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Auf der Ratstagung einigten sich die Ministerinnen und Minister auf Maßnahmen zur Bekämpfung des starken Anstiegs der Zahl kleiner Pakete, die den EU-Markt überschwemmen. Der Rat erörterte ferner die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und billigte die jährlichen Schlussfolgerungen zu den EU-Statistiken. Beim Frühstück vor der Tagung erörterten die Ministerinnen und Minister Finanzmittel für die Ukraine und die internationale Unternehmensbesteuerung.
Ich möchte allen Mitgliedstaaten für eine sehr konstruktive Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ danken, auf der sie ihre Zusage bekräftigt haben, die Frage des Finanzierungsbedarfs der Ukraine für die kommenden Jahre anzugehen. Wir haben einen Gedankenaustausch darüber geführt, welche Optionen für eine Unterstützung es gibt, und dabei insbesondere den Vorschlag der Kommission für ein Reparationsdarlehen erörtert. Nach Ansicht des dänischen Vorsitzes ist dieser Kommissionvorschlag die beste und realistischste Option, und er sollte im Hinblick auf Beschlüsse des Europäischen Rates auf seiner Dezembertagung als höchste Priorität behandelt werden.
Wir freuen uns auch, dass wir eine politische Einigung über die Abschaffung der Zollfreigrenze für eine Warenwert unter 150 € erzielt haben und so dafür sorgen, dass Zölle ab dem ersten Euro entrichtet werden; dies stellt einen wichtigen Schritt für eine fairen Wettbewerb und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen dar.
Stephanie Lose, dänische Wirtschaftsministerin
Energiebesteuerung
Der Rat führte eine Orientierungsaussprache über die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie.
Die Ministerinnen und Minister äußerten sich zu dem Kompromisstext. Viele waren bereit, eine Einigung über den Kompromiss zu unterstützen, aber einige vertraten die Ansicht, dass weitere Beratungen über bestimmte Aspekte, vor allem im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit, erforderlich seien.
So konnten einige aus der Ministerrunde der Richtlinie nicht zustimmen und begründeten dies mit Bedenken, die spezifisch Fragen wie die Bestimmungen zur Indexierung, zur Besteuerung von Kraftstoffen im See- und Luftverkehr und zur steuerlichen Behandlung von Erdgas und Flüssigerdgas betreffen, sowie mit Bezügen zu anderen klimabezogenen Dossiers.
Am Ende der Tagung bedauerte der Vorsitz, dass der Rat zu diesem Zeitpunkt offenbar keine Einigung über den Kompromisstext erzielen konnte.
Der Rat hat heute Maßnahmen ergriffen, um den Zustrom kleiner Pakete in die EU einzudämmen, die derzeit nicht zollpflichtig sind – ein Problem, dass zu unfairen Wettbewerbsbedingungen für EU-Verkäufer führt und Umweltbedenken hervorruft.
Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf geeinigt haben, die Zollfreigrenze für einen Warenwert unter 150 € abzuschaffen. Wir sorgen dafür, dass Zölle ab dem ersten Euro entrichtet werden; so schaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen und begrenzen den Zustrom von Billigwaren. Wir waren uns ferner darin einig, dass 2026 so bald wie möglich auf eine vorübergehende Lösung hingearbeitet werden muss.
Stephanie Lose, dänische Wirtschaftsministerin
Zunächst haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der EU darauf geeinigt, die derzeitige Vorschrift abzuschaffen, nach der Waren im Wert von weniger als 150 € zollfrei in die EU eingeführt werden dürfen. Sobald die EU-Zolldatenplattform – die vorgeschlagene zentrale Plattform der EU für die Interaktion mit dem Zoll und die Stärkung der Kontrollen – einsatzbereit ist, was derzeit für 2028 erwartet wird, gelten die einschlägigen Zölle für alle Waren, die in die EU verbracht werden.
Aufgrund der Dringlichkeit der Lage hat sich der Rat heute auch verpflichtet, auf eine einfache, vorübergehende Lösung hinzuarbeiten, um so bald wie möglich im Jahr 2026 und bis zur Inbetriebnahme der Zolldatenplattform im Jahr 2028 Zölle auf diese Waren zu erheben. Die Arbeiten zur Entwicklung der Lösung werden in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Der Rat nahm Durchführungsbeschlüsse zur Billigung gezielter Änderungen an den von Belgien, Estland, Kroatien, Luxemburg, Rumänien und der Slowakei vorgelegten Aufbau- und Resilienzplänen an.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist das Programm der EU für umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen, die die COVID-19-Pandemie für die europäische Wirtschaft mit sich gebracht hat. Sie ist das Kernstück von NextGenerationEU, einem befristeten Aufbauinstrument, mit dem die Kommission Mittel beschaffen kann, um zur Behebung der unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden infolge der Pandemie beizutragen.
Um die Fazilität in Anspruch nehmen zu können, müssen die Mitgliedstaaten der Kommission Aufbau- und Resilienzpläne (RRP) vorlegen, in denen die Reformen und Investitionen dargelegt sind, die sie bis Ende August 2026 durchführen wollen.
Bislang wurden rund 367 Mrd. € aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt.
Der Rat billigte Schlussfolgerungen zu den Fortschritten in Bezug auf die statistischen Prioritäten der EU.
Vergleichbare, zuverlässige und hochwertige Statistiken sind eine Grundvoraussetzung für eine faktengestützte Politikgestaltung, insbesondere für die wirtschaftspolitische Koordinierung.
Daher werden in den jährlichen Schlussfolgerungen des Rates zu Statistiken die Qualität, die Aktualität und die Relevanz amtlicher EU-Statistiken, einschließlich derjenigen, die der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU zugrunde liegen, überprüft.
In den Schlussfolgerungen wird auch eine Bestandsaufnahme vorgenommen, wie EU-Statistiken die Arbeit in anderen vorrangigen Bereichen wie Wohnraum, grüner Wandel und Energiewende, Landwirtschaft und Fischerei sowie Sozialpolitik unterstützen können.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Der Rat führte vor dem Hintergrund der jüngsten Berichte der Kommission, die am 21. Oktober 2025 veröffentlicht wurden, einen Gedankenaustausch über diese Fragen.
Die Beratungen auf Ministerebene folgten auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2025. In diesen Schlussfolgerungen wurde bekräftigt, dass diese Agenda dringend vorangebracht werden muss, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas sicherzustellen, und die Kommission und die beiden gesetzgebenden Organe wurden nachdrücklich aufgefordert, ihre Arbeit als besonders vorrangige Angelegenheit zu beschleunigen.
Die Ministerrunde führte einen Gedankenaustausch über den Jahresbericht 2025 des Europäischen Fiskalausschusses – eines unabhängigen Beratungsgremiums, das 2015 eingerichtet wurde.
Zu den Hauptaufgaben des Ausschusses gehören die Erstellung einer zeitnahen Ex-post-Bewertung der Umsetzung des EU-Rahmens für die haushaltspolitische Steuerung sowie die Beratung zum haushaltspolitischen Kurs des Euro-Währungsgebiets und der Mitgliedstaaten.
Er berät auch bei der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unterbreitet Vorschläge für die künftige Entwicklung des haushaltspolitischen Rahmens.
Am 4. November fand am Rande der Tagung ein makroökonomischer Dialog auf politischer Ebene (MEDPOL) statt.
Dabei führten die Sozialpartner einen Gedankenaustausch mit dem Vorsitz und den beiden kommenden Vorsitzen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Präsidenten der Euro-Gruppe. Der Schwerpunkt der Tagung lag auf der Bedeutung von Reformen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Aufbau von Humankapital für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU.
Am 5. November fand am Rande der Tagung ein Dialog auf Ministerebene zwischen der EU und den Ländern der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) statt.
Die Ministerrunde führte einen Gedankenaustausch zum Thema „Gemeinsam stärker: Förderung des Wohlstands durch offenen Handel“.
Dialog auf Ministerebene ECOFIN-EFTA: Gruppenfoto
Dossiers
Vorbereitungsdokumente
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Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.