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EU-Handelsabkommen

Die Handelsabkommen der EU gestalten die Handelsbeziehungen zu Drittländern und dienen der Schaffung von besseren Handelsmöglichkeiten sowie der Beseitigung von Handelshemmnissen.

Was sind Handelsabkommen?

Die EU regelt ihre Handelsbeziehungen zu Drittländern mit Hilfe von Handelsabkommen. Diese dienen der Schaffung besserer Handelsmöglichkeiten und der Beseitigung von entsprechenden Handelshemmnissen.

Die EU-Handelspolitik wird außerdem als Instrument zur Förderung europäischer Grundsätze und Werte eingesetzt, zu denen Demokratie und Menschenrechte sowie Umweltschutz und soziale Rechte zählen.

Einstufung von Handelsabkommen

Handelsabkommen variieren je nach ihrem Inhalt:

  • Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) fördern die Entwicklung der Handelspartner aus Afrika, dem Karibischen Raum und dem Pazifischen Ozean.
  • Freihandelsabkommen (FHA) ermöglichen eine gegenseitige Marktöffnung mit Industrieländern und Schwellenländern, indem ein bevorzugter Zugang zu den Märkten gewährt wird.
  • Assoziierungsabkommen stützen umfassendere politische Übereinkünfte.

Die EU schließt auch nichtpräferenzielle Handelsabkommen im Rahmen von umfassenderen Übereinkünften, wie Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA).

Die Verhandlungen über Handelsabkommen werden im Einklang mit den Vorschriften nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geführt.

Abbildung: Eine Weltkarte mit zwei Quadraten und Pfeilen, die „Handel“ symbolisieren.
Die Rolle der EU im Welthandel (Infografik)

Die Rolle der EU im Welthandel (Infografik)

Verhandlungen und Abkommen

Die EU hat über 40 Abkommen mit rund 80 Partnern geschlossen. Sie ist dabei, Abkommen mit weiteren 27 Partnern zu schließen oder zu ratifizieren.

Wie Handelsabkommen ausgehandelt werden

Am 22. Mai 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen festgelegt ist, wie Handelsabkommen ausgehandelt und geschlossen werden sollen.

Diese Schlussfolgerungen enthalten die wichtigsten Grundsätze des Ansatzes, den der Rat ab sofort bei Handelsverhandlungen verfolgen wird.

Konkret äußert sich der Rat darin vor allem zu zwei Punkten:

  • zur Absicht der Kommission, eine Aufteilung von Abkommen in zwei getrennte Abkommen zu empfehlen – eines mit Bestimmungen über Investitionsschutz und eines mit sonstigen Handelsbestimmungen
  • und zur Rolle des Rates bei Handelsverhandlungen.
EU-Handelsverhandlungen: links ein Symbol, das den Rat repräsentiert, davon ausgehend ein Pfeil in Richtung eines Symbols für die Europäische Kommission und ein Symbol für ein Dokument, das für den Beginn der Handelsverhandlungen steht.
EU-Handelsverhandlungen (Infografik)

EU-Handelsverhandlungen (Infografik)

Die Rolle des Rates

Der Rat spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung neuer Handelsabkommen.

Am Anfang ermächtigt er die Europäische Kommission, im Namen der EU ein neues Handelsabkommen auszuhandeln. Dies geschieht im Rahmen eines „Verhandlungsmandats“. Mit dieser Ermächtigung gibt der Rat die Verhandlungsrichtlinien vor, in denen die Ziele, Reichweite und etwaigen Fristen der Verhandlungen festgelegt sind.

Die Kommission verhandelt in der Folge im Namen der EU und in enger Abstimmung mit dem Rat und dem Europäischen Parlament mit dem Partnerland.

Nachdem sich die Kommission mit den Partnerländern auf den Text des Abkommens geeinigt hat, übermittelt sie dem Rat einen förmlichen Vorschlag zur Annahme.

Im Anschluss an seine Beratungen nimmt der Rat einen Beschluss über die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der EU an. Danach übermittelt er das unterzeichnete Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung.

Zuletzt erlässt der Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments den Beschluss über den Abschluss des Abkommens.

Handelsgrundsätze

Die EU hält sich an die Grundsätze der Welthandelsorganisation (WTO).

Handelsabkommen sind in der Regel sehr komplex, weil es sich dabei um Rechtstexte handelt, die eine große Bandbreite an Tätigkeiten – von der Landwirtschaft bis zum geistigen Eigentum – abdecken. Sie haben allerdings eine Reihe von fundamentalen Grundsätzen gemeinsam.

Nichtdiskriminierung

Dieser Handelsgrundsatz der WTO unterscheidet zwischen zwei Aspekten:

  • Meistbegünstigung – die Länder können in der Regel keine diskriminierenden Unterscheidungen zwischen ihren Handelspartnern treffen.
  • Inländerbehandlung – importierte und vor Ort erzeugte Waren sollten gleich behandelt werden.

Vorhersehbarkeit

Nach den Grundsätzen der WTO kann das Versprechen, ein Handelshemmnis nicht anzuheben, genauso wichtig sein wie die Senkung eines Handelshemmnisses, da dies Planungssicherheit für die Wirtschaft bedeutet. Auf diese Weise werden Investitionen gefördert, Arbeitsplätze geschaffen und die Verbraucher können die Vorteile des Wettbewerbs – Auswahl und niedrigere Preise – in vollem Umfang nutzen.

Fairer Wettbewerb

Obwohl die WTO im Allgemeinen als Freihandelsinstitution beschrieben wird, lässt sie manchmal Zölle und in begrenzten Ausnahmefällen andere Arten von Schutzmaßnahmen zu. Genauer gesagt fördert sie ein Regelsystem, das einen offenen und fairen Wettbewerb unterstützt.

Die EU und die Welthandelsorganisation

Die EU und die Welthandelsorganisation

Letzte Überprüfung: 5. Dezember 2024