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  • Rat (Verkehr, Telekommunikation und Energie)

Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Verkehr), 4. Dezember 2023

Wichtigste Ergebnisse

Der Rat legte seinen Standpunkt („allgemeine Ausrichtung“) zu Teilen der Gesetzgebungspakete zur Straßen- und Seeverkehrssicherheit, zur überarbeiteten Verordnung über Pausen und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr und zur vorgeschlagenen Verordnung über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten fest.

Der Rat nahm ferner Kenntnis von einem Fortschrittsbericht über den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge. Schließlich unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über den Sachstand bei anderen Gesetzgebungsdossiers.

Òscar Puente, spanischer Minister für Verkehr und nachhaltige Mobilität
Es war eine sehr erfolgreiche Tagung: Wir haben acht Einigungen über wichtige Gesetzgebungsdossiers erzielt, darunter die Führerscheinreform, der grenzüberschreitende Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte und die Richtlinien zur Seeverkehrssicherheit. Dies wird es dem Rat ermöglichen, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen und diese Dossiers letztlich in der laufenden Legislaturperiode abzuschließen.
Òscar Puente, spanischer Minister für Verkehr und nachhaltige Mobilität
Òscar Puente, spanischer Minister für Verkehr und nachhaltige Mobilität

Straßenverkehrssicherheit

Der Rat legte eine allgemeine Ausrichtung zu einer vierten Reform der Rechtsvorschriften über Führerscheine fest, die darauf abzielt, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und die Freizügigkeit zu erleichtern. Die Reform umfasst die Verbesserung von Fahrfähigkeiten, Kenntnissen und Expertise, z. B. durch die Aktualisierung der Bestandteile von Fahrprüfungen und die Einführung eines EU-weiten Regelung für begleitetes Fahren beim Führerschein B. Ferner werden Maßnahmen zur Verringerung gefährlicher Verhaltensweisen eingeführt, darunter aktualisierte Vorschriften zur körperlichen und geistigen Tauglichkeit sowie eine EU-weite Probezeitregelung für Fahranfänger. Zudem wird mit dem Vorschlag die Möglichkeit digitaler Führerscheine sowie ein Rahmen für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eingeführt, und er sieht eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und -anforderungen vor.

Der Rat legte ferner eine allgemeine Ausrichtung zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Verkehrsdelikte fest, die darauf abzielt, die Straßenverkehrssicherheit weiter zu verbessern, indem der Anwendungsbereich der Richtlinie auf andere die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte ausgeweitet wird, und sicherzustellen, dass gebietsfremde Fahrer die Verkehrsregeln einhalten, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten unterwegs sind, indem die Mechanismen für die gegenseitige Amtshilfe zwischen Mitgliedstaaten gestärkt werden, um die Identifizierung der betreffenden Person und die Durchsetzung von Bußgeldern für Verkehrsdelikte zu erleichtern. Zudem zielt sie darauf ab, den Schutz der Grundrechte gebietsfremder Fahrer zu verbessern.

Die Ministerinnen und Minister waren sich über die Bedeutung dieser Rechtsvorschriften einig und hoben ihren Beitrag zur Vision der EU hervor, bis 2050 auf europäischen Straßen „null Todesfälle, null schwere Verletzungen“ zu verzeichnen. Die Standpunkte des Rates werden als Verhandlungsmandate für künftige Gespräche mit dem Europäischen Parlament dienen.

Seeverkehrssicherheit

Der Rat legte seinen Standpunkt zu vier Vorschlägen über die Hafenstaatkontrolle, die Verschmutzung durch Schiffe, die Einhaltung der Flaggenstaatpflichten und die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr fest, die alle im Rahmen des Gesetzgebungspakets zur Seeverkehrssicherheit vorgelegt wurden. Die Vorschläge zielen darauf ab, die EU-Vorschriften zur Seeverkehrssicherheit zu modernisieren und die Wasserverschmutzung durch Schiffe zu verringern, indem die EU mit neuen Instrumenten zur Unterstützung einer sauberen und modernen Schifffahrt ausgestattet wird.

In Bezug auf Seeunfälle war eine Angleichung an den IMO-Code für die Untersuchung von Unfällen erforderlich. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich der Richtlinie im Standpunkt des Rates auf kleine Fischereifahrzeuge ausgeweitet. Der Schwerpunkt der Änderungen des Rates liegt ferner auf der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Unfalluntersuchungsstellen sowie der Vertraulichkeit der Ergebnisse.

Der Schwerpunkt des Standpunkts des Rates zur Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle liegt darauf, die Angleichung der Vorschriften an die in der Pariser Vereinbarung vereinbarten Verfahren zu gewährleisten, und er enthält zusätzliche Bestimmungen von IMO-Übereinkommen, die bereits in Kraft sind. Ferner wurden Vorschriften für den angemessenen Anteil an Inspektionen, die Verschiebung von Inspektionen sowie die Verweigerung des Zugangs angegangen. Zudem wurde ein freiwilliges Kontrollsystem für große Fischereifahrzeuge eingeführt. Mit dem Text wird auch eine Änderung des Risikoprofils eingeführt, bei dem der Rat sich auf die Aufnahme eines Umweltparameters geeinigt hat. Mängel in Bezug auf soziale Aspekte durch die Umsetzung des IAO-Übereinkommens werden ebenfalls in das Risikoprofil einbezogen. Schließlich nimmt der Standpunkt des Rates auch Bezug auf die Verwendung elektronischer Zertifikate und fördert ihre Verwendung.

Die Richtlinie über Flaggenstaatpflichten war das komplexeste Dossier, das es zu verhandeln galt. Der Standpunkt des Rates enthält mehrere Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag. Mit dem Standpunkt wird der Text an den Code für die Umsetzung der IMO-Instrumente („III-Code“) angeglichen. Er befasst sich mit den Humanressourcen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorschriften auf Ebene der Verwaltung des Flaggenstaats zu gewährleisten, den der Kommission zu meldenden Daten und der freiwilligen Nutzung einer Datenbank für den Austausch von Informationen über elektronische Zertifikate mithilfe einer Informationsdatenbank. In den Standpunkt des Rates wurden Kontrollen aufgenommen, die nach einem risikobasierten Ansatz durchgeführt werden können. Schließlich befasst er sich mit dem Aufbau von Kapazitäten zur Durchführung der erforderlichen Verwaltungsaufgaben und enthält Ausnahmeregelungen für Binnenmitgliedstaaten.

Mit dem Standpunkt des Rates zur Richtlinie über die Verschmutzung durch Schiffe wird ein System verwaltungsrechtlicher Sanktionen eingeführt und somit eine Trennung von der neuen Richtlinie über Umweltstraftaten bewirkt. Mit dem Standpunkt des Rates wird der Text weiter an das MARPOL-Übereinkommen angeglichen und den Mitgliedstaaten ermöglicht, das System verwaltungsrechtlicher Sanktionen an ihre nationalen Rechtsvorschriften anzupassen. Der Standpunkt sieht außerdem Flexibilität in Bezug auf Aufzeichnungs- und Meldepflichten vor, um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand in den Mitgliedstaaten zu vermeiden, und ermöglicht es Binnenmitgliedstaaten, von einigen der Bestimmungen abzuweichen.

Die Standpunkte des Rates gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Sektor und verbessern zugleich die Umsetzung und Durchsetzung durch Digitalisierung und eine verstärkte Zusammenarbeit in der EU. Die Ministerinnen und Minister stellten sich geschlossen hinter diese Ziele und waren sich einig, dass die überarbeiteten Richtlinien die Grundlagen für einen sichereren und saubereren Seeverkehr in Europa bilden. Die Standpunkte des Rates werden als Verhandlungsmandate für die Aufnahme von Gesprächen mit dem Europäischen Parlament dienen.

Arbeitszeit für Busfahrer

Der Rat legte seinen Standpunkt zu einer überarbeiteten Verordnung über Ruhezeiten und Pausen für Fahrer im Personengelegenheitsverkehr fest. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Eigenart des Sektors und die damit verbundenen Arbeitsmuster besser abzubilden, indem sie ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Verteilung der Pausen und dem Beginn der Ruhezeiten vorsehen, ohne die garantierten Mindestruhezeiten zu verkürzen oder die Lenkzeitbeschränkungen zu ändern. Die Ministerinnen und Minister hoben die soziale Dimension des Vorschlags hervor, da Berufskraftfahrer unter hohem Druck arbeiten und ihre Pausen und Ruhezeiten geschützt werden müssen. Ferner betonten sie, dass Fahrer in diesem Sektor einen anderen Arbeitsrhythmus haben als im Güter- oder Personenlinienverkehr, da die Saisonabhängigkeit hoch ist und die Fahrstrecken variieren. Der Standpunkt des Rates wird als Verhandlungsmandat für künftige Gespräche mit dem Europäischen Parlament dienen.

Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten

Der Rat legte einen Standpunkt zu einer Verordnung über die Erfassung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten fest. Als Teil des Pakets „Ökologisierung des Güterverkehrs“ zielt der Vorschlag darauf ab, die Berechnung der Treibhausgasemissionen von Verkehrsdiensten und die Bereitstellung von Informationen dazu zu verbessern, damit Kunden die nachhaltigsten Verkehrsoptionen wählen können.

Der Standpunkt des Rates umfasst nun Flexibilität für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Anerkennung geprüfter Daten und bereits akkreditierter Prüfer, zum Beispiel im Seeverkehr und in der Luftfahrt, im Anschluss an die jüngsten Rechtsvorschriften im Rahmen des Pakets „Fit für 55“. Außerdem müsste die Kommission ein Instrument zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen entwickeln. Schließlich lässt der Text des Rates die Möglichkeit offen, in Zukunft Lebenszyklusemissionen einzubeziehen. Der Standpunkt des Rates wird als Verhandlungsmandat für die Aufnahme von Gesprächen mit dem Europäischen Parlament dienen.

Gewichte und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge

Der Rat nahm Kenntnis von einem Fortschrittsbericht über einen Kommissionsvorschlag zu höchstzulässigen Gewichten und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge, der ebenfalls als integraler Bestandteil des Pakets „Ökologisierung des Güterverkehrs“ vorgelegt wurde. Der Vorschlag zielt darauf ab, Anreize für Investitionen des Straßenverkehrssektors in emissionsfreie Technologien und energieeffiziente Lösungen zu schaffen. Die Ministerinen und Minister waren sich einig, dass der Vorschlag wichtig ist, um den Übergang des Verkehrssektors zu ökologischeren Lösungen zu unterstützen.

Sonstiges

Der Vorsitz unterrichtete den Rat über den Sachstand bei anderen Gesetzgebungsvorschlägen, darunter die Überarbeitung der Verordnung über EU-Leitlinien für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), das „Paket“ zum einheitlichen europäischen Luftraum 2+ (SES2+) und die Richtlinie über die EU-weite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Entzug der Fahrerlaubnis.

Die griechische, die italienische, die kroatische, die maltesische, die portugiesische und die zyprische Delegation unterrichteten den Rat über Fragen, die für den Seefrachtsektor im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über das Emissionshandelssystem (EHS) von Bedeutung sind.

Die niederländische und die österreichische Delegation sprachen das Problem der Übermüdung unter europäischen Piloten an.

Die polnische, die slowakische und die ungarische Delegation unterrichteten den Rat über die Auswirkungen des Abkommens zwischen der EU und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr auf den Verkehrssektor.

Die italienische Delegation machte den Rat auf die strategische Rolle des Alpenraums für die Verkehrsanbindung in Europa aufmerksam.

Die belgische Delegation stellte ihre Prioritäten und ihr Arbeitsprogramm für das erste Halbjahr 2024 vor.

Informelles Mittagessen

Bei einem informellen Mittagessen führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Finanzierung der Infrastruktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Die Ministerinnen und Minister waren sich einig, dass die TEN-V-Politik ein Schlüsselinstrument für die Entwicklung einer kohärenten, vernetzten und hochwertigen Verkehrsinfrastruktur in der gesamten EU ist, die den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU durch nahtlose grenzüberschreitende Verkehrssysteme ohne fehlende Verbindungen oder Engpässe stärkt. In diesem Zusammenhang prüften die Ministerinnen und Minister, wie das Finanzierungsinstrument „Fazilität ‚Connecting Europe‘“ (CEF) besser den höchstmöglichen EU‑Mehrwert erbringen könnte, indem der Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Verbindungen gelegt und die wirksamsten Instrumente für die Verkehrspolitik in Europa bereitgestellt werden. Ferner erörterten sie mögliche Prioritäten der CEF im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2028-2034.

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