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Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über die Dossiers des Pakets „Fit für 55“, die in den Zuständigkeitsbereich des Rates „Umwelt“ fallen. Mit dem Paket soll der EU-Rechtsrahmen für Klima- und Energiepolitik mit dem Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 sowie dem Ziel, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, in Einklang gebracht werden.
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über ein Emissionshandelssystem für den Straßenverkehrs- und den Gebäudesektor (ETS RTB), insbesondere über die Wirksamkeit dieses Instruments bei der Verringerung der Emissionen im Hinblick auf die Erreichung des Ziels von -55 % bis 2030.
Die Ministerinnen und Minister stellten Optionen und Schlüsselparameter vor, die sie für die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz eines solchen Systems bei gleichzeitiger Gewährleistung seiner Wirksamkeit für am wichtigsten hielten, sowie einige mögliche Alternativen zu diesem System.
Sie erörterten die Parameter, die für den Klima-Sozialfonds festgelegt werden sollten, damit er die am stärksten gefährdeten Gruppen im Falle der Einführung des ETS RTB wirksam unterstützen kann.
Fit für 55: Wie die EU die Klimaziele in Rechtsvorschriften umsetzen will (Infografik)
Batterien und Altbatterien
Die Ministerinnen und Minister legten eine allgemeine Ausrichtung zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften über Batterien und Altbatterien fest.
Batterien sind ein Schlüsselelement der Energiewende. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der Herstellungsketten gefördert wird und mehr Batterien für den Übergang zu emissionsfreien Verkehrsträgern zur Verfügung stehen. Mit den neuen Vorschriften wird gewährleistet, dass Altbatterien ordnungsgemäß gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass in Altbatterien enthaltene Giftstoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Zudem wird die Verschwendung wertvoller Materialien, die im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft verwertet werden könnten, drastisch eingeschränkt.
Barbara Pompili – französische Ministerin für den ökologischen Wandel
Der Vorschlag zielt darauf ab, die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Batterien in allen Phasen ihres Lebenszyklus zu verringern – von der Beschaffung von Rohstoffen bis hin zu Produktion, Verwendung und Recycling.
Ferner zielt der Vorschlag darauf ab, Diskrepanzen im Binnenmarkt aufgrund uneinheitlicher Vorschriften und Informationen zu beseitigen, indem mithilfe eines klareren gemeinsamen Regelwerks gleiche Wettbewerbsbedingungen für Wirtschaftsbeteiligte geschaffen werden.
Auf dem Weg zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und europäischen Versorgungskette für Batterien (Infografik)
Entwaldung und Waldschädigung
Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag der Kommission, den Verbrauch von Produkten aus Lieferketten, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Vorschlag wurde am 17. November 2021 veröffentlicht und enthält verbindliche Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsbeteiligte, die Rohstoffe und Folgeprodukte wie Leder, Schokolade und Möbel, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt anbieten.
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch darüber, wie ein effizientes und wirksames System der Sorgfaltsprüfung sichergestellt werden kann, um die nötige Rückverfolgbarkeit zu erreichen, damit gewährleistet werden kann, dass die unter die Verordnung fallenden Produkte nicht mit Entwaldung und Waldschädigung verbunden sind. Sie tauschten ferner ihre Ansichten aus und unterbreiteten Vorschläge für gemeinsame Definitionen von Schlüsselbegriffen für die praktische Anwendung der Verordnung.
Während des Mittagessens führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Ökologisierung des Europäischen Semesters. Das Europäische Semester ist ein Zyklus zur Abstimmung der Wirtschafts-, Fiskal-, Arbeits- und Sozialpolitik innerhalb der EU.
Die Ministerinnen und Minister erörterten vor allem, wie die Herausforderungen eines inklusiven und fairen grünen Wandels im Rahmen des Europäischen Semesters besser integriert werden können und zugleich sichergestellt werden kann, dass die europäischen Ziele bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der biologischen Vielfalt erreicht werden.
Ferner führten sie einen Gedankenaustausch über die wichtigsten Grundsätze und bewährten Verfahren, die im Rahmen des Europäsichen Semesters gestärkt werden sollten, um den Herausforderungen eines gerechten wirtschaftspolitischen Übergangs Rechnung zu tragen, insbesondere bei der Analyse der Verteilung der Auswirkungen.
Der Rat nahm ohne Aussprache zwei Ratsbeschlüsse an, die den Standpunkt der EU auf der Konferenz der Vertragsparteien 4.2 des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber betreffen. Mit dem Übereinkommen wird ein Rahmen für die Kontrolle und Begrenzung der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen sowie der anthropogenen Emissionen und Freisetzungen dieser Stoffe in Luft, Wasser und Boden geschaffen, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Der erste Beschluss betrifft die Änderung des Anhangs A des Übereinkommens, durch die sein Anwendungsbereich auf weitere mit Quecksilber versetzte Produkte, einschließlich bestimmter Lampentypen, ausgeweitet werden soll. Zudem betrifft er die Änderung des Anhangs B zur Ausweitung seines Anwendungsbereichs durch die Festlegung eines endgültigen Ausstiegsdatums für ein unter diesen Anhang fallendes Quecksilberverfahren.
Mit dem zweiten Beschluss soll der Anwendungsbereich der Bestimmungen des Übereinkommens über Abfälle und insbesondere von Artikel 11 Absatz 3 über die Verpflichtung, die betreffenden Quecksilberabfälle nach dem Grundsatz der umweltgerechten Behandlung zu entsorgen, genauer definiert werden.
Der zweite Teil der 4. Konferenz der Vertragsparteien (COP) des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber findet von 21. bis 25. März in Bali (Indonesien) statt.
Ferner nahm der Rat die Eröffnungserklärung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber an. Die Eröffnungserklärung wurde insbesondere angepasst, um den Standpunkt der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine zum Ausdruck zu bringen.
Persistente organische Schadstoffe
Der französische Vorsitz unterrichtete die Ministerinnen und Minister über den Stand der Arbeiten am Vorschlag für eine Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP). Der Rat hatte am 11. März seine Verhandlungsposition auf Botschafterebene im Hinblick auf künftige Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament festgelegt.
Mit dem Vorschlag werden die Anhänge der geltenden Verordnung geändert, um die Emissionen solcher Chemikalien aus Abfällen zu beseitigen oder zu minimieren.
Zwar werden persistente organische Schadstoffe in der Regel nicht mehr in neuen Produkten verwendet, doch sind sie immer noch in Abfällen aus einigen Konsumgütern wie wasserdichten Textilien, Mobilien, Kunststoffen und elektronischen Geräten zu finden. Mit dem Vorschlag werden strenge Grenzwerte für die folgenden drei Stoffe bzw. Stoffgruppen in Abfällen eingeführt:
Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze sowie verwandte Verbindungen, die in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschaum vorkommen;
Dicofol, ein Pflanzenschutzmittel, das früher in der Landwirtschaft verwendet wurde;
Pentachlorphenol sowie dessen Salze und Ester, die in behandeltem Holz und behandelten Textilien vorkommen.
Außerdem werden strengere Grenzwerte für eine Reihe anderer Stoffe festgelegt, die bereits in den Anhängen aufgeführt sind, wie etwa Dioxine und Furane, die als Verunreinigungen in Asche und Ruß enthalten sind. Abfälle, deren POP-Gehalt über diesen Grenzwerten liegt, müssen auf besondere Weise behandelt werden, um sicherzustellen, dass der POP-Gehalt beseitigt oder unumkehrbar umgewandelt wird.
Der Rat billigte die Absicht der Kommission, sich einer nicht bindenden gemeinsamen Verpflichtung zur Beschleunigung des Übergangs zu einem Netto-Null-Energiesystem im Rahmen des Energiewende-Programms der IEA (Internationale Energieagentur) anzuschließen.
Sonstiges
Der Vorsitz und die Kommission informierten über den zweiten Teil der fünften Tagung der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5), die von 28. Februar bis 2. März in Nairobi (Kenia) stattfand. Das übergeordnete Thema der Tagung lautete „Intensivierung von Naturschutzmaßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung“.
Die Kommission informierte über einen neuen Vorschlag für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt, in der neue Umweltstraftaten definiert und detailliertere Bestimmungen über Sanktionen, Vorschriften zur Verbesserung der Strafverfolgung sowie Maßnahmen zur Unterstützung von Personen, die Straftaten melden und mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, eingeführt werden.
Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die Ratifizierung multilateraler Umweltübereinkommen dringend tätig zu werden.
Die estnische und die finnische Delegation informierten über die Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (Wasserkonvention). Die Wasserkonvention wurde 1992 in Helsinki verabschiedet. Sie ist ein rechtsverbindliches Instrument zur Förderung der Zusammenarbeit bei der nachhaltigen Bewirtschaftung grenzüberschreitender Wasserressourcen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.