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Die Ministerinnen und Minister erzielten eine allgemeine Ausrichtung zu den folgenden Dossiers des Pakets „Fit für 55“:
Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS)
Überarbeitung der Verordnung über verbindliche nationale Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten (Lastenteilungsverordnung)
Überarbeitung der Verordnung über die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF)
Überarbeitung der Verordnung zur Festsetzung von CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge
Verordnung zur Einrichtung eines Klima-Sozialfonds
Agnès Pannier-Runacher, Ministerin Frankreichs für die Energiewende
Die Vorschläge werden eine wichtige Rolle dabei spielen, die Treibhausgasemissionen in den wichtigsten Wirtschaftssektoren zu senken. Sie werden entscheidend dazu beitragen, dass die EU ihr übergeordnetes Ziel erreicht, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Die Ministerinnen und Minister erzielten eine allgemeine Ausrichtung über einen Vorschlag, mit dem der Verbrauch von Produkten aus Lieferketten, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, auf ein Minimum reduziert werden soll.
Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass auf dem EU-Markt konsumierte Produkte nicht zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen.
Die Kommission hat am 17. November 2021 ihren Verordnungsvorschlag veröffentlicht. Hauptursache für die weltweite Entwaldung und Waldschädigung ist die Ausdehnung landwirtschaftlicher Nutzflächen, die mit der Erzeugung jener Rohstoffe einhergeht, welche in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Als wichtiger Importeur solcher Rohstoffe kann die EU ihren Einfluss auf die weltweite Entwaldung und Waldschädigung verringern, indem sie den Zugang der betreffenden Rohstoffe zum EU-Markt und deren Ausfuhr aus der EU dahin gehend regelt, dass der Verbrauch von „entwaldungsfreien“ Erzeugnissen gefördert und entwaldungsfreie Lieferketten sichergestellt werden.
Der Vorsitz legte einen Bericht über die Fortschritte bei den Beratungen über einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verschärfung der EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vor. Mit dem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass die EU ihre Abfallprobleme nicht in Drittländer verlagert. Außerdem soll der Transport von Abfällen zur Wiederverwendung und zum Recycling in der EU erleichtert werden. Schließlich zielt er darauf ab, die illegale Verbringung von Abfällen wirksamer zu bekämpfen.
Die Kommission informierte die Ministerrunde über die wichtigsten internationalen Treffen, die kürzlich stattgefunden haben.
Die Kommission informierte die Ministerinnen und Minister über bestimmte anhängige Legislativvorschläge.
Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen
Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
Verordnung über die Ziele für die Wiederherstellung der Natur
Schweden unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die Ergebnisse der Stockholm+50-Konferenz. Zypern unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die 9. Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“.
Schließlich stellte Tschechien das Arbeitsprogramm für seinen künftigen Vorsitz vor.
Der Rat nahm außerdem die nachstehend aufgeführte Liste der A-Punkte ohne Aussprache an.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.