Zeitleiste – Künstliche Intelligenz
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2026
29. JuniRat gibt endgültig grünes Licht für Vereinfachung und Straffung der Vorschriften
Der Rat gibt endgültig grünes Licht für eine neue Verordnung, mit der bestimmte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) gestrafft und vereinfacht werden sollen.
Die wichtigsten Elemente der neuen Verordnung sind
- ein fester Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme: 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind
- eine neue Bestimmung in der KI-Verordnung, mit der KI-Praktiken im Zusammenhang mit der Erzeugung nicht einvernehmlicher sexueller und intimer Inhalte oder von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch verboten werden,
- die Verlängerung der Frist für die Einrichtung von KI-Reallaboren durch die auf nationaler Ebene zuständigen Behörden bis zum 2. Dezember 2027 und eine Verkürzung des Anbietern gewährten Übergangszeitraums für die Umsetzung von Transparenzlösungen für künstlich erzeugte Inhalte, und zwar von sechs Monaten auf drei Monate mit dem 2. Dezember 2026 als neuer Frist
- die Konkretisierung der Zuständigkeiten des Büros für Künstliche Intelligenz bei der Beaufsichtigung von KI-Systemen, die auf KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck beruhen und bei denen sowohl das Modell als auch das System von demselben Anbieter entwickelt wurden
In Bezug auf das Zusammenspiel der KI-Vorschriften mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften in Sektoren wie Medizinprodukten, Spielzeug, Aufzügen und Wasserfahrzeugen ist ein Mechanismus für Situationen vorgesehen, in denen sektorspezifische Rechtsvorschriften KI-bezogene Anforderungen enthalten, die mit denen der KI-Verordnung vergleichbar sind; in diesen Fällen wird die Anwendung letzterer mit Durchführungsrechtsakten eingeschränkt.
Die Annahme des KI-Omnibus-Pakets ist ein wichtiges Ergebnis des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“.
Verordnung über künstliche IntelligenzVerordnung über künstliche Intelligenz
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2026
7. MaiKünstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften
Die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments erzielen eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag, mit dem bestimmte Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) im Rahmen des Omnibus-VII-Gesetzgebungspakets gestrafft werden sollen.
Die beiden gesetzgebenden Organe
- nehmen eine neue Bestimmung in die Verordnung über KI auf, mit der KI-Praktiken im Zusammenhang mit der Erzeugung nicht einvernehmlicher sexueller und intimer Inhalte oder von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch verboten werden;
- führen einen festen Zeitplan für die verzögerte Anwendung der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme ein: 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme und 2. August 2028 für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte eingebettet sind;
- nehmen dieVerpflichtung für Anbieter wieder auf, KI-Systemein der EU-Datenbank für Hochrisikosysteme zu registrieren, auch wenn sie der Auffassung sind, dass ihre Systeme nicht als Hochrisikosysteme einzustufen wären;
- nehmen den Maßstab der unbedingten Notwendigkeit für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zum Zwecke der Erkennung und Korrektur von Verzerrungen wieder in den Entwurf auf;
- verlängern die Frist für die Einrichtung von KI-Reallaboren durch die auf nationaler Ebene zuständigen Behörden bis zum 2. Dezember 2027. Verkürzt wird dagegen der Anbietern gewährte Übergangszeitraum für die Umsetzung von Transparenzlösungen für künstlich erzeugte Inhalte, und zwar von sechs Monaten auf drei Monate; als neue Frist wird der 2. Dezember 2026 festgesetzt;
- konkretisieren die Zuständigkeiten des Büros für Künstliche Intelligenz bei der Beaufsichtigung von KI-Systemen, die auf KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck beruhen und bei denen sowohl das Modell als auch das System von demselben Anbieter entwickelt wurden;
In Bezug auf Vorschriften für industrielle KI und ihr Zusammenspiel mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften erzielen beiden gesetzgebenden Organe einen Kompromiss über einen Mechanismus, der es ermöglicht, Situationen zu lösen, in denen sektorspezifische Rechtsvorschriften auf KI bezogene Anforderungen enthalten, die mit denen der KI-Verordnung vergleichbar sind, indem die Anwendung letzterer in diesen spezifischen Fällen mit Durchführungsrechtsakten eingeschränkt wird.
Künstliche IntelligenzKünstliche Intelligenz
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2026
13. MärzRat legt Standpunkt zur Straffung der Vorschriften für KI fest
Der Rat legt seinen Standpunkt zu dem Vorschlag zur Straffung bestimmter Vorschriften für KI fest.
Die Vorschläge sind Teil des sogenannten „Omnibus VII“-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Das Paket umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen.
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2024
1. AugustKI-Gesetz tritt in Kraft
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2024
21. MaiKI-Gesetz: Rat gibt grünes Licht
Der Rat billigt ein bahnbrechendes Gesetz zur Harmonisierung der Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI) – das sogenannte Gesetz über künstliche Intelligenz. Bei diesem richtungsweisenden Rechtsakt wird ein „risikobasierter“ Ansatz verfolgt. Das bedeutet: Je höher das Risiko eines Schadens für die Gesellschaft ist, desto strenger sind die Vorschriften.
Die Vorschrift ist die weltweit erste ihrer Art und kann zu einem globalen Standard für die Regulierung von KI werden.
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2023
9. DezemberRat und Parlament erzielen Einigung über KI-Gesetz
Nach monatelangen Verhandlungen und einem abschließenden dreitägigen Gesprächsmarathon erzielen der Rat und das Europäische Parlament am 9. Dezember 2023 eine vorläufige Einigung.
Mit dem Gesetz über künstliche Intelligenz („KI-Gesetz“) werden die Vorschriften für KI-Systeme harmonisiert, um zu gewährleisten, dass sie sicher sind und die Grundrechte und die Werte der EU gewahrt werden.
Der endgültige Text muss noch vom Rat und vom Parlament als den beiden Legislativorganen der EU förmlich angenommen werden. Das KI-Gesetz soll ab 2026 gelten.
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2022
6. DezemberRat legt seinen Standpunkt zum Gesetz über künstliche Intelligenz fest
Der Rat legt seinen Standpunkt („allgemeine Ausrichtung“) zum Gesetz über künstliche Intelligenz fest. Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll gewährleistet werden, dass die auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten und in der Union verwendeten Systeme künstlicher Intelligenz (KI) sicher sind und die bestehenden Grundrechte und die Werte der Union wahren.
Um zu einer Einigung über die vorgeschlagene Verordnung zu gelangen, kann der Rat nach der Annahme der allgemeinen Ausrichtung Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament („Triloge“) aufnehmen, sobald das Parlament seinen eigenen Standpunkt festlegt.
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2021
21. AprilEuropäische Kommission schlägt Gesetz über künstliche Intelligenz vor
Die Kommission legt einen Vorschlag für eine Verordnung zur Harmonisierung der Vorschriften über künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und einen koordinierten Plan vor, der eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen für die Kommission und die Mitgliedstaaten umfasst.
Dieses Paket von Vorschriften zielt darauf ab, das Vertrauen in künstliche Intelligenz zu stärken und die Entwicklung und Aktualisierung von KI-Technologien zu fördern.
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2020
1./2. OktoberEuropäischer Rat erörtert künstliche Intelligenz
Im Oktober 2020 erörterten die Staats- und Regierungschefs der EU den digitalen Wandel. Der Europäische Rat hat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen ersucht,
- Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die öffentlichen und privaten Investitionen auf europäischer und nationaler Ebene in Forschung, Innovation und Einführung im Bereich künstliche Intelligenz erhöht werden können,
- für eine bessere Koordinierung und mehr Netzwerke und Synergien zwischen europäischen Forschungszentren auf der Grundlage von Exzellenz zu sorgen,
- eine klare und objektive Definition von hochriskanten Systemen künstlicher Intelligenz vorzulegen.
Letzte Überprüfung: 29. Juni 2026