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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 18. Mai 2017 12:15

"Die EU ist nach wie vor entschlossen, Sicherheit und Verteidigung zu stärken": Rat verabschiedet Schlussfolgerungen

Der Rat hat am 18. Mai Schlussfolgerungen zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der Globalen Strategie der EU verabschiedet. Darin nimmt er die Fortschritte bei der Verstärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung zur Kenntnis und macht Vorgaben für das weitere Vorgehen. Sie erstrecken sich unter anderem auf Folgendes:

- Verbesserung der GSVP-Krisenbewältigungsstrukturen, insbesondere die laufenden Arbeiten zur Einrichtung eines militärischen Planungs- und Durchführungsstabs (MPCC) innerhalb des Militärstabs der EU (Teil des EAD), der – wie am 6. März 2017 vereinbart – den Oberbefehl über die militärischen GSVP-Missionen ohne Exekutivbefugnisse (derzeit EUTM Somalia, EUTM RCA, EUTM Mali) übernehmen soll;

- Verstärkung der GSVP-Zusammenarbeit mit den Partnerländern mit dem Ziel, einen stärker strategisch ausgerichteten Ansatz für die Partnerschaften im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zu intensivieren, wobei der Schwerpunkt auf den Partnerländern liegen soll, die die Werte der EU – einschließlich der Achtung des Völkerrechts – teilen und in der Lage und bereit sind, zu GSVP-Missionen und ‑Operationen beizutragen;

- Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD), damit sämtliche Anforderungen abgedeckt werden, um die Partnerländer unterstützen zu können, selbst Krisenprävention und Krisenbewältigung zu betreiben;

- Entwicklung der zivilen Fähigkeiten und Verbesserung der Reaktionsfähigkeit im Bereich der zivilen Krisenbewältigung, wobei auch die Schaffung einer Kernkapazität für Reaktionsfähigkeit in Betracht gezogen wird;

- Verstärkung der militärischen Krisenreaktion, einschließlich der EU-Gefechtsverbände, wobei es darum geht, ihre Modularität pragmatisch weiterzuentwickeln und gegebenenfalls die Finanzierungsregelungen anzupassen;

- Vertiefung der europäischen Verteidigungszusammenarbeit, wobei der Rat Bilanz gezogen und Leitlinien vorgegeben hat in Bezug auf

  • eine Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO), die allen Mitgliedstaaten, die bereit und in der Lage sind, auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung enger zusammenzuarbeiten, offenstehen und die wiederum neue gemeinsame Anstrengungen, eine neue Zusammenarbeit und neue Projekte anstoßen würde;
  • die Möglichkeit einer Koordinierten Jährlichen Überprüfung der Verteidigung (CARD), ein Verfahren, das auf EU-Ebene einen besseren Überblick über die Verteidigungsausgaben und die Investitionen und Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich bieten soll. Dies würde den Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Fähigkeiten für bestehende und künftige strategische Trends und Herausforderungen helfen und eine verstärkte Verteidigungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten aktiv fördern;
  • den Europäischen Aktionsplan im Verteidigungsbereich der Europäischen Kommission, der neue Finanzierungsinstrumente für die Fähigkeitenentwicklung und Verteidigungszusammenarbeit zur Förderung der europäischen Verteidigungsindustrie und der technologischen Innovation vorsieht.

Hintergrund

Am 14. November 2016 hat der Rat Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Globalen Strategie der Europäischen Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung verabschiedet. Darin werden Vorgaben gemacht, d. h. die von der EU und ihren Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung angestrebten wichtigsten Ziele festgelegt. Der Rat hat drei strategische Prioritäten festgelegt: Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, Aufbau der Kapazitäten der Partner und Schutz der Europäischen Union sowie ihrer Bürgerinnen und Bürger. In seinen Schlussfolgerungen vom 6. März 2017 hat er festgestellt, dass Fortschritte erzielt worden sind, und weitere Vorgaben gemacht.

In ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Leiterin der Europäischen Verteidigungsagentur hat die Hohe Vertreterin den Mitgliedstaaten den Umsetzungsplan für Sicherheit und Verteidigung vorgestellt. Dieser Plan ist Teil der Umsetzung der Globalen Strategie der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, die die Hohe Vertreterin dem Europäischen Rat am 28. Juni vorgestellt hat. Der Rat hat am 17. Oktober 2016 Schlussfolgerungen zur Globalen Strategie angenommen.

Die Umsetzung der Globalen Strategie der EU erfordert zudem weitere Arbeiten zum Aufbau von Resilienz und die Entwicklung eines integrierten Ansatzes zur Bewältigung von Konflikten und Krisen, eine engere Verknüpfung von Innen- und Außenpolitik, die Aktualisierung bestehender bzw. die Ausarbeitung neuer regionaler und thematischer Strategien und verstärkte Bemühungen im Bereich der Public Diplomacy.

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