Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
KMU sind das Rückgrat von Europas Industrie und Wirtschaft. Die EU arbeitet aktiv daran, ihre Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
KMU in Europa
99,8 % aller EU-Unternehmen zählen zu den KMU: 34 Millionen sind es insgesamt. Sie stellen rund zwei Drittel der Arbeitsplätze in der EU.
Als wesentlicher Teil des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges fördern KMU Europas langfristigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit.
Für die Einstufung als KMU müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:
| Unternehmenskategorie | Mitarbeiterzahl | Umsatz | oder | Bilanzsumme |
| Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. € |
≤ 43 Mio. € |
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| Kleines Unternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. € |
≤ 10 Mio. € |
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| Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. € |
≤ 2 Mio. € |
Die Strategie der EU zur Unterstützung von KMU
Die EU will KMU aller Größen und Sektoren unterstützen und stärken.
So setzt sie sich dafür ein, KMU wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger zu machen, indem sie die wichtigsten operativen Herausforderungen angeht, denen sie begegnen:
- Verwaltungsaufwand und regulatorische Hemmnisse
- verspätete Zahlungen
- Probleme beim Zugang zu Finanzmitteln
- Fachkräftemangel und Mangel an erfahrenen Führungskräften
Nachdem der Europäische Rat zur Vereinfachung aufgerufen hatte, wurden seit Februar 2025 eine Reihe von Vereinfachungsvorschlägen – die sogenannten Omnibus-Pakete – auf den Weg gebracht, die das Florieren von EU-Unternehmen und insbesondere KMU unterstützen und ein innovativeres Investitionsumfeld fördern sollen.
Verringerung des Verwaltungsaufwands
In einer Flash-Eurobarometer-Umfrage vom Juli 2025 bezeichneten 64 % der KMU Verwaltungslasten oder regulatorische Hindernisse weiterhin als Herausforderung. Die EU ist bemüht, dieses Problem zu beheben.
Straffung der Berichtspflichten
Für eine wirksame Überwachung und Durchsetzung ist es unabdingbar, dass die Einhaltung der Rechtsvorschriften gewährleistet ist. Die damit verbundenen Berichtspflichten können allerdings aufwendig sein, Kosten verursachen und das Unternehmenswachstum, insbesondere bei KMU, behindern.
Die Vereinfachung der Berichtspflichten kann eine Chance zur Entlastung von KMU sein.
Seit Februar 2025 hat die EU mehrere Vereinfachungsvorschläge der Kommission angenommen, um die Verwaltungskosten und die Berichtspflichten für Unternehmen in der EU zu verringern.
Konkret sollen unter anderem die Kosten und die Berichtspflichten für KMU bis 2030 um mindestens 35 % gesenkt werden.
Förderung des digitalen Wandels
Die EU arbeitet aktiv an der Förderung der Digitalisierung von KMU. Digitalisierung macht Verwaltungsverfahren für KMU billiger, schneller und weniger aufwendig.
Im Dezember 2024 nahm die EU neue Vorschriften an, um den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht auszuweiten und zu verbessern.
Mit den neuen Vorschriften
- wird die Möglichkeit gefördert, bei der Errichtung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat den Grundsatz der einmaligen Erfassung anzuwenden,
- wird eine mehrsprachige EU-Gesellschaftsbescheinigung eingeführt,
- werden Formalitäten wie die Notwendigkeit einer Apostille zu Gesellschaftsdokumenten abgeschafft und durch eine digitale EU-Vollmacht für grenzüberschreitende Verfahren ersetzt.
Dadurch werden grenzüberschreitende Geschäfte schneller, einfacher und transparenter.
Steuervereinfachung
Die Kommission hat ein hauptsitzbasiertes Steuersystem für KMU vorgeschlagen. Demnach müssten grenzüberschreitend tätige KMU nur an eine einzige Steuerverwaltung berichten, statt mehrere Steuersysteme einhalten zu müssen.
Dieser Vorschlag wird derzeit im Rat geprüft. Nach Konsultation des Parlaments muss er einstimmig von allen Mitgliedstaaten angenommen werden.
Zudem können seit 1. Januar 2025 im Rahmen der neuen MwSt-Vorschriften nicht nur Güter und Dienstleistungen anspruchsberechtigter Kleinunternehmen, die aus dem Mitgliedstaat ihrer Niederlassung stammen, von der MwSt befreit werden, sondern auch jene, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen.
Zugang zu Finanzierung
Bekämpfung von Zahlungsverzug
Die verspätete Begleichung von Rechnungen ist besonders nachteilig für KMU, da diese auf regelmäßige und vorhersehbare Geldströme angewiesen sind und im Vergleich zu Großunternehmen einen begrenzteren Zugang zu Liquidität haben.
Um europäische Unternehmen, insbesondere KMU, besser zu schützen, hat die Kommission eine Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie vorgeschlagen. Durch weniger Zahlungsverzug dürften
- KMU in Innovationen investieren können,
- Kostensenkungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden und
- die Rechtssicherheit für Unternehmen steigen.
Der Vorschlag wird derzeit vom Rat und vom Parlament geprüft.
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Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
Die Gesamtunterstützung für KMU durch Finanzierungsprogramme der EU dürfte sich bis 2027 auf mehr als 200 Mrd. € belaufen.
Zugang zu Finanzmitteln können KMU auch über die neu vereinbarte Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) erhalten. STEP wurde im Rahmen der Revision des langfristigen EU-Haushalts für die Jahre 2021-2027 geschaffen und soll die Unterstützung und die Investitionschancen für kritische Technologien, die für den grünen und den digitalen Wandel relevant sind, steigern.
Börsennotierungen in Europa
Die EU möchte ferner den Börsengang für Unternehmen jeder Größe – auch für KMU – erleichtern.
Als Teil der Kapitalmarktunion wurden „KMU-Wachstumsmärkte“ geschaffen: spezielle Handelsplätze für Kleinemittenten, die KMU den Zugang zu öffentlichen Märkten erleichtern, indem er günstiger und einfacher wird.
Um den Zugang noch weiter zu verbessern, hat der Rat im Oktober 2024 den Rechtsakt zur Börsennotierung angenommen. Dadurch sollen
- Bürokratie und Kosten verringert werden, um Unternehmen in der EU zu helfen, Zugang zu mehr Finanzierungsquellen zu erhalten,
- die Eigentümer von Unternehmen ermutigt werden, die Anteile ihres Unternehmens erstmals unter Verwendung von Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien zu notieren.
Zugang zu Fachkräften
Durch verschiedene Programme wie die Europäische Kompetenzagenda, den EU-Kompetenzpakt und die künftigen Kompetenzakademien für eine Netto-Null-Industrie unterstützt die EU – gemeinsam mit Mitgliedstaaten und Interessenträgern – die Entwicklung und Stärkung geeigneter Kompetenzen.
EU-Talentpool
Um KMU zu helfen, Talente aus dem Ausland zu gewinnen, will die EU bis 2027 den „EU-Talentpool“ einrichten, eine Online-Plattform, die Stellenangebote von Arbeitgebern mit Sitz in der EU mit den Profilen von Arbeitsuchenden aus Drittstaaten, die außerhalb der EU leben, zusammenführt.
Damit soll der EU-Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger werden und gegen den Arbeitskräftemangel vorgegangen werden.
Die Teilnahme der Mitgliedstaaten am EU-Talentpool wird auf freiwilliger Basis erfolgen.
Harmonisierte Unternehmensvorschriften
Im März und Oktober 2025 forderte der Europäische Rat die Kommission auf, unverzüglich einen fakultativen gesellschaftsrechtlichen Rahmen (28. Regime) vorzuschlagen, der die Expansion innovativer Unternehmen ermöglicht, um Geschäftstätigkeiten in Europa leichter und schneller zu machen.
Im März 2026 legte die Kommission eine Verordnung über den Rechtsrahmen für Unternehmen (28. Regime) vor, mit der eine harmonisierte digitale Rechtsform – „EU Inc.“ – eingeführt wird, die Gründer und Unternehmen in der Anfangs- und Wachstumsphase nutzen können, statt sich in mehreren einzelstaatlichen Regelungen zurechtzufinden.
Wichtige Elemente sind unter anderem
- eine digitale Eintragung binnen 48 Stunden in allen Mitgliedstaaten
- schnellere und digitale Insolvenzverfahren
- die harmonisierte Besteuerung von Mitarbeiteraktienoptionen
Als gesetzgebende Organe prüfen der Rat und das Parlament derzeit den Vorschlag.
Siehe auch
Vereinfachung der EU-Vorschriften
Was ist die Kapitalmarktunion?
Kompass für Wettbewerbsfähigkeit
Letzte Überprüfung: 4. August 2026