- Rat der Europäischen Union
- Presseveranstaltung
- 13. Dezember 2021 11:20
Schlussfolgerungen zum Pakt für die zivile GSVP: Rat würdigt Fortschritte
Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zum Pakt für die zivile GSVP angenommen, in denen er bekräftigt, dass er den zivilen Teil der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik stärken will.
Darin unterstreicht er den wesentlichen Beitrag, den alle zivilen GSVP-Missionen als wichtiges Instrument im Rahmen des integrierten Ansatzes der EU für externe Konflikte und Krisen zum Weltfrieden und zur internationalen Sicherheit leisten. Die zivile Dimension der GSVP könne einen Beitrag zur Reaktion auf neue und sich abzeichnende Bedrohungen und Herausforderungen, auch im Zusammenhang mit hybriden Bedrohungen, Cybersicherheit, Terrorismus und Radikalisierung, Desinformation und Informationsmanipulation, organisierter Kriminalität, Grenzmanagement und maritimer Sicherheit, sowie zur Verhütung und Bekämpfung des Gewaltextremismus leisten.Der Rat erinnert auch an den Beitrag, den zivile GSVP-Missionen zur Stärkung der Resilienz von Partnerländern leisten.
Er begrüßt das Engagement, das alle Interessenträger auf der Jahreskonferenz zur Überprüfung des Pakts für die zivile GSVP vom 19. November 2021 gezeigt haben, sowie die Zwischenschritte, die als Richtschnur für das weitere Vorgehen dienen sollen, sodass alle im Pakt enthaltenen Verpflichtungen bis zum Frühsommer 2023, vollständig und kohärent umgesetzt werden. Der Rat würdigt des Weiteren die allgemeinen Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts für die zivile GSVP sowohl auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene durch den EAD und die Kommissionsdienststellen. Die Zahl der von den Mitgliedstaaten zu zivilen GSVP-Missionen abgeordneten Experten ist gestiegen, und die Zusammenarbeit zwischen GSVP und Akteuren im Bereich Justiz und Inneres (JI) auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten wurde verstärkt, was den engen Zusammenhang zwischen innerer und äußerer Sicherheit unterstreicht. Der EAD und die Kommissionsdienststellen werden die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Bereitstellung der Fähigkeiten, Kapazitäten und Kompetenzen unterstützen, die erforderlich sind, um die gesamte Bandbreite ziviler GSVP-Missionen abzudecken, und alle werden sich um mehr Komplementarität und Synergien bemühen.
Der Rat ruft in Erinnerung, dass der Strategische Kompass, sobald er vereinbart ist, weiter die Zielvorgaben steuern sowie der Festlegung politischer Leitlinien und spezifischer Ziele und Zielsetzungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung, auch für die zivile GSVP, dienen wird.
Hintergrund und weiteres Vorgehen
Der Pakt wurde im Anschluss an die Schlussfolgerungen geschaffen, die die Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 19. November 2018 angenommen hatten. Mit dem Pakt will die EU ihre Kapazitäten zur Entsendung und Aufrechterhaltung ziviler Krisenbewältigungsmissionen stärken. Ziel dieser Missionen ist die Stärkung der Polizei, der Rechtsstaatlichkeit und der zivilen Verwaltung in fragilen Situationen und Konfliktsituationen.
Die EU führt derzeit insgesamt elf zivile Missionen in der Ukraine, Georgien, dem Kosovo*, Libyen, den Palästinensischen Gebieten (Ramallah und Rafah), der Zentralafrikanischen Republik, Niger, Mali, Somalia und Irak durch.
- Schlussfolgerungen des Rates zum Pakt für die zivile GSVP
- Ziviles Krisenmanagement der EU: Dritte Jahreskonferenz zur Überprüfung des Pakts für die zivile GSVP (EAD)
- Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Website des EAD)
* Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.
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