Albanien
Albanien stellte im April 2009 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft, und im Juni 2014 wurde dem Land der Status eines EU-Bewerberlands zuerkannt. Die EU hielt im Juli 2022 ihre erste Regierungskonferenz mit Albanien ab. Alle 33 Verhandlungskapitel wurden bereits eröffnet und drei vorläufig abgeschlossen.
Erweiterung
EU-Beitrittsgesuch
Albanien reichte seinen Antrag auf Beitritt zur EU am 24. April 2009 ein.
Am 9. November 2010 gab die Europäische Kommission ihre Stellungnahme zum Antrag Albaniens auf EU-Mitgliedschaft ab. Die Kommission gelangte zu der Bewertung, dass Albanien erst die Beitrittskriterien im erforderlichen Maß erfüllen und insbesondere die in der Stellungnahme angegebenen zwölf zentralen Prioritäten erfüllen muss, bevor die Beitrittsverhandlungen förmlich eröffnet werden können.
Im Oktober 2012 empfahl die Kommission, Albanien vorbehaltlich des Abschlusses wichtiger Maßnahmen in den Bereichen Justizreform und Reform der öffentlichen Verwaltung und der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Parlaments den Status eines Bewerberlands zuzuerkennen.
Albanien erhielt im Juni 2014 den Status eines EU-Bewerberlands.
Beitrittsverhandlungen
Die Europäische Kommission veröffentlichte im April 2018 eine Empfehlung, Beitrittsverhandlungen mit Albanien aufzunehmen. Im Juni 2018 verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen, in denen er übereinkam, positiv auf die Fortschritte Albaniens zu reagieren, und gab den Weg für eine Eröffnung der Beitrittsverhandlungen im Juni 2019 vor.
Die für europäische Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister erzielten am 24. März 2020 eine politische Einigung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien. Dies wurde im schriftlichen Verfahren förmlich angenommen und in den darauffolgenden Tagen vom Europäischen Rat gebilligt.
- Videokonferenz der Ministerinnen und Minister für europäische Angelegenheiten, 24. März 2020
- Schlussfolgerungen des Rates zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (Pressemitteilung, 25. März 2020)
Tagungen der Beitrittskonferenz
Die Beitrittsverhandlungen finden im Rahmen von Regierungskonferenzen statt (oft als „Beitrittskonferenzen“ bezeichnet), an denen Ministerinnen und Minister sowie Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten und des Bewerberlands teilnehmen. Die Verhandlungen erstrecken sich auf die Gesamtheit der gemeinsamen Rechte und Rechtsvorschriften (den „EU-Besitzstand“) und sind in verschiedene Kapitel oder Cluster von Kapiteln unterteilt, die verschiedene Politikbereiche umfassen. Die Tagungen können entweder auf Minister- oder auf Stellvertreterebene abgehalten werden.
Die Beitrittsverhandlungen mit Albanien wurden am 19. Juli 2022 auf der ersten Tagung der Beitrittskonferenz auf Ministerebene eröffnet. Seitdem fanden neun Tagungen der Beitrittskonferenz statt. Alle 33 Verhandlungskapitel wurden eröffnet, drei davon vorläufig abgeschlossen.
Die letzte Tagung der Beitrittskonferenz mit Albanien wurde am 14. Juli 2026 abgehalten. Dabei wurden die Verhandlungen über drei Kapitel vorläufig abgeschlossen:
- Kapitel 25 (Wissenschaft und Forschung)
- Kapitel 26 (Bildung und Kultur)
- Kapitel 30 (Außenbeziehungen)
In der vorangegangenen Sitzung vom 26. Mai 2026 wurde bestätigt, dass Albanien die Zwischenbenchmarks erfüllt hat, und es wurden Benchmarks für den Abschluss des Clusters 1 „Wesentliche Elemente“ festgelegt. Dieser Cluster umfasst das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die Reform der öffentlichen Verwaltung sowie wirtschaftliche Kriterien.
Zuvor wurden auf den Tagungen der Beitrittskonferenz mit Albanien 2024 und 2025 alle Verhandlungscluster eröffnet.
- Neunte Beitrittskonferenz mit Albanien, 14. Juli 2026
- Achte Beitrittskonferenz mit Albanien, 26. Mai 2026
- Siebte Beitrittskonferenz mit Albanien, 17. November 2025
- Sechste Beitrittskonferenz mit Albanien, 16. September 2025
- Fünfte Beitrittskonferenz mit Albanien, 22. Mai 2025
- Vierte Beitrittskonferenz mit Albanien, 14. April 2025
- Dritte Beitrittskonferenz mit Albanien, 17. Dezember 2024
- Zweite Beitrittskonferenz mit Albanien, 15. Oktober 2024
- Regierungskonferenz auf Ministerebene über den Beitritt Albaniens, 19. Juli 2022
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess
Mit allen Partnern im Westbalkan wurde ein sogenanntes Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen, das den allgemeinen Rahmen für ihre jeweiligen Beziehungen zur EU absteckt. Diese Abkommen bestehen parallel zu den EU-Beitrittsverhandlungen und sollen diese unterstützen. Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien wurde ratifiziert und ist am 1. April 2009 in Kraft getreten.
Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Albanien
Um die Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und Albanien im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu überprüfen, kommen Delegierte der EU und Albaniens im Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Albanien zusammen.
Seit März 2023 haben zwölf Tagungen des Stabilitäts- und Assoziationsrats EU-Albanien stattgefunden. Auf der letzten Tagung, die am 16. März 2023 in Tirana stattfand, erörterte die Teilnehmerrunde die Heranführungsstrategie – einschließlich politischer, wirtschaftlicher und EU-rechtlicher Kriterien für die EU-Mitgliedschaft – und überprüfte die Fortschritte bei der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.
Jährliche Bewertung der Fortschritte
Jedes Jahr zieht der Rat Bilanz über die Fortschritte der einzelnen Bewerberländer und Partnerländer – darunter Albanien – auf ihrem Weg in die EU.
Am 16. Dezember 2025 hat der dänische Ratsvorsitz Schlussfolgerungen veröffentlicht, die von 26 EU-Mitgliedstaaten politisch unterstützt wurden.
Zusammenarbeit beim Grenzmanagement
Zur Steuerung der Migrationsströme, Unterbindung der illegalen Einwanderung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität besteht zwischen der EU und Albanien eine Vereinbarung über eine umfassendere Zusammenarbeit bei operativen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex). Durch diese Vereinbarung wird es Frontex und Albanien ermöglicht, gemeinsame Maßnahmen zu setzen, und kann Frontex-Personal Grenzkontrollen durchführen und Personen registrieren.
Die Vereinbarung mit Albanien ist am 1. Juni 2024 in Kraft getreten.
Europäische Friedensfazilität
Im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität, einem Instrument zur Verhütung von Konflikten und zur Stärkung der internationalen Sicherheit, hat die EU Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der albanischen Streitkräfte angenommen. Die Maßnahmen tragen auch dazu bei, die Kapazitäten Albaniens im Hinblick auf die Beteiligung an Sicherheits- und Verteidigungsoperationen der EU zu stärken, und entsprechen der vollständigen Ausrichtung Albaniens auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Bislang hat Albanien 49 Mio. € an Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Fazilität erhalten.
Im Juni 2022 verabschiedete der Rat außerdem Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der Balkan Medical Task Force, darunter die Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung und des erforderlichen Materials für die medizinischen Einheiten der albanischen Streitkräfte. Ziel ist es, die militärmedizinischen Fähigkeiten und die zivilen Hilfsmaßnahmen im Westbalkan zu stärken.
Europäische Friedensfazilität
Letzte Überprüfung: 14. Juli 2026