Vereinfachung der EU-Vorschriften
Um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, sind einfachere Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Die EU kommt bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften in mehreren Bereichen und dem gleichzeitigen Schutz ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele planmäßig voran.
Notwendige Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Die EU ist entschlossen, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele aufrechtzuerhalten. Ein einfacherer Rechtsrahmen, in dem die EU bestimmte Rechtsvorschriften und Gesetze vereinfacht, ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Bemühungen. Neben der Verringerung des Verwaltungsaufwands wird es den EU-Unternehmen damit ermöglicht, zu florieren; gleichzeitig wird ein innovativeres Investitionsumfeld gefördert.
Die Forderung nach Vereinfachung stammt von der höchsten politischen Ebene in der EU. In den letzten Jahren haben die Führungsspitzen der EU im Europäischen Rat mehrfach festgestellt, dass die Vorschriften vereinfacht werden müssen, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, und betont, wie wichtig ein Ansatz der „Einfachheit der Gestaltung“ ist.
Um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, müssen alle Instrumente und Politiken sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten umfassend und kohärent genutzt werden. Ein „Weiter so“ ist keine Option mehr.
Erklärung von Budapest, 8. November 2024
Vereinfachung ist eine der wichtigsten Prioritäten sowohl der Strategischen Agenda 2024-2029 als auch der Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, in der ein „revolutionärer Vereinfachungsprozess“ gefordert wurde.
Verringerung der Verwaltungskosten und der Berichterstattung
Das Hauptziel der Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften besteht in der Verringerung der Verwaltungskosten und der Berichtspflichten für Unternehmen in der EU.
Zu den konkreten Zielen gehören die Verringerung sowohl der Kosten als auch der Berichtspflichten um mindestens 25 % für alle Unternehmen (Einsparungen in Höhe von 37,5 Mrd. €) und um mindestens 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 2030.
Omnibus-Pakete
Seit Februar 2025 hat die Kommission auf Ersuchen des Europäischen Rates dem Rat und dem Parlament zehn Vereinfachungsvorschläge – auch als „Omnibus-Pakete“ bezeichnet – zur Annahme vorgelegt.
Die beiden gesetzgebenden Organe erörtern und verhandeln die vorgeschlagenen Maßnahmen, bevor die neuen Vorschriften angenommen und EU-Recht werden können.
Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit
Im ersten Omnibus-Paket wurden gezielte Änderungen der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeit vorgeschlagen, um
- die Sorgfaltspflichten zu vereinfachen,
- eine bessere Zugänglichkeit und leichtere Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen und
- das CO₂-Grenzausgleichssystem zu vereinfachen und zu stärken.
Damit wird das Ziel verfolgt, die Komplexität der EU-Anforderungen an Unternehmen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern sowie gleichzeitig die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele der EU zu wahren.
Am 24. Februar 2026, weniger als ein Jahr nach dem Vorschlag der Kommission, gab der Rat endgültig grünes Licht für eine Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen.
- Rat billigt Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU fest (Pressemitteilung, 24. Februar 2026)
- CBAM: Rat beschließt Vereinfachung des EU-Instruments gegen die Verlagerung von CO₂-Emissionen (Pressemitteilung, 29. September 2025)
Nachhaltigkeit von Unternehmen
Omnibus-Paket II: EU-Investitionen
Mit dem zweiten Omnibus-Paket sollen die bestehenden Rechtsvorschriften in Bezug auf EU-Investitionen, wie z. B. das Programm „InvestEU“, vereinfacht werden, um zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Mrd. € zur Unterstützung bestimmter EU-Politikbereiche zu mobilisieren.
Omnibus-Paket III: Gemeinsame Agrarpolitik
Mit dem dritten Omnibus-Paket wird das Ziel verfolgt, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtinnen und Landwirte zu stärken; im Mittelpunkt steht die Überarbeitung von Rechtsvorschriften, um Folgendes zu erreichen:
- Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kontrollen
- Vereinfachung der Zahlungsregelungen für Kleinerzeuger sowie der Vorschriften für die Konditionalität
- Verbesserung der Finanzierung in Krisenzeiten für Landwirte
Die Maßnahmen könnten zu jährlichen Einsparungen von bis zu 1,6 Mrd. € für Landwirte und von mehr als 200 Mio. € für die nationalen Verwaltungen führen.
Der Rat hat im Dezember 2025 endgültig grünes Licht für die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegeben.
Die Gemeinsame Agrarpolitik im Detail
Omnibus-Paket IV: Kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung sowie Digitalisierung
Das vierte Omnibus-Paket umfasst Maßnahmen zur Vereinfachung des Binnenmarkts in mehreren Bereichen, insbesondere durch
- die Unterstützung kleiner Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung,
- die Förderung der Digitalisierung von Produktvorschriften,
- die Einführung gemeinsamer Spezifikationen für den freien Warenverkehr,
- eine Verringerung der Aufzeichnungspflichten für KMU und kleine Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, auch in Bezug auf die Vorschriften der DSGVO sowie
- die Verschiebung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten um zwei Jahre.
- Vereinfachung: Rat und Parlament erzielen Einigung, um wachsenden Unternehmen zu Erfolg zu verhelfen und Digitalisierung zu beschleunigen (Pressemitteilung, 9. Juni 2026)
- Vereinfachung: Rat verabschiedet Verordnung zum „Stop-the-clock“-Mechanismus zu Vorschriften zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht (Pressemitteilung, 18. Juli 2025)
Omnibus-Paket V: Verteidigungsbereitschaft
Ziel der im fünften Omnibus-Paket enthaltenen Vorschläge ist es, Investitionen im Verteidigungsbereich und die Bedingungen für die Verteidigungsindustrie zu erleichtern und zu fördern und die Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu vereinfachen.
Sie stehen im Einklang mit dem „Weißbuch der Kommission zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“, mit dem das Ziel verfolgt wird, die Voraussetzungen für einen massiven Anstieg der Verteidigungsinvestitionen in Europa zu schaffen, wobei in den kommenden Jahren zusätzliche Ausgaben in Höhe von bis zu 800 Mrd. € möglich sind.
Verteidigungsbereitschaft der EU
Omnibus-Paket VI: Chemikalien
Mit dem sechsten Omnibus-Paket wird darauf abgezielt, das Chemikalienrecht der EU zu vereinfachen, indem die Befolgungskosten und Verwaltungsverfahren für Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette im Bereich Chemikalien gesenkt werden und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau aufrechterhalten wird.
Diese Maßnahmen könnten zu jährlichen Einsparungen in Höhe von mindestens 363 Mio. € für die Industrie führen.
Chemikalien
Omnibus-Paket VII: Digitales
Das siebte Maßnahmenpaket, das die Kommission am 19. November 2025 vorgeschlagen hat, umfasst zwei Vorschläge für Verordnungen zur Vereinfachung des Rechtsrahmens für den digitalen Bereich, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Daten
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Cybersicherheit
- künstliche Intelligenz
Omnibus-Paket VIII: Umwelt
Die sechs Gesetzgebungsvorschläge des achten Pakets, das die Kommission am 10. Dezember 2025 vorgelegt hat, zielen darauf ab, bestehende Umweltgesetze zu erleichtern und zu straffen, wobei der Schwerpunkt auf Folgendem liegt:
- Beschleunigung der Umweltprüfungen für Genehmigungsverfahren
- Vereinfachung der Normen für Industrieemissionen
- Vereinfachung der Verpflichtungen von Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung
- Verbesserung des Zugangs zu Geodaten
Omnibus-Paket IX: Automobilindustrie
Das von der Kommission im Dezember 2025 vorgelegte Automobilpaket umfasst Maßnahmen zur Unterstützung der Bemühungen des Sektors beim Übergang zu sauberer Mobilität durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten für die Hersteller in der EU.
Omnibus-Paket X: Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln
Das von der Kommission im Dezember 2025 vorgeschlagene zehnte Maßnahmenpaket soll zu einem moderneren, effizienteren und widerstandsfähigeren EU-Gesundheitsökosystem beitragen, indem
- der Biotechnologiesektor der EU gestärkt wird,
- die Entwicklung innovativer neuer Behandlungen und Therapien beschleunigt wird,
- die Vorschriften für die Entwicklung von Medizinprodukten vom Labor bis zur Vermarktung vereinfacht werden,
- die häufigste Todesursache in Europa, nämlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bekämpft wird.
Die Einsparungen bei den Verwaltungskosten werden auf knapp 1 Mrd. € pro Jahr geschätzt.
- Anforderungen an die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sollen vereinfacht und verschärft werden: Rat legt Standpunkt fest (Pressemitteilung, 27. Mai 2026)
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit: Rat nimmt neuen Rechtsakt zur Straffung der Vorschriften für Biozide an (Pressemitteilung, 11. Mai 2026)
- Omnibus-Paket X (Europäische Kommission)
Omnibus XI: Besteuerung
Das von der Kommission am 24. Juni 2026 vorgelegte Steuerpaket zielt darauf ab, die Steuervorschriften der EU zu vereinfachen und den Rechtsbefolgungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig das bestehende hohe Maß an Schutz vor Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufrechtzuerhalten.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Vereinfachung der Quellensteuern innerhalb der EU
- Vermeidung von Überschneidungen
- Straffung der Verfahren
- Schaffung von Anreizen für FuE-Ausgaben
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Omnibus XII: Energieerzeugnisse
Die von der Kommission am 24. Juni 2026 vorgeschlagene Verordnung über die Vereinfachung und die bessere Nutzung digitaler Optionen für die Energieverbrauchs- und Reifenkennzeichnung zielt darauf ab, Lieferanten und Einzelhändlern die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern und gleichzeitig den Verbrauchern weiterhin die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie bei der Auswahl eines Erzeugnissen benötigen.
Nach Schätzungen der Kommission dürften diese Maßnahmen den Unternehmen und den Marktüberwachungsbehörden in den nächsten zehn Jahren jährlich Einsparungen von bis zu 125 Millionen Euro bringen.
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Letzte Überprüfung: 29. Juni 2026