleunigen und sie gleichzeitig vor Unternehmen aus Ländern mit weniger ehrgeizigen Klimazielen zu schützen. Das System wird auch Anreize für andere Länder schaffen, nachhaltiger zu werden und die Emissionen zu verringern. Und schließlich entspricht dieses System unserer ehrgeizigen europäischen Strategie, die Unabhängigkeit Europas bei der Energieversorgung zu beschleunigen. Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung

Bei einer Reihe von Fragen mit engem Bezug zum CBAM, die allerdings nicht Teil des Entwurfs des Rechtstexts der CBAM-Verordnung sind, müssen im Rat noch Fortschritte erzielt werden. Dies betrifft insbesondere die mit der EU-Emissionshandelsrichtlinie eingeführte schrittweise Abschaffung der Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten an Industriesektoren, die unter das CBAM fallen, und geeignete Lösungen für das Problem der Begrenzung potenzieller Verlagerungen von CO₂-Emissionen aus Ausfuhren, damit die wirtschaftliche Effizienz, die Umweltintegrität und die Vereinbarkeit des CBAM mit den Regeln der WTO sichergestellt werden können.

Sobald im Rat ausreichende Fortschritte erzielt worden sind, wird der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, nachdem dieses seinen Standpunkt festgelegt hat.

Unternehmensbesteuerung: Faire und wirksame Besteuerung multinationaler Konzerne

Die Mitgliedstaaten haben Fortschritte in Richtung auf eine Einigung über die Richtlinie erzielt, die im Dezember 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, um die Mindeststeuerkomponente der internationalen Steuerreform der OECD auf EU-Ebene umzusetzen.

Die Richtlinie zur „zweiten Säule“ soll, sobald sie wirksam umgesetzt ist, den Wettlauf nach unten bei den Körperschaftsteuersätzen begrenzen. Multinationale Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von insgesamt mindestens 750 Mio. EUR werden mit einem Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden. Die neuen Vorschriften werden das Risiko der Gewinnverkürzung und ‑verlagerung verringern und sicherstellen, dass die größten multinationalen Unternehmensgruppen den vereinbarten globalen Mindestsatz an Körperschaftsteuer zahlen.

Wir haben bei der Mindestbesteuerungsrichtlinie erhebliche Fortschritte erzielt. Eine Einigung, mit der der Wettlauf nach unten beendet werden kann, ist in greifbare Nähe gerückt. Multinationale Unternehmen werden weltweit mindestens 15 % Steuern zahlen müssen. Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und Aufschwung

Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung und haushaltspolitische Leitlinien

Die Kommission hat ihre haushaltspolitischen Leitlinien für 2023 vorgelegt, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer im April vorzulegenden Stabilitäts- und Konvergenzprogramme unterstützt werden sollen. Die Euro-Gruppe gab gestern hierzu eine Erklärung ab.

Die Kommission hat ferner – im Anschluss an die öffentliche Konsultation und die Beratungen im zuständigen Ausschuss mit den Mitgliedstaaten – über den aktuellen Stand der Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung berichtet.

Informationen über die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs, Versailles, 10./11. März 2022

Die Ministerinnen und Minister wurden vom Vorsitz über die wichtigsten Ergebnisse der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs vom 10./11. März 2022 in Versailles unterrichtet.

Prioritäten des Rates für den EU-Haushalt 2023

Der Rat hat seine Prioritäten für den EU-Haushalt 2023 festgelegt. Die angenommenen Leitlinien werden im kommenden Haushaltszyklus als Richtschnur dienen.

Exportkredite

Der Rat hat erstmals Schlussfolgerungen zu Exportkrediten angenommen; dabei gibt es größere Fortschritte in drei Bereichen.

Erstens werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Exportkreditpolitik an die Ziele der Bekämpfung des Klimawandels anzupassen. Dieser Fortschritt spiegelt unmittelbar die Dynamik wider, die Frankreich im April 2021 mit dem Bündnis „Export Finance for Future“ eingeleitet hat, dessen Zusicherungen nun von allen EU-Mitgliedstaaten übernommen werden. Zweitens stärken diese Schlussfolgerungen die Durchsetzungskraft der EU auf der internationalen Bühne, indem darin auf die Modernisierung der Exportkreditvorschriften bei der OECD gedrängt wird. Drittens bilden die Schlussfolgerungen – im Anschluss an die Arbeiten der Europäischen Kommission zur Überprüfung der Handelspolitik – die Grundlagen für eine neue Exportkreditstrategie der EU, für die eine Phase der eingehenden Bedarfsermittlung eingeleitet werden wird.

Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Geschäftsverkehr

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Umsetzung des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel angenommen. Dieses Paket ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Es sieht eine Reihe von Änderungen der Mehrwertsteuervorschriften vor, die darauf abzielen, Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Warenhandel abzubauen und Herausforderungen anzugehen, die sich aus den Mehrwertsteuerregelungen für Fernverkäufe von Gegenständen und von Unternehmen an Verbraucher erbrachte Dienstleistungen sowie für die Einfuhr von Sendungen mit geringem Wert ergeben.

Außerdem hat der Rat die Punkte, die in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt waren, ohne Aussprache angenommen.

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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Letzte Überprüfung: 9. Januar 2025