- Rat (Wirtschaft und Finanzen)
Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 24. Mai 2022
Wichtigste Ergebnisse
Wirtschaftliche und finanzielle Folgen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine
Der Rat hat einen Gedankenaustausch über die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine geführt. Angesichts der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage infolge des Kriegs und der steigenden Inflation haben die Ministerinnen und Minister über die Koordinierung der wirtschaftspolitischen Reaktion beraten. Ferner haben sie sich über die europäische Reaktion auf den Finanzierungsbedarf der Ukraine, einschließlich einer möglichen zusätzlichen Makrofinanzhilfe der EU, ausgetauscht. Die Europäische Kommission hat sie darüber hinaus über den Sachstand bei der Umsetzung der wirtschaftlichen und finanziellen Sanktionen unterrichtet.
Die für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister der EU werden diese Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen.
Wirtschaftliche Erholung in Europa
Im Anschluss an Erläuterungen der Europäischen Kommission zum Sachstand bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) haben die Ministerinnen und Minister diesbezüglich eine Bilanz gezogen.
Die ARF ist das Programm der EU für umfangreiche finanzielle Unterstützung als Reaktion auf die Herausforderungen, vor denen die europäische Wirtschaft aufgrund der Pandemie steht. Die Mittel der Fazilität in Höhe von 672,5 Mrd. € werden zur Unterstützung der Reformen und Investitionen verwendet, die in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten dargelegt sind.
Die Europäische Kommission hat ferner ihren am 18. Mai veröffentlichten REPowerEU-Plan vorgestellt, worauf eine Beratung über strukturelle Lösungen für die Energiekrise folgte.
Kapitalmarktunion: europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF)
Der Rat hat seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) festgelegt, durch die diese Investmentfonds attraktiver werden sollen. Dieser Vorschlag ist Teil des Pakets zur Kapitalmarktunion, einem Plan zur Schaffung eines Binnenmarkts für Kapital, dessen Ziel es ist, dass Investitionen und Ersparnisse in sämtliche Mitgliedstaaten fließen, sodass sie Bürgerinnen und Bürgern, Investoren und Unternehmen zugutekommen.
Der Rechtsrahmen für ELTIF enthält detaillierte Vertragsbedingungen über zulässige Vermögenswerte und Investitionen, die Diversifizierung und Portfoliozusammensetzung, die Obergrenzen für Hebelfinanzierung und den Vertrieb. ELTIF sind die einzige Art von Fonds, die gezielt auf langfristige Anlagen ausgerichtet sind und grenzüberschreitend sowohl an professionelle Anleger als auch an Kleinanleger vertrieben werden können.
Rechtsvorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen
Der Vorsitz hat die Ministerinnen und Minister über Gesetzgebungsvorschläge im Bereich der Finanzdienstleistungen informiert.
G20
Der Vorsitz und die Kommission haben die Ministerrunde über die Ergebnisse des G20-Treffens der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten unterrichtet, das am 20. April 2022 in Washington unter indonesischem G20-Vorsitz stattfand.
Sonstiges
Gruppe der Weisen zu den Herausforderungen der Zollunion
Die Kommission hat der Ministerrunde Empfehlungen ihrer Gruppe der Weisen zu den Herausforderungen der Zollunion vorgelegt.
Europol
Der Rat hat eine Verordnung zur Änderung der Europol-Verordnung angenommen. Mit dieser Verordnung werden der Agentur neue Aufgaben übertragen, womit ihre Kapazitäten zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung neuer krimineller Bedrohungen und Vorgehensweisen gestärkt werden.
Liberalisierung des Handels zwischen der EU und der Ukraine
Der Rat hat eine Verordnung angenommen, mit der eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse in Bezug auf bestimmte ukrainische Waren ermöglicht werden. Damit kann die EU die Wirtschaft der Ukraine beträchtlich unterstützen.
Zudem hat der Rat die Punkte, die in den Listen der die Gesetzgebung betreffenden bzw. der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt sind, ohne Aussprache angenommen.
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