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Auf der Ratstagung haben sich die Ministerinnen und Minister auf eine befristete Maßnahme zur Erhebung von Zöllen auf den Zustrom kleiner Pakete, die in die EU gelangen, geeinigt. Der Rat zog ferner eine Bilanz der Fortschritte beim Paket zur einheitlichen Währung, das die Initiative zum digitalen Euro und Maßnahmen zur Stärkung des Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in der EU umfasst. Beim informellen Abendessen auf Ministerebene im Vorfeld der Tagung erörterten die Ministerinnen und Minister Finanzmittel für die Ukraine.
Der dänische Vorsitz hat hart daran gearbeitet, unsere beiden Prioritäten – ein stärkeres und sichereres Europa und ein wettbewerbsfähigeres Europa – zu verwirklichen.
Im Bereich der Sicherheit haben wir für Fortschritte bei unserer konsequenten finanziellen Unterstützung für die Ukraine gesorgt, die sowohl für die Ukraine als auch für die Sicherheit Europas von entscheidender Bedeutung ist, und hoffentlich den Weg für einen Beschluss des Europäischen Rates geebnet. Darüber hinaus haben wir den Mitgliedstaaten Flexibilität eingeräumt, um die Verteidigungsausgaben im Rahmen unserer Haushaltsregeln zu erhöhen.
Im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit haben wir Grundsätze zur Vereinfachung der Regulierung von Finanzdienstleistungen, einen Überblick über die wirtschaftlichen Folgen von EU-Vorschlägen und eine Arbeitsmethode angenommen, um die Belastungen für Unternehmen so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die Vorteile gemeinsamer EU-Vorschriften zu nutzen. Wir haben Lösungen für den digitalen Euro und das Verbriefungsdossier gefunden, die erste große Initiative im Rahmen der Spar- und Investitionsunion. Die Fertigstellung und förmliche Einigung im Rat über diese beiden Initiativen wird in wenigen Tagen erwartet.
Stephanie Lose, dänische Wirtschaftsministerin
Einfuhr kleiner Pakete
Der Rat hat heute vereinbart, ab dem 1. Juli 2026 einen festen Zoll von 3 € auf kleine Pakete mit einem Wert von weniger als 150 € zu erheben, die hauptsächlich über den elektronischen Handel (E-Commerce) in die EU gelangen.
Diese vorübergehende Maßnahme ist eine Reaktion auf die Tatsache, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für EU-Verkäufer, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Verbraucher, einer beträchtlichen Zahl an Betrugsfällen und Umweltbedenken führt. Der Zoll in Höhe von 3 € wird auf jede einzelne Artikelart in einer Sendung, je nach der jeweiligen Tarifposition, erhoben.
Die Maßnahme bleibt in Kraft, bis die im November 2025 vereinbarte dauerhafte Regelung für solche Pakete in Kraft tritt.
Der Rat hat eine Bilanz des Sachstands in Bezug auf das Paket zur einheitlichen Währung gezogen, das den Rechtsrahmen für die Initiative zum digitalen Euro und eine Verordnung zur Klärung von Aspekten des Status von Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel umfasst.
Der Vorsitz erkannte die großen Fortschritte auf dem Weg zu einer Verhandlungsposition des Rates zu dem Paket an und begrüßte sie. Dieser Standpunkt wird voraussichtlich vor Ende des Jahres angenommen. Nach Abschluss wird der Rat bereit sein, interinstitutionelle Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen.
Der Rat hat Durchführungsbeschlüsse zur Billigung gezielter Änderungen an den Aufbau- und Resilienzplänen angenommen, die von Frankreich, Griechenland, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien Tschechien und Zypern vorgelegt wurden.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Programm der EU für umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen, die die COVID-19-Pandemie für die europäische Wirtschaft mit sich gebracht hat. Sie ist das Kernstück von NextGenerationEU, einem befristeten Aufbauinstrument, mit dem die Kommission Mittel beschaffen kann, um zur Behebung der unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden infolge der Pandemie beizutragen.
Um die Fazilität in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Aufbau- und Resilienzpläne (RRP) vorlegen, in denen die Reformen und Investitionen dargelegt sind, die sie bis Ende August 2026 durchführen wollen.
Bislang wurden rund 378 Mrd. € aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt.
Vereinfachung der Regulierung von Finanzdienstleistungen
Die Ministerinnen und Minister haben Schlussfolgerungen zur Vereinfachung der Regulierung von Finanzdienstleistungen gebilligt.
In seinen Schlussfolgerungen legt der Rat dar, welchen Beitrag die Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen zur allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftsleistung und Sicherheit der EU leisten könnte. Er erkennt an, dass alle Akteure, die an der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in diesem Bereich eine gemeinsame Verantwortung für dieses Ziel haben.
Die Schlussfolgerungen enthalten auch eine Liste konkreter Richtlinien für dieses Bemühungen und skizzieren die nächsten Schritte, die die einschlägigen Akteure unternehmen könnten, um dieses Ziel in allen Gesetzgebungsphasen und auf verschiedenen Regulierungsebenen zu erreichen.
Auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) erörterte der Rat ferner die wirtschaftlichen Folgen der EU-Rechtsvorschriften, bevor auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) am 16. Dezember voraussichtlich Schlussfolgerungen zum selben Thema angenommen werden. Dieses Thema für den Rat (Wirtschaft und Finanzen) zu einem wiederkehrenden Thema werden.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Im Anschluss an Erläuterungen der Kommission erörterten die Ministerinnen und Minister den am 25. November 2025 veröffentlichten Warnmechanismus-Bericht 2026, mit dem das jährliche Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht im Rahmen des Europäischen Semesters eingeleitet wird.
Sie führten ferner einen Gedankenaustausch über den Entwurf einer Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, der am selben Tag veröffentlicht wurde. Diese Empfehlung befasst sich mit zentralen Fragen für die Funktionsweise des Euro-Währungsgebiets. Der Textentwurf wird von den Mitgliedstaaten erörtert und erforderlichenfalls geändert werden, bevor der Rat ihn Anfang nächsten Jahres billigt.
Der Rat hat einen Gedankenaustausch über den jüngsten Bericht der Kommission über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, der am 25. November 2025 veröffentlicht wurde, geführt.
Der Bericht ist ein Schlüsselelement des Stabilitäts- und Wachstumspakts, in dem Regeln für die Überwachung und Koordinierung der nationalen Haushalts- und Wirtschaftspolitiken festgelegt sind und der eine präventive und eine korrektive Komponente umfasst.
Die Ministerinnen und Minister billigten ferner den vom Wirtschafts- und Finanzausschuss ausgearbeiteten und gebilligten neugefassten Verhaltenskodex für die Umsetzung des Pakts.
Der Verhaltenskodex enthält Leitlinien im Anschluss an den neuen Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung, der seit dem 30. April 2024 in Kraft ist.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.