- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 8. Dezember 2016 10:20
Rat legt Standpunkt zur Reform der Rechtsvorschriften über neue psychoaktive Substanzen fest
Der Rat hat am 8. Dezember seinen Standpunkt zur Reform der Rechtsvorschriften über neue psychoaktive Substanzen (NPS) festgelegt. Mit dem Gesetzespaket sollen auch der Informationsaustausch, das Frühwarnsystem und das Risikobewertungsverfahren auf EU-Ebene verbessert werden. Der Rat kann jetzt die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Einigung über die Reform aufnehmen.
Das Paket wird eine wirksamere und effizientere Reaktion der EU auf die neuen psychoaktiven Substanzen ermöglichen, die immer rascher auf dem EU-Markt auftauchen und eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit darstellen. Insbesondere wird damit das Verfahren auf EU-Ebene zur Bewertung der potenziellen negativen Auswirkungen einer neuen psychoaktiven Substanz und zur Entscheidung über ein mögliches Verbot gestrafft. Außerdem ist in dem Paket vorgesehen, dass die Frist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten die Entscheidung über ein Verbot neuer psychoaktiver Substanzen umsetzen müssen, von zwölf auf sechs Monate verkürzt wird.
Die slowakische Justizministerin Lucia Žitňanská erklärte dazu: "Mit diesem neuen Paket – sofern wir eine Einigung mit dem Parlament erreichen – werden wir in der Lage sein, in fast der Hälfte der bisher erforderlichen Zeit neue psychoaktive Substanzen zu bewerten und, falls sie eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, über ihr europaweites Verbot zu entscheiden."
Das Paket besteht aus einem Rechtsakt zur Änderung der Verordnung zur Gründung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) hinsichtlich des Informationsaustauschs, des Frühwarnsystems und des Risikobewertungsverfahrens in Bezug auf psychoaktive Substanzen, und einer Richtlinie zur Änderung des Rahmenbeschlusses des Rates von 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels.
Weiteres Vorgehen
Nach der Annahme der allgemeinen Ausrichtung zu dem Paket kann der Rat jetzt die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf eine endgültige Einigung aufnehmen.
Hintergrund
Eine Änderung der Rechtsvorschriften über psychoaktive Substanzen wurde angesichts der schnellen und massiven Zunahme neuer psychoaktiver Substanzen, sowohl weltweit als auch in Europa, erforderlich. Im Jahr 2015 wurden dem Frühwarnsystem der EU 98 neue psychoaktive Substanzen erstmals gemeldet; damit stieg die Gesamtzahl der beobachteten neuen psychoaktiven Substanzen auf über 560, wovon mehr als 400 (70 %) allein in den vergangenen fünf Jahren ermittelt wurden.
Das in dem Beschluss 2005/387/JI des Rates festgelegte derzeitige Verfahren auf EU-Ebene sieht vor, dass die EBDD und Europol Berichte über neue psychoaktive Substanzen erstellen, die Anlass zu besonderer Besorgnis geben. Belegen diese Berichte die Gefährlichkeit der Substanzen, kann die Europäische Kommission ein Verbot auf EU-Ebene vorschlagen. Dieses Verbot wird vom Rat nach Anhörung des Parlaments beschlossen.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024