- Rat (Auswärtige Angelegenheiten)
Rat (Auswärtige Angelegenheiten), 17.03.2014, 17. März 2014
Rat verurteilt rechtswidriges Krim-Referendum
Auf der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) haben die EU-Minister das auf der Krim abgehaltene Referendum scharf verurteilt und dessen Ergebnis nicht anerkannt. Ferner haben sie zusätzliche Maßnahmen gegen 21 Personen beschlossen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine bedrohen.
Nach Auffassung des Rates ist das Referendum rechtswidrig und stellt einen klaren Verstoß gegen die ukrainische Verfassung dar. Die Minister haben den Entwurf einer Stellungnahme der Venedig-Kommission zur Kenntnis genommen, in der festgestellt wird, dass das Referendum unter sichtbarer Präsenz bewaffneter Soldaten stattgefunden hat. Die EU kann und wird das Ergebnis eines unter derartigen Umständen abgehaltenen Referendums nicht anerkennen.
Die EU-Außenminister haben auch die negativen Entwicklungen vor Ort beklagt, die eindeutig eine Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine darstellen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen und im Einklang mit der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der EU vom 6. März hat der Rat restriktive Maßnahmen gegen 21 Führungspersönlichkeiten und mit ihnen verbundene Personen und Organisationen wegen ihrer Rolle bei den Handlungen verhängt, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen. Die Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten innerhalb der EU treten heute in Kraft.
Der Rat strebt eine internationale Präsenz vor Ort an und setzt sich dafür ein, dass rasch eine Sonderbeobachtermission der OSZE in die Ukraine entsandt wird.
Rat ruft zu friedlicher Verhandlungslösung auf
Die EU-Minister haben erklärt, dass es für eine Umkehrung der derzeitigen negativen Entwicklungen noch nicht zu spät ist. Die Europäische Union ist nach wie vor bereit, einen Dialog zwischen der Ukraine und Russland zu vermitteln. Die Minister haben an die russischen Behörden appelliert, Schritte zur Deeskalation der Krise zu unternehmen, und angekündigt, dass weitere Maßnahmen seitens Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine schärfere Wirtschaftssanktionen zur Folge haben werden.
Der Rat hat die Modalitäten für die Unterzeichnung der politischen Kapitel des Assoziierungsabkommens am 21. März in Brüssel gebilligt. "Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für unsere politische Unterstützung", so die Hohe Vertreterin.
Der Rat hat die Zusage der EU für eine rasche Umsetzung des Unterstützungspakets für die Ukraine bekräftigt.
Weitere Tagesordnungspunkte
Die Hohe Vertreterin der EU informierte die Minister über ihren jüngsten Besuch in Bosnien und Herzegowina, wo sie Gespräche darüber geführt hat, wie die EU das Land am Besten bei der Bewältigung seiner politischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen kann.
Die Minister wurden über die neuesten Entwicklungen im Rahmen des Nahost-Friedensprozesses und die Bemühungen beider Parteien und der USA um eine dauerhafte Beilegung des Konflikts zwischen Israel und Palästina informiert. Die Hohe Vertreterin bekräftigte die uneingeschränkte Unterstützung der EU für die Bemühungen um Friedensgespräche sowie die Möglichkeit, dass für beide Parteien im Fall einer dauerhaften Friedensvereinbarung ein nie dagewesenes Unterstützungspaket bereitgestellt werden kann.
Die Minister haben Schlussfolgerungen zu den folgenden Themen erörtert und angenommen:
- Strategie der EU für den Golf von Guinea
- Durchführung der Strategie der EU für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone
- Westafrikanisches Entwicklungsprogramm
- anhaltende Krise in Südsudan
- Zentralafrikanische Republik
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