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Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Telekommunikation), 6. Juni 2025

Wichtigste Ergebnisse

Telekommunikation

EU-Konzeptentwurf für das Cyberkrisenmanagement

<p>Krzysztof Gawkowski, stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Digitalisierung</p>

Wir machen heute einen entscheidenden Schritt nach vorne bei der Stärkung der Resilienz im Bereich der Cybersicherheit. Im EU-Konzeptentwurf für das Cyberkrisenmanagement wird klargestellt, wie die Mitgliedstaaten Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes und Cyberkrisen, die sich auf die gesamte EU auswirken könnten, erkennen, darauf reagieren, sich davon erholen und Lehren daraus ziehen können. Der EU-Konzeptentwurf zeigt unser klares Engagement für ein sichereres, resilienteres und besser vorbereitetes Europa – eine wichtige Priorität des polnischen Vorsitzes.

<p>Krzysztof Gawkowski, stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Digitalisierung</p>

Krzysztof Gawkowski, stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Digitalisierung

Die Ministerinnen und Minister für Telekommunikation haben den EU-Konzeptentwurf für das Cyberkrisenmanagement angenommen, der Leitlinien für die Reaktion der EU auf Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes und Cyberkrisen enthält.

Die Empfehlung für einen EU-Cyberkonzeptentwurf dient als wichtige Leitlinie für die Mitgliedstaaten, um ihre Abwehrbereitschaft, ihre Erkennungskapazitäten und ihre Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle zu stärken; dabei baut er auf dem Konzeptentwurf für die Cybersicherheit von 2017 auf und berücksichtigt wichtige kürzlich verabschiedete Rechtsvorschriften wie die NIS-2-Richtlinie und das Cybersolidaritätsgesetz.

Mit dem EU-Cyberkonzeptentwurf soll eine zunehmend komplexere Cyberbedrohungslandschaft angegangen werden, indem bestehende EU-Netzwerke gestärkt, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den beteiligten Akteuren gefördert und mögliche bestehende Hindernisse überwunden werden.

Zuverlässige und resiliente Konnektivität

Die Ministerinnen und Minister billigten Schlussfolgerungen zu einer zuverlässigen und resilienten Konnektivität. In den letzten Jahren war die europäische Konnektivität mit beispiellosen Herausforderungen konfrontiert. Die nationale Sicherheit fällt zwar weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, jedoch ist ein umfassender strategischer Ansatz für die Entwicklung der europäischen Konnektivitätsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

In den Schlussfolgerungen wird daher eine Bestandsaufnahme möglicher Maßnahmen vorgenommen, mit denen die Resilienz der Netze gestärkt werden kann; dazu zählen etwa die Netztypdiversifizierung, die Interoperabilität und die Rolle des Binnenmarkts bei der Mobilisierung von Investitionen. Ein besonderer Schwerpunkt wird darin auf Maßnahmen im Zusammenhang mit satellitenbezogenen sowie unterseeischen Infrastrukturelementen gelegt.

Satellitenkonnektivität und strategische Autonomie der EU

Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die Satellitenkonnektivität als Baustein für strategische Autonomie. Während der Schwerpunkt der EU in erster Linie auf terrestrischen Infrastrukturen (z. B. 4G/5G, Glasfaser) lag, haben technologische Durchbrüche die Kosten für den Bau und den Start von Satelliten gesenkt.

Während des Gedankenaustauschs betonten die Ministerinnen und Minister, dass die Satellitenkonnektivität eine entscheidende Komponente der Sicherheitsarchitektur der EU und ihrer Kommunikationsnetze darstellt, insbesondere als Alternative zu terrestrischen Netzen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU über ein eigenes resilientes Satellitennetz verfügt, insbesondere in Zeiten geopolitischer Unsicherheit. Verschiedene Systeme wie Satelliten und Weltraumsysteme, Seekabel, Festnetze und mobile Infrastruktur gewährleisten diese Konnektivität und erfordern einen umfassenden Ansatz.

Ein berechenbares Regelungsumfeld ist von entscheidender Bedeutung, um Innovationen zu fördern und das Funkfrequenzspektrum wirksam zu nutzen. Harmonisierte Vorschriften für den Marktzugang und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen können Innovationen ankurbeln.

Sonstiges

Roaming mit der Ukraine und Moldau (Europäische Kommission)

Die Kommission stellte den aktuellen Stand des Beitritts der Ukraine und Moldaus zum Gebiet „Roaming zu Inlandspreisen“ vor. Europäerinnen und Europäer können bereits überall in der EU ohne zusätzliche Kosten Anrufe tätigen, Nachrichten verschicken und mobile Daten nutzen.

Nachdem die Ukraine die Kommission über die kürzlich erfolgte Annahme eines Gesetzes unterrichtet hat, teilte die Kommission mit, dass sie eine Bewertung und einen Vorschlag vorlegen werde, die dazu führen könnten, dass die Ukraine ab 2026 dem Gebiet des Roamings zu Inlandspreisen beitritt. Auch für Moldau könnten eine ähnliche Bewertung und ein entsprechender Vorschlag vorgelegt werden.

Ergebnisse der Initiativen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften (polnischer Vorsitz)

Unter „Sonstiges“ legte der polnische Vorsitz einen Bericht über die Ergebnisse der Beratungen über Initiativen vor, die er zur möglichen Vereinfachung der Rechtsvorschriften im digitalen Bereich ergriffen hat.

In dem Bericht des Vorsitzes sollen die am häufigsten angesprochenen und weithin unterstützten Empfehlungen im Bereich der Vereinfachung der Rechtsvorschriften vorgestellt werden, um einen repräsentativen Überblick über die Perspektiven der Interessenträger zu geben. Ziel ist es, eine Reihe regulatorischer Überschneidungen und Unstimmigkeiten, Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Rechtsvorschriften und andere Schwierigkeiten, mit denen die Interessenträger konfrontiert sind, zu ermitteln.

Alle Themen unter „Sonstiges“:

Aufzeichnung der öffentlichen Sitzung:

Aufzeichnung der Pressekonferenz:

Dossiers

Vorbereitungsdokumente

Pressemitteilungen

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

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Letzte Überprüfung: 18. Juni 2025