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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 17. Juni 2022

Wichtigste Ergebnisse

Wirtschaftliche und finanzielle Lage

Während des Frühstücks haben die Ministerinnen und Minister einen informellen Gedankenaustausch über die derzeitige wirtschaftliche und finanzielle Lage im Zusammenhang mit der steigenden Inflation geführt.

Die EU-Ministerinnen und -Minister für Wirtschaft und Finanzen haben vereinbart, die wirtschaftspolitischen Maßnahmen weiterhin zu koordinieren, um auf den Anstieg der Inflation zu reagieren, insbesondere durch befristete Maßnahmen zum Schutz der am stärksten gefährdeten Haushalte.

Neue Eigenmittel der EU

Im Anschluss an die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 haben die EU-Ministerinnen und -Minister für Wirtschaft und Finanzen den Vorschlag für einen Beschluss über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union erörtert. Im Mittelpunkt dieser Beratungen, die sich auf einen Vermerk des Vorsitzes stützten, standen u. a. das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) und das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS).

Die Ministerinnen und Minister äußerten ihre Ansichten zur Einführung neuer Eigenmittel, mit denen die Rückzahlungen im Rahmen des EU-Aufbauplans sichergestellt werden sollen, und zum Umsetzungszeitplan.

Bekämpfung von Geldwäsche

Der Rat hat Kenntnis vom Sachstand in Bezug auf das Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche genommen.

Darstellung des EU-Haushalts als Zauberwürfel.
EU‑Haushalt 2021-2027 und Aufbauplan (Infografik)

EU‑Haushalt 2021-2027 und Aufbauplan (Infografik)

Solvabilität II

Der Rat hat seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu den Änderungen der Richtlinie „Solvabilität II“, des wichtigsten Rechtsakts der EU im Versicherungssektor, festgelegt. Der Rat hat hervorgehoben, dass der Versicherungs- und Rückversicherungssektor private Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen bereitstellen und die Wirtschaft widerstandsfähiger machen kann, indem er Schutz vor einer breiten Palette von Risiken bietet.

Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds

Um den europäischen Kapitalmarkt zu verbessern und den Anlegerschutz zu stärken, hat der Rat Einvernehmen über seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu einer Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds erzielt. Diese bildet den Rechtsrahmen für Verwalter von Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds, Privatschuldenfonds, Immobilienfonds und sonstigen sogenannten alternativen Investmentfonds in der EU.

Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und Polens Aufbauplan

Die Ministerinnen und Minister haben sich einen Überblick über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität verschafft. Der Rat hat seinen Durchführungsbeschluss zur Billigung des Aufbau- und Resilienzplans Polens angenommen.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Programm der EU für umfangreiche finanzielle Unterstützung als Reaktion auf die Herausforderungen, vor denen die europäische Wirtschaft aufgrund der Pandemie steht. Die Mittel der Fazilität in Höhe von 672,5 Mrd. € werden zur Unterstützung der Reformen und Investitionen verwendet, die in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten dargelegt sind. Es wurde bereits ein Betrag in Höhe von 100 Mrd. € ausgezahlt.

Abbildung: Der EU-Aufbaufonds stellt Hilfen für die Mitgliedstaaten bereit, um die Wirtschaft anzukurbeln und ein widerstandsfähigeres, grüneres und digitaleres Europa aufzubauen.
Aufbaufonds: So hilft die EU (Infografik)

Aufbaufonds: So hilft die EU (Infografik)

Europäisches Semester 2022: Einigung über länderspezifische Empfehlungen

Der Rat hat die Empfehlungen zu den nationalen Reformprogrammen 2022 gebilligt und eine Stellungnahme zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen 2022 abgegeben. Die Programme tragen der Frühjahrsprognose 2022 und der Fortführung bis 2023 der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Rechnung und befassen sich angesichts der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände eher in qualitativer als in quantitativer Hinsicht mit dem haushaltspolitischen Kurs der Mitgliedstaaten.

Erweiterung des Euro-Raums: Kroatien

Der Rat hat eine Empfehlung angenommen, die der erste Teil eines rechtlichen Verfahrens ist, in dessen Verlauf es Kroatien ermöglicht wird, ab dem 1. Januar 2023 Mitglied des Euro-Raums zu werden und von der Verwendung unserer gemeinsamen Währung, des Euro, zu profitieren.

Der Rat hat auch ein Schreiben des Präsidenten des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ an den Europäischen Rat gebilligt. Der Europäische Rat wird auf seiner Tagung am 24. Juni über dieses Thema beraten.

Kroatien wird der 20. Mitgliedstaat der EU sein, der den Euro als Währung einführt. Es folgt dem Beispiel Litauens, das dem Euro-Raum 2015 als 19. Mitgliedstaat der EU beigetreten ist.

Rechtsvorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen

Der Vorsitz hat den Sachstand bei aktuellen Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich der Finanzdienstleistungen erläutert.

Bruno Le Maire, Präsident des Rates „Wirtschaft und Finanzen“, und Zdravko Marić, stellvertretender Ministerpräsident und Minister der Finanzen Kroatiens, bei der Annahme des ersten Rechtsakts über den Beitritt Kroatiens zum Euro-Raum (Luxemburg, 17. Juni 2022)
Bruno Le Maire, Präsident des Rates „Wirtschaft und Finanzen“, und Zdravko Marić, stellvertretender Ministerpräsident und Minister der Finanzen Kroatiens, bei der Annahme des ersten Rechtsakts über den Beitritt Kroatiens zum Euro-Raum (Luxemburg, 17. Juni 2022)

Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug: Übereinkunft zwischen der EU und Norwegen

Der Rat hielt es für angebracht, die Zusammenarbeit mit Norwegen in den Bereichen Verwaltungszusammenarbeit, Betrugsbekämpfung und Betreibung von Mehrwertsteuerforderungen weiter zu verstärken. Zu diesem Zweck hat der Rat die Kommission dazu ermächtigt, Verhandlungen mit Norwegen aufzunehmen, um die 2018 in Kraft getretene Übereinkunft zwischen der EU und Norwegen zu stärken.

Schlussfolgerungen zur Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu den während des französischen Vorsitzes von der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ erzielten Fortschritten angenommen.

Ferner hat der Rat den halbjährlichen Bericht der Gruppe „Verhaltenskodex“ gebilligt.

Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen

Der Rat hat eine Verordnung über die Förderung der Gegenseitigkeit beim Zugang zu internationalen Märkten für öffentliche Aufträge angenommen, mit der EU-Unternehmen Zugang und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf den Märkten für öffentliche Aufträge von Drittländern erhalten, wodurch sich ihre Absatzmöglichkeiten vergrößern.

Energiebesteuerungsrichtlinie

Der Rat hat als Punkt ohne Aussprache einen Fortschrittsbericht über die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie zur Kenntnis genommen.

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Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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Letzte Überprüfung: 9. Januar 2025