Skip to content
  • Rat (Auswärtige Angelegenheiten)

Rat (Auswärtige Angelegenheiten), 20.02.2014, 20. Februar 2014

Ukraine: EU beschließt gezielte Sanktionen

Auf ihrer außerordentlichen Tagung am 20. Februar haben die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten Sanktionen gegen die Personen beschlossen, die für die Gewalt und das unverhältnismäßige Vorgehen in der Ukraine verantwortlich sind.

Die restriktiven Maßnahmen umfassen das Einfrieren der Vermögenswerte der für die Menschenrechtsverletzungen, die Gewalt und das unverhältnismäßige Vorgehen verantwortlichen Personen und die Verhängung eines Visumverbots gegen diese Personen. Zudem sind die Mitgliedstaaten übereingekommen, Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung, die für interne Repression verwendet werden kann, auszusetzen und Ausfuhrgenehmigungen für Ausrüstung, die vom Gemeinsamen Standpunkt 2088/944/GASP erfasst wird, zu überprüfen.

Der Rat hat die einschlägigen Arbeitsgruppen beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.

Appelle zur Beendigung der Gewalt

In ihren Schlussfolgerungen haben die Minister ihre große Bestürzung über die Verschlechterung der Lage in der Ukraine zum Ausdruck gebracht. Sie haben die sofortige Beendigung der Gewalt, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Zugang zu medizinischer Hilfe, und eine sofortige unabhängige Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen gefordert.

Sie haben die Regierung eindringlich zu größter Zurückhaltung aufgefordert und an die Oppositionsführer appelliert, sich von denjenigen zu distanzieren, die zu radikalen Handlungen, einschließlich Gewaltanwendung, übergehen.

"Wir rufen alle Seiten auf, in einen alle einbeziehenden, konstruktiven Dialog einzutreten, um die Lage zu entschärfen und eine politische Lösung zu finden. Die Verantwortung für das Zustandekommen eines solchen Dialogs liegt in erster Linie bei Präsident Janukowytsch", erklärte die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton.

Unterstützung des ukrainischen Reformprozesses

Die Minister haben bekräftigt, dass eine dauerhafte Lösung der politischen Krise in der Ukraine eine Verfassungsreform, die Bildung einer neuen, alle einbeziehenden Regierung und die Schaffung der Voraussetzungen für demokratische Wahlen umfassen muss. Dabei sei die EU weiterhin bereit, die Ukraine in dem Reformprozess zu unterstützen, um für die ukrainischen Bürger eine Zukunft in Stabilität und Demokratie zu erreichen.

Überdies bleibe das Angebot der politischen Assoziierung und der wirtschaftlichen Integration bestehen, wobei das Assoziationsabkommen nicht das Endziel der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine darstelle.

Außerdem hat der Rat seine Bereitschaft zur Förderung direkter persönlicher Kontakte zwischen den Menschen aus der EU und der Ukraine bekräftigt. Er rief die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen des Abkommens über Visaerleichterungen und die durch den Visakodex eingeräumte Flexibilität optimal zu nutzen.

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Auswärtige Angelegenheiten)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 28. Januar 2025