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Zum Abschluss unseres Vorsitzes schaue ich mit Stolz auf den Beitrag Zyperns im Bereich Wirtschaft und Finanzen. Wir haben neben anderen Erfolgen das wegweisende Darlehenspaket für die Ukraine in Höhe von 90 Mrd. € auf den Weg gebracht, eine Einigung über die Modernisierung des EU-Zollrahmens und Fortschritte beim Paket zur Marktintegration und -aufsicht erzielt – ein wichtiges Ergebnis für die Staats- und Regierungschefs der EU. Durch all diese Bemühungen haben wir unser oberstes Ziel als Vorsitz erreicht: eine autonomere Union – offen für die Welt.
Makis Keravnos, Minister der Finanzen der Republik Zypern
CO₂-Grenzausgleichssystem
Im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament hat der Rat seinen Standpunkt zur Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) festgelegt, mit dem die EU die Verlagerung von CO2-Emissionen bekämpft und Dekarbonisierungsbemühungen weltweit fördert.
Mit dem neuen Rahmen sollen der Anwendungsbereich des CBAM auf neue Produkte ausgeweitet und Schlupflöcher geschlossen werden, die zur Umgehung des Systems genutzt werden könnten.
Die EU setzt sich nach wie vor dafür ein, klimaschädliche Emissionen zu verringern, sowohl innerhalb der Union als auch weltweit. Das CO2-Grenzausgleichssystem zu stärken und Schlupflöcher zu schließen, mit denen unsere Vorschriften umgangen werden können, ist ein wichtiger Beitrag zum Erreichen dieses Ziels. Der heute vereinbarte Standpunkt ist der erste Schritt, das System robuster zu machen.
Makis Keravnos, Minister der Finanzen der Republik Zypern
Mit dem CO2-Grenzausgleichssystem, das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, werden CO2-Emissionen fair bepreist, die bei der Herstellung importierter Waren in besonders CO2-intensiven Sektoren entstehen: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff. Gleichzeitig wird eine sauberere Industrieproduktion in Nicht-EU-Ländern gefördert.
Neben anderen Verbesserungen am ursprünglichen Vorschlag der Kommission zur Stärkung des CO2-Grenzausgleichssystems hat der Rat die Liste der neuen Erzeugnisse, auf die das System angewandt werden soll, verbessert und die Kommission beauftragt, eine jährliche Überprüfung nachgelagerter Erzeugnisse durchzuführen, die in Zukunft in die Liste aufgenommen werden könnten. Außerdem wird das Verfahren genauer festgelegt, das beim Entscheidungsprozess, bestimmte Güter aus dem Rahmen des CO2-Grenzausgleichssystems auszunehmen, anzuwenden ist, wenn schwerwiegende und unvorhergesehene Umstände für den Binnenmarkt vorliegen.
Die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch über das Paket zur Marktintegration und -aufsicht – ein Schlüsselelement der Spar- und Investitionsunion – geführt. Die Einigung über dieses Paket gehört zu den Zielen des Fahrplans „Ein Europa, ein Markt“.
Mit dem Gesetzgebungsentwurf soll die Integration der EU-Kapitalmärkte vertieft werden, indem Hindernisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Anlagetätigkeiten beseitigt und die Effizienz der Aufsicht gestärkt werden. Dies dürfte wiederum dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Mobilisierung privater Ersparnisse zu steigern.
Der Entwurf der Vorschriften umfasst insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), unter anderem durch die Stärkung ihrer Rolle bei der Aufsicht auf EU-Ebene in vereinbarten Bereichen – wie beispielsweise bedeutende zentrale Gegenparteien, bedeutende Zentralverwahrer und bedeutende Handelsplätze – durch eine Reform ihrer Governance.
Während der Beratungen unterstützten viele Ministerinnen und Minister die Beaufsichtigung bedeutender grenzüberschreitend tätiger Marktteilnehmer in der EU durch die ESMA und betonten, dass diese Beaufsichtigung auf Unternehmen mit tatsächlich grenzüberschreitender und/oder systemischer Bedeutung ausgerichtet sein sollte.
Eine Reihe von Ministerinnen und Ministern betonte, dass verhältnismäßige, objektive und transparente Kriterien zur Bestimmung der Bedeutung festgelegt werden müssen, die die Gleichbehandlung aller Unternehmen, einschließlich der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, gewährleisten. Gleichzeitig forderten andere eine weitere Prüfung des vorgeschlagenen Gruppenkriteriums. Viele Ministerinnen und Minister betonten, wie wichtig es sei, einen erhöhten Verwaltungsaufwand und höhere Kosten für Unternehmen zu vermeiden.
In Bezug auf die Governance erörterte die Ministerrunde die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem vorgeschlagenen Direktorium und dem bereits bestehenden Rat der Aufseher der ESMA. Nach dem Vorschlag der Kommission würde das neue Direktorium aus fünf Mitgliedern bestehen und sich auf Aufsichtsaufgaben konzentrieren. Der bestehende Rat der Aufseher, der sich aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin aus jedem EU-Mitgliedstaat zusammensetzt, würde seinerseits eine umfassendere strategische Rolle erhalten und könnte Einwände gegen einige der wichtigsten Beschlüsse des Direktoriums erheben.
Während einige Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission für eine starke Rolle des Direktoriums unterstützten, um eine robuste und wirksame aufsichtliche Beschlussfassung auf EU-Ebene zu gewährleisten, betonten viele Ministerinnen und Minister, dass den zuständigen nationalen Behörden und dem Rat der Aufseher weiterhin eine bedeutende Rolle zukommen müsse, unter anderem durch eine angemessene Einbeziehung in die aufsichtliche Beschlussfassung.
Die Ministerinnen und Minister fassten zwei Beschlüsse im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts – also den EU-Vorschriften, mit denen sichergestellt werden soll, dass die EU-Mitgliedstaaten solide öffentliche Finanzen verfolgen und ihre Haushaltspolitik koordinieren.
Erstens beschloss der Rat, das ursprünglich 2024 eingeleitete Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) gegen Malta einzustellen oder außer Kraft zu setzen.
Die Entscheidung, das Defizitverfahren gegen Malta einzustellen, war gerechtfertigt, da das öffentliche Defizit Maltas erfolgreich und dauerhaft auf unter 3 % des BIP zurückgeführt wurde.
Zweitens hat der Rat die nationale Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts für Spanien aktiviert. Damit soll Spanien der Übergang zu höheren Verteidigungsausgaben auf nationaler Ebene erleichtert werden, ohne die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Verschuldung zu gefährden.
Die nationale Ausweichklausel ermöglicht es einem Mitgliedstaat, als Reaktion auf außergewöhnliche Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, vorübergehend von haushaltspolitischen Vorgaben abzuweichen, ohne die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung zu gefährden.
Zuvor wurden bereits Anträge auf Aktivierung der nationalen Ausweichklausel von 17 weiteren Mitgliedstaaten gebilligt.
Die Kommission wird das am 3. Juni gebilligte Frühjahrspaket des Europäischen Semesters 2026 vorstellen.
Das Paket enthält länderspezifische Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik. Der Rat wird diese länderspezifischen Empfehlungen voraussichtlich im Juli annehmen.
Die Ministerinnen und Minister haben auf der Grundlage aktueller Informationen der Kommission einen Gedankenaustausch über den derzeitigen Stand der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Aggression Russlands gegen die Ukraine geführt. Dies ist ein wiederkehrender Punkt auf der Tagesordnung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“.
Der Rat hat Durchführungsbeschlüsse angenommen, mit denen die von Belgien, Polen, Portugal, der Slowakei und Spanien vorgelegten gezielten Änderungen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne gebilligt werden.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Programm der EU für umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen, die die COVID-19-Pandemie für die europäische Wirtschaft mit sich gebracht hat. Sie ist das Kernstück von NextGenerationEU, einem befristeten Aufbauinstrument, mit dem die Kommission Mittel beschaffen kann, um zur Behebung der unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden infolge der Pandemie beizutragen.
Um die Fazilität in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Aufbau- und Resilienzpläne übermitteln, in denen sie darlegen, welche Reformen und Investitionen sie bis Ende August 2026 durchführen wollen.
Bislang wurden rund 426 Mrd. € aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt.
Der Rat billigte als Punkt ohne Aussprache den halbjährlichen Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) an den Europäischen Rat zu Steuerfragen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit des zyprischen Vorsitzes (Januar bis Juni 2026) erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand bei den wichtigsten Themen, über die im Bereich Steuerfragen verhandelt wird.
Die Ministerinnen und Minister nahmen ferner Schlussfolgerungen zu den Fortschritten an, die die EU-Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ im selben Zeitraum erzielt hat.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.