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  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten)

Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, 10.12.2019, 10. Dezember 2019

Wichtigste Ergebnisse

Nächster mehrjähriger Finanzrahmen

Der Rat hat eine Orientierungsaussprache über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen geführt.

Die Minister und Ministerinnen erörterten die Verhandlungsbox mit Zahlen, die der finnische Vorsitz vor der Dezember‑Tagung des Europäischen Rates vorgelegt hat. Der Vorsitz schlägt insgesamt 1 087 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027 vor, was 1,07% des BNE der EU mit 27 Mitgliedstaaten entspricht.

Der Vorschlag Finnlands stützt sich auf Konsultationen mit den Mitgliedstaaten sowie auf Beratungen im Rat und im Europäischen Rat. Wir haben uns bemüht, einen ausgewogenen Vorschlag zu unterbreiten, der sowohl den neuen Prioritäten als auch den traditionellen Politikbereichen Rechnung trägt. Die Arbeit unseres Vorsitzes am MFR ist abgeschlossen, und der Präsident des Europäischen Rates wird nun die Verhandlungen übernehmen. Tytti Tuppurainen, finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten

Die Verhandlungsbox ist die Grundlage für die letzte Phase der MFR-Verhandlungen. Sie umfasst alle Elemente, für die die EU-Staats- und Regierungschefs auf Ebene des Europäischen Rates politische Leitlinien vorgeben und Prioritäten setzen müssen. Der Präsident des Europäischen Rates wird nun die Verhandlungen voranzubringen, um zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.

Der Haushalt der Europäischen Union

Verfahren nach Artikel 7

Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV hat der Rat eine Anhörung zu Ungarn durchgeführt. Im Mittelpunkt standen dabei die Unabhängigkeit der Justiz, die Meinungsfreiheit und die akademische Freiheit in Ungarn.

Abschließend legte der Vorsitz Schlussfolgerungen zum weiteren Verfahren vor. Im Einklang mit den Standardmodalitäten für Anhörungen enthalten sie noch keine inhaltliche Bewertung der Fragen.

Außerdem prüfte der Rat die Lage in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in Polen. Die Kommission unterrichtete die Minister und Ministerinnen über die letzten Entwicklungen, einschließlich der jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu den polnischen Vorschriften über das Renteneintrittsalter von Richtern und Staatsanwälten und der neuen Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichtshofs.

Dezembertagung des Europäischen Rates

Die Ministerinnen und Minister haben die Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 12./13. Dezember fortgesetzt und den Entwurf der Schlussfolgerungen erörtert.

Gemäß seinen Schlussfolgerungen vom Juni und Oktober wird sich der Europäische Rat im Dezember voraussichtlich erneut mit dem Klimawandel befassen. Dabei wird insbesondere das Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, im Vordergrund stehen. Die Staats- und Regierungschefs werden voraussichtlich auch eine eingehende Aussprache über den nächsten MFR führen, nachdem der Vorsitz eine Verhandlungsbox mit Zahlen vorgelegt hat.

Je nach Lage wird sich der Europäische Rat möglicherweise mit spezifischen außenpolitischen Fragen befassen.

Beratungen über Gesetzgebungsakte

Die Minister haben einen Gedankenaustausch über die Prioritäten für die künftige legislative Arbeit unter der neuen Kommission geführt. Dabei sollten der Kommission Anregungen für die Vorbereitung ihres Arbeitsprogramms 2020 und für die Mehrjahresplanung gegeben werden.

In der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung ist vorgesehen, dass die EU-Organe nach Ernennung einer neuen Kommission einen Gedankenaustausch über die wichtigsten politischen Ziele und Prioritäten für die neue Amtszeit führen. Sie werden auf Initiative der Kommission gegebenenfalls gemeinsame Schlussfolgerungen verfassen, die von den Präsidenten des Rates, der Kommission und des Parlaments unterzeichnet werden.

Die Ministerinnen und Minister hoben eine Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2019-2024 hervor, wie den Binnenmarkt, die soziale Dimension und die Rechtsstaatlichkeit.

Abwehr hybrider Bedrohungen

Der Rat hat ohne Aussprache Schlussfolgerungen angenommen, in denen aufbauend auf den in den letzten Jahren erzielten Fortschritten Prioritäten und Leitlinien für die Zusammenarbeit der EU bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit festgelegt werden. In den Schlussfolgerungen wird ein umfassender Sicherheitsansatz zur Bewältigung hybrider Bedrohungen gefordert, bei dem in allen einschlägigen Politikbereichen auf eine stärker strategische, koordinierte und kohärente Art und Weise gearbeitet wird.

Wir sind sehr erfreut über die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten, weitere Anstrengungen zur Abwehr hybrider Bedrohungen und zur Stärkung der Resilienz zu unternehmen. Nur durch solche Maßnahmen kann ein umfassender Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Die Hauptverantwortung in diesem Bereich liegt zwar bei den Mitgliedstaaten, aber wir sind gemeinsamen Bedrohungen ausgesetzt. Sensibilisierungsmaßnahmen und eine Koordinierung unserer Anstrengungen in den unterschiedlichen Politikbereichen sind unerlässlich. Tytti Tuppurainen, finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten

Bosnien und Herzegowina

Der Rat hat ohne Aussprache Schlussfolgerungen zur Stellungnahme der Kommission zum Antrag Bosnien und Herzegowinas auf Beitritt zur EU angenommen.

Darin begrüßt er die Stellungnahme der Kommission und fordert die Exekutiv- und Legislativorgane auf allen staatlichen Ebenen nachdrücklich auf, die in der Stellungnahme genannten Schlüsselprioritäten in Angriff zu nehmen und so den legitimen Bestrebungen der Bevölkerung Bosnien und Herzegowinas, sich auf die Europäische Union zuzubewegen, zu entsprechen.

Schaffung eines nachhaltigen Europas bis 2030

Der Rat hat ohne Aussprache Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die EU angenommen.

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