COVID-19: Reisen aus Drittländern in die EU (bis 28. Februar 2022)
Empfehlung des Rates: COVID-19-Reisebeschränkungen für Drittländer
Die EU-Länder haben sich auf einen gemeinsamen Ansatz für vorübergehende Reisebeschränkungen in die EU und die mögliche Aufhebung solcher Beschränkungen geeinigt.
Wer sollte aus Drittländern in die EU reisen dürfen?
- Geimpfte
- Personen, die aus zwingenden Gründen reisen müssen
- Personen ohne zwingenden Reisegrund aus einem Land auf der EU-Liste
Geimpfte
Geimpfte sollten in die EU reisen dürfen, wenn:
- sie vollständig mit einem von der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft sind
- sie die letzte empfohlene Dosis des Impfstoffs mindestens 14 Tage vor ihrer Ankunft erhalten haben
Die EU-Länder könnten auch von der WHO zugelassene Impfstoffe akzeptieren.
Kinder, die aufgrund ihres Alters nicht geimpft werden können, sollten bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, mit ihren geimpften Eltern reisen können.
Personen, die aus zwingenden Gründen reisen müssen
Personen, die aus zwingenden Gründen reisen müssen, sollten unabhängig vom Ausgangsort immer in die EU reisen dürfen.
Für wen sind Reisen aus zwingenden Gründen möglich?
- EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familienangehörigen
- langfristig in der EU Aufenthaltsberechtigte und ihre Familienangehörigen
- Reisende, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist
Personen ohne zwingenden Reisegrund aus einem Land auf der EU-Liste
Alle zwei Wochen überprüft die EU die Liste der Drittländer, für die die Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten.
Alle Reisenden aus Drittländern, die auf der EU-Liste stehen, sollten in die EU einreisen dürfen.
Kriterien zur Bestimmung der Länder, die in die Liste aufgenommen werden:
- nicht mehr als 75 neue COVID-19-Fälle pro 100 000 Einwohner in den letzten 14 Tagen
- stabile oder rückläufige Entwicklung neuer Fälle
- mehr als 300 Tests pro 100 000 Einwohner in den letzten 7 Tagen
- nicht mehr als 4 % dieser Tests sind positiv
- ob Varianten unter Beobachtung oder besorgniserregende Varianten entdeckt wurden
- Impffortschritt
- allgemeine Reaktion auf COVID-19
- Zuverlässigkeit von Informationen und Daten
- Gegenseitigkeit, auf Einzelfallbasis
Bestimmungen für alle Reisenden
Alle Personen, die aus einem Drittland aus notwendigen oder nicht unbedingt notwendigen Gründen reisen, sollten einen frühestens 72 Stunden vor der Abreise durchgeführten negativen PCR-Test vorweisen können.
Die Mitgliedstaaten könnten außerdem Folgendes vorschreiben:
- Selbstisolierung, Quarantäne und Kontaktnachverfolgung für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen
- im selben Zeitraum weitere COVID-19-Tests je nach Bedarf
Mechanismus für eine Notbremse
Mitgliedstaaten können eine unverzügliche, vorübergehende Beschränkung aller Reisen in die EU aus einem Drittstaat erlassen:
- wenn sich die epidemiologische Lage in diesem Land rasch verschlechtert hat
- insbesondere wenn eine besorgniserregende Variante oder eine Variante unter Beobachtung festgestellt wurde
Diese Notbremse gilt nicht für:
- EU-Bürgerinnen und -Bürger
- langfristig in der EU Aufenthaltsberechtigte
- bestimmte Kategorien von Reisenden, die eine wichtige Funktion ausüben oder deren Reise zwingend notwendig ist
Die Beschränkungen sollten mindestens alle zwei Wochen überprüft werden.
Diese Notbremse sollte nicht für EU-Bürgerinnen und -Bürger, langfristig in der EU Aufenthaltsberechtigte und bestimmte Kategorien von Personen, die aus zwingenden Gründen reisen müssen, gelten.