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Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 25. Februar 2020
Wichtigste Ergebnisse
Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Der Rat verabschiedete einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen für eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich und benannte die Kommission förmlich als Verhandlungsführer der EU. Er nahm darüber hinaus Verhandlungsrichtlinien an, die der Kommission als Mandat für die Verhandlungen dienen.
Der Rat hat ein klares und starkes Mandat für unseren Verhandlungsführer, Michel Barnier, angenommen. Dies bestätigt unsere Bereitschaft, eine ehrgeizige, weitreichende und ausgewogene Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich anzubieten, die für beide Seiten von Vorteil ist. Die EU ist nunmehr bereit, die Verhandlungen aufzunehmen.
Andreja Metelko-Zgombić, kroatische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten
Das erste förmliche Treffen der Verhandlungsführer der EU und des Vereinigen Königreichs wird voraussichtlich Anfang März stattfinden. Die Ministerinnen und Minister der EU berieten ferner über die nächsten Schritte in den Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.
Die Ministerinnen und Minister haben im Hinblick auf die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 27./28. März einen Entwurf der erläuterten Tagesordnung erörtert.
Auf ihrer Märztagung werden die EU-Staats- und Regierungschefs darüber beraten, wie die wirtschaftliche Basis der EU gestärkt werden kann. Sie werden auch einen Gedankenaustausch über die Digitalpolitik der EU führen.
Im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2019 wird der Europäische Rat auf die Frage der Erweiterung zurückkommen. Beim Thema Außenbeziehungen wird er einen Gedankenaustausch über die Vorbereitungen für den Westbalkangipfel führen, der im Mai in Zagreb stattfinden soll. Darüber hinaus werden die EU-Spitzen eine strategische Aussprache über die Beziehungen zwischen der EU und China führen.
Die EU hat sich auf ihr Verhandlungsmandat geeinigt und ist bereit, die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über eine ehrgeizige Partnerschaft aufzunehmen.
Erweiterung
Die Kommission legte den Ministerinnen und Ministern ihre Vorschläge für ein überarbeitetes Erweiterungsverfahren vor.
Die Vorschläge wurden in ihrer Mitteilung vom 5. Februar 2020 mit dem Titel „Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan“ dargelegt. Das übergeordnete Ziel sind die Stärkung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens auf beiden Seiten sowie bessere Ergebnisse vor Ort.
Es wird nun davon ausgegangen, dass die Kommission aktuelle Informationen über den Reformprozess in Albanien und der Republik Nordmazedonien vorlegt. Auf der Grundlage dieser Aktualisierungen und des überarbeiteten Verfahrens möchte der Vorsitz den Weg für eine fundierte und umfassende Debatte im Hinblick auf eine positive Entscheidung über diese beiden Länder ebnen.
Andreja Metelko-Zgombić, kroatische Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten
Der Rat beriet über die Legislativtätigkeit im Jahr 2020 und die mehrjährige Programmplanung, die zum ersten Mal mit der Kommission für den Zeitraum 2019-2024 stattfinden wird.
Sowohl die jährlichen als auch die mehrjährigen Programmplanungen sind in der 2016 vereinbarten interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung vorgesehen. Mit ihnen soll die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament verbessert werden, wenn es darum geht, die politische Agenda der EU festzulegen und diese umzusetzen.
Die Ministerinnen und Minister erläuterten, welche Bereiche und Legislativvorschläge ihrer Ansicht nach in die gemeinsame Erklärung zu den gesetzgeberischen Prioritäten für 2020 aufgenommen werden sollen. Sie berieten außerdem darüber, welche zentralen politischen Ziele in das Mehrjahresprogramm aufgenommen werden könnten und wie die Umsetzung der von den drei Organen abzufassenden gemeinsamen Schlussfolgerungen überwacht werden soll.
Auf der Grundlage dieser Aussprache werden interinstitutionelle Verhandlungen über die gemeinsame Erklärung zu den gesetzgeberischen Prioritäten für 2020 aufgenommen werden. Der Rat wird diese Erklärung voraussichtlich auf seiner Tagung am 24. März billigen und im Mai auf das Mehrjahresprogramm zurückkommen.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ unterrichtete die Kommission die Ministerinnen und Minister über die laufenden Vorbereitungen für den jährlichen Zyklus zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit und den jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, die sie in ihrer Mitteilung vom 17. Juli 2019 vorgestellt hatte.
Die Kommission legte dabei den Schwerpunkt auf die Methode, die sie bei der Vorbereitung ihres Berichts anzuwenden gedenkt, sowie auf die Informationen, die sie zusammentragen möchte. Sie hob hervor, dass sie beabsichtigt, die Mitgliedstaaten so eng wie möglich in den Prozess einzubinden.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.