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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 10.11.2015, 10. November 2015

Wichtigste Ergebnisse

Klimawandel

Der Rat nahm Schlussfolgerungen im Hinblick auf die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen an.

Mit einem ehrgeizigen Mandat für die Konferenz in Paris übernimmt die Europäische Union ihre Rolle als eine treibende Kraft hinter dem neuen Klimaschutzabkommen. Pierre Gramegna, luxemburgischer Finanzminister

Auf der Konferenz in Paris, die vom 30. November bis 11. Dezember 2015 stattfindet, soll ein neues VN-Klimaschutzabkommen für die Zeit nach 2020 vereinbart werden. Ziel ist es, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und die dazu erforderliche öffentliche und private Finanzierung zu gewährleisten.

"Mit einem ehrgeizigen Mandat für die Konferenz in Paris übernimmt die Europäische Union ihre Rolle als eine treibende Kraft hinter dem neuen Klimaschutzabkommen", sagte Pierre Gramegna, luxemburgischer Finanzminister und Präsident des Rates. "Wir sind auch bereit, einen beträchtlichen Beitrag zur Finanzierung der erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen zu leisten".

Im Mittelpunkt der Schlussfolgerungen des Rates stehen die Beiträge der EU zur Klimaschutzfinanzierung mit Blick auf die jährlichen 100 Mrd. $, die die Industrieländer bis 2020 zugesagt haben, sowie die Berechenbarkeit der Beiträge zur Klimaschutzfinanzierung. Ferner wird auf die Finanzierungsaspekte eines neuen VN-Klimaschutzabkommens für die Zeit nach 2020 eingegangen.

Beträchtliche Ressourcen werden erforderlich sein, um den Entwicklungsländern zu helfen, angemessen auf den Klimawandel zu reagieren, sowohl was die Verringerung von Treibhausgasemissionen als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels betrifft. Die 100 Mrd. $ pro Jahr, die die Industrieländer bis 2020 zugesagt haben, werden aus verschiedensten – öffentlichen und privaten, bilateralen und multilateralen – Quellen stammen; auch alternative Finanzierungsquellen gehören dazu.

Kapitalmarktunion

Der Rat nahm Schlussfolgerungen an, in denen er den Aktionsplan der Kommission zur Entwicklung einer Kapitalmarktunion begrüßt.

Der Plan zielt darauf ab, bis Ende 2019 eine voll funktionsfähige europäische Kapitalmarktunion zu schaffen. Dazu ist ein Bündel von Maßnahmen geplant, die die Kapitalmärkte stärken sollen, um mehr Investitionen – auch aus Drittstaaten – für europäische Unternehmen und Infrastrukturprojekte anzuziehen.

Eines der Hauptziele besteht darin, den Zugang von KMU und Start-ups, insbesondere in innovativen Branchen, zu Finanzierungsmitteln zu verbessern.

"Die Arbeit an einem Vorschlag zu einer einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefung ist schon im Gange; Ziel ist es, so bald wie möglich zu einer politischen Einigung zu kommen, vielleicht sogar noch vor Ende des Jahres", sagte Minister Gramegna. "Zudem warten wir auf einen Vorschlag zu Prospekten, der wichtig sein wird, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Krediten zu erleichtern, damit wir auch hier die Arbeit aufnehmen können."

Aufhebung der Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen

Die Richtlinie 2003/48/EG, die den Steuerbehörden seit 2005 einen besseren Zugang zu Informationen über private Sparer ermöglichte, ist vom Rat aufgehoben worden.

Die Aufhebung erfolgt, nachdem zuvor die Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung verschärft worden waren. Im Laufe der Zeit ist es zu zahlreichen Überschneidungen mit anderen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet gekommen, die nun durch die Aufhebung beseitigt werden.

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