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Rat (Auswärtige Angelegenheiten), 03.03.2014, 3. März 2014

EU verurteilt russisches Vorgehen in der Ukraine, ruft zum Dialog auf und behält sich weitere Maßnahmen vor

Die EU-Außenminister sind am 3. März zu einer außerordentlichen Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zusammengekommen.

Die Europäische Union hat "die eindeutige Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch Akte der Aggression der russischen Streitkräfte sowie die vom Föderationsrat Russlands am 1. März erteilte Genehmigung für den Einsatz von Streitkräften im Hoheitsgebiet der Ukraine" verurteilt.

"Russland verstößt hiermit unbestreitbar gegen seine internationalen Verpflichtungen und seine Zusagen", erklärte die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton.

Forderung nach einer friedlichen Lösung

"Wir sind fest davon überzeugt, dass für die aktuelle Krise eine friedliche Lösung unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts gefunden werden muss. Deshalb fordern wir Russland auf, seine Truppen unverzüglich in die Gebiete zurückzubeordern, in denen sie gemäß dem Abkommen über die Präsenz der Schwarzmeerflotte im Hoheitsgebiet der Ukraine dauerhaft stationiert sein dürfen," unterstrich die Hohe Vertreterin.

Die Europäische Union ist weiterhin bereit, einen konstruktiven Dialog mit allen Parteien zu führen und begrüßt eine mögliche Erkundungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Ukraine.

G8-Teilnahme ausgesetzt

Die EU und die Mitgliedstaaten, die der Gruppe der Acht (G8) angehören, haben beschlossen, ihre Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für den G8-Gipfel in Sotschi im Juni vorläufig auszusetzen, "bis wieder ein Umfeld vorhanden ist, in dem die G8 substanzielle Beratungen führen kann."

Mögliche Folgen für bilaterale Beziehungen zwischen der EU und Russland

"Falls Russland keine Schritte der Deeskalation unternimmt, entscheidet die EU über die Folgen für die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Russland," erklärte der Rat.

Zu den Maßnahmen könnte unter anderem das Aussetzen der bilateralen Gespräche über Visumangelegenheiten und über das neue Abkommen gehören. Zudem hat der Rat beschlossen, "dass er sich weiterhin kontinuierlich mit der Angelegenheit befassen wird, damit er imstande ist, rasch alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen".

Unterstützung für die Ukraine

Die Minister bekräftigten die Bereitschaft der EU, das Land gemeinsam mit anderen internationalen Organisationen, insbesondere dem IWF, zu unterstützen.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten "werden daher ein internationales Hilfspaket zur Deckung des dringendsten Bedarfs der Ukraine unter der Voraussetzung eines klaren Bekenntnisses zu Reformen uneingeschränkt unterstützen". In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission bereits parallel zur der Mission des IWF eine Erkundungsmission nach Kiew entsandt.

Die EU bekräftigte ihr Angebot eines Assoziierungsabkommens, einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone.

In den Schlussfolgerungen wird außerdem hervorgehoben, dass eine Verfassungsreform in der Ukraine und freie, faire und transparente Präsidentschaftswahlen, die vom Büro der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR-OSZE) beobachtet werden, erforderlich sind.

Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates

Der Präsident des Europäischen Rates Herman Van Rompuy berief für den 6. März 2014 eine außerordentliche Tagung der EU-Staats- und Regierungschefs ein, auf der die jüngsten Entwicklungen in der Ukraine und Möglichkeiten für eine Deeskalation der Lage erörtert werden sollten.

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