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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 9. Januar 2026 17:45

EU-Mercosur: Rat gibt grünes Licht für Unterzeichnung des umfassenden Partnerschafts- und Handelsabkommens

Der Rat hat heute zwei Beschlüsse angenommen, mit denen die Unterzeichnung des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des Interimsabkommens über den Handel zwischen der EU und dem Mercosur genehmigt wird.

Gemeinsam stellen diese Abkommen einen wichtigen Meilenstein in der langjährigen Beziehung der EU zu den Mercosur-Partnern – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – dar. Sobald sie in Kraft getreten sind, werden sie einen Rahmen für den politischen Dialog, die Zusammenarbeit und die Handelsbeziehungen im Kontext einer modernisierten und umfassenden Partnerschaft schaffen.

Das Europäische Parlament muss den Abkommen zustimmen, bevor sie vom Rat formell abgeschlossen werden können. Ferner wird eine Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten erforderlich sein, damit das Partnerschaftsabkommen in Kraft treten kann.

<p>Michael Damianos, zyprischer Minister für Energie, Handel und Industrie</p>

Nach mehr als 25 Jahren stellen die heutigen Beschlüsse einen historischen Fortschritt bei der Stärkung der strategischen Partnerschaft der EU mit dem Mercosur dar. In einer Zeit zunehmender globaler Unsicherheit ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir unsere politische Zusammenarbeit verstärken, unsere wirtschaftlichen Beziehungen vertiefen und unser gemeinsames Engagement für nachhaltige Entwicklung aufrechterhalten. Diese Abkommen werden neue Chancen für Unternehmen auf beiden Seiten schaffen und gleichzeitig solide Schutzmaßnahmen für unsere sensibelsten Sektoren sowie einen fairen und nachhaltigen Rahmen für den Handel gewährleisten.

<p>Michael Damianos, zyprischer Minister für Energie, Handel und Industrie</p>

Michael Damianos, zyprischer Minister für Energie, Handel und Industrie

Partnerschaftsabkommen EU-Mercosur

Das Partnerschaftsabkommen bietet einen gemeinsamen Rahmen für politischen Dialog, Zusammenarbeit und ein umfassendes sektorales Engagement. Es umfasst ferner eine Säule „Handel und Investitionen“, die in vollem Umfang anwendbar wird, sobald das Abkommen abgeschlossen ist und in Kraft tritt.

Diese Bestimmungen werden die Zusammenarbeit in Bereichen wie nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, digitaler Wandel, Menschenrechte, Mobilität, Terrorismusbekämpfung und Krisenmanagement stärken. Die Bestimmungen über den politischen Dialog werden eine engere Koordinierung bei globalen Herausforderungen wie Klimawandel, Friedenssicherung und Migration fördern. Dieser Rahmen wird auch einen soliden Austausch bewährter Verfahren in verschiedenen Bereichen, von Governance bis hin zu technologischer Innovation, erleichtern. Durch das Partnerschaftsabkommen werden auch die Koordinierung zwischen der EU und dem Mercosur in multilateralen Foren gestärkt und strukturierte Plattformen für den sektoralen Dialog geschaffen.

Gemäß dem heute angenommenen Beschluss wird die EU das Abkommen unterzeichnen und weite Teile der Kapitel über Politik und Zusammenarbeit vorläufig anwenden, bis die Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sind.

Interimsabkommen über den Handel

Das Interimsabkommen über den Handel spiegelt die Säule „Liberalisierung von Handel und Investitionen“ des Partnerschaftsabkommen wider und wird bis zu dessen vollständigen Inkrafttreten als eigenständiges Abkommen fungieren. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Nutzen der ausgehandelten Handelsverpflichtungen so früh wie möglich zu erzielen.

Das Abkommen sieht Zollsenkungen vor und eröffnet Zugang zu neuen Märkten für ein breites Waren- und Dienstleistungsspektrum. Schlüsselsektoren wie die Landwirtschaft, die Automobilindustrie sowie die Arzneimittel- und Chemikalienindustrie werden von verbesserten Handelsbedingungen profitieren. Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen zur Erleichterung von Investitionen und zur Beseitigung von Hindernissen für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen, insbesondere bei digitalen Diensten und Finanzdienstleistungen. Die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen werden EU-Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in den Mercosur-Ländern ermöglichen.

Das Interimsabkommen über den Handel fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU und bedarf daher keiner Ratifizierung durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Es tritt mit Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens außer Kraft.

Bilaterale Schutzmaßnahmen

Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für eine eigene Verordnung über Mercosur-Schutzmaßnahmen werden mit dem Ratsbeschluss spezifische Regelungen eingeführt, mit denen sichergestellt wird, dass die EU rasch auf Marktstörungen reagieren kann, die sich aus der Einfuhr sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse ergeben.

Bis die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament abgeschlossen sind und der ständige Rechtsrahmen förmlich angenommen ist, wird die Kommission ermächtigt, bilaterale Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des Interimsabkommens anzuwenden; für Waren, die Zollkontingenten unterliegen, werden verstärkte Überwachungsanforderungen gelten. Die Mitgliedstaaten können die Kommission ersuchen, Schutzmaßnahmenuntersuchungen einzuleiten, und die Kommission wird verpflichtet, den Rat vollständig und rechtzeitig über geplante Schutzmaßnahmen zu unterrichten.

Diese befristeten Regelungen gewährleisten während des Übergangszeitraums ein hohes Schutzniveau für die EU-Landwirte und -Landwirtinnen sowie für den Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU.

Nächste Schritte

Nach den heutigen Beschlüssen werden die EU und ihre Mercosur-Partner die Abkommen unterzeichnen. Bevor die Abkommen förmlich geschlossen werden können, muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen.

Das Partnerschaftsabkommen wird vollständig in Kraft treten, sobald alle EU-Mitgliedstaaten und Mercosur-Vertragsparteien die Ratifizierung abgeschlossen haben. Das Interimsabkommen bleibt in Kraft, bis es durch das Inkrafttreten des umfassenden Partnerschaftsabkommens ersetzt wird.

Abstrakte Collage der Flaggen der Mercosur-Länder und der EU zur Veranschaulichung des Handels.
Handel EU-Mercosur: Fakten und Zahlen - Consilium

Handel EU-Mercosur: Fakten und Zahlen - Consilium

Hintergrund

Mit dem Abkommen mit den Mercosur-Partnern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) wird die weltweit größte Freihandelszone geschaffen, die einen Markt mit mehr als 700 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern umfasst. In Bezug auf den Handel mit Waren ist die EU der zweitgrößte Handelspartner des Mercosur. Fast 17 % des Gesamthandels des Mercosur entfiel im Jahr 2024 auf die Europäische Union. Im selben Jahr belief sich der Handel der EU mit dem Mercosur auf über 111 Mrd. €: 55,2 Mrd. € an Ausfuhren und 56 Mrd. € an Einfuhren, wobei der Warenhandel zwischen den beiden Blöcken seit 2014 um mehr als 36 % zunahm. Im Jahr 2023 (dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen) belief sich der Handel mit Dienstleistungen zwischen der EU und dem Mercosur auf über 42 Mrd. €.

Die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur wurden 1999 aufgenommen. Sie wurden am 6. Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen und führten zu zwei parallelen, rechtlich getrennten Instrumenten: dem EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen, das politischen Dialog, Zusammenarbeit und Handel miteinander verbindet, und dem Interims-Handelsabkommen, das die Handels- und Investitionsverpflichtungen enthält, die vor dem Inkrafttreten des Partnerschaftsabkommens gelten sollen.

Am 17. Dezember 2025 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung über bilaterale Schutzmaßnahmen zwischen der EU und dem Mercosur. Das Abkommen muss von beiden Organen gebilligt und angenommen werden, bevor es in Kraft tritt.

EU-Handelsverhandlungen: links ein Symbol, das den Rat repräsentiert, davon ausgehend ein Pfeil in Richtung eines Symbols für die Europäische Kommission und ein Symbol für ein Dokument, das für den Beginn der Handelsverhandlungen steht.
EU-Handelsverhandlungen (Infografik)

EU-Handelsverhandlungen (Infografik)

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Letzte Überprüfung: 26. Januar 2026