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Zeitleiste – Künstliche Intelligenz

  • 2026

    • 13. März

      Rat legt Standpunkt zur Straffung der Vorschriften für KI fest

      Der Rat legt seinen Standpunkt zu dem Vorschlag zur Straffung bestimmter Vorschriften für KI fest.

      Die Vorschläge sind Teil des sogenannten „Omnibus VII“-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Das Paket umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen.

  • 2024

    • 1. August

      KI-Gesetz tritt in Kraft

    • 21. Mai

      KI-Gesetz: Rat gibt grünes Licht

      Der Rat billigt ein bahnbrechendes Gesetz zur Harmonisierung der Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) – das sogenannte Gesetz über künstliche Intelligenz. Bei diesem richtungsweisenden Rechtsakt wird ein „risikobasierter“ Ansatz verfolgt. Das bedeutet: Je höher das Risiko eines Schadens für die Gesellschaft ist, desto strenger sind die Vorschriften.

      Die Vorschrift ist die weltweit erste ihrer Art und kann zu einem globalen Standard für die Regulierung von KI werden.

  • 2023

    • 9. Dezember

      Rat und Parlament erzielen Einigung über KI-Gesetz

      Nach monatelangen Verhandlungen und einem abschließenden dreitägigen Gesprächsmarathon erzielen der Rat und das Europäische Parlament am 9. Dezember 2023 eine vorläufige Einigung.

      Mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz („KI-Gesetz“) werden die Vorschriften für KI-Systeme harmonisiert, um zu gewährleisten, dass sie sicher sind und die Grundrechte und die Werte der EU gewahrt werden.

      Der endgültige Text muss noch vom Rat und vom Parlament als den beiden Legislativorganen der EU förmlich angenommen werden. Das KI-Gesetz soll ab 2026 gelten.

  • 2022

    • 6. Dezember

      Rat legt seinen Standpunkt zum Gesetz über künstliche Intelligenz fest

      Der Rat legt seinen Standpunkt („allgemeine Ausrichtung“) zum Gesetz über künstliche Intelligenz fest. Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll gewährleistet werden, dass die auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten und in der Union verwendeten Systeme künstlicher Intelligenz (KI) sicher sind und die bestehenden Grundrechte und die Werte der Union wahren.

      Um zu einer Einigung über die vorgeschlagene Verordnung zu gelangen, kann der Rat nach der Annahme der allgemeinen Ausrichtung Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament („Triloge“) aufnehmen, sobald das Parlament seinen eigenen Standpunkt festlegt.

  • 2021

    • 21. April

      Europäische Kommission schlägt Gesetz über künstliche Intelligenz vor

      Die Kommission legt einen Vorschlag für eine Verordnung zur Harmonisierung der Vorschriften über künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und einen koordinierten Plan vor, der eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen für die Kommission und die Mitgliedstaaten umfasst.

      Dieses Paket von Vorschriften zielt darauf ab, das Vertrauen in künstliche Intelligenz zu stärken und die Entwicklung und Aktualisierung von KI-Technologien zu fördern.

  • 2020

    • 1./2. Oktober

      Europäischer Rat erörtert künstliche Intelligenz

      Im Oktober 2020 erörterten die Staats- und Regierungschefs der EU den digitalen Wandel. Der Europäische Rat hat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen ersucht,

      • Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die öffentlichen und privaten Investitionen auf europäischer und nationaler Ebene in Forschung, Innovation und Einführung im Bereich künstliche Intelligenz erhöht werden können,
      • für eine bessere Koordinierung und mehr Netzwerke und Synergien zwischen europäischen Forschungszentren auf der Grundlage von Exzellenz zu sorgen,
      • eine klare und objektive Definition von hochriskanten Systemen künstlicher Intelligenz vorzulegen.

Letzte Überprüfung: 18. März 2026