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Rat (Wirtschaft und Finanzen), 25.05.2016, 25. Mai 2016

Wichtigste Ergebnisse

Steuerumgehung durch Unternehmen

Der Rat hat über den Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung von Steuerumgehungspraktiken beraten, die häufig von großen Unternehmen angewendet werden. Nach langwierigen Beratungen kam er überein, die Einigung über das Dossier auf seine Tagung am 17. Juni 2016 zu verschieben.

Der Richtlinienentwurf stützt sich auf die OECD-Empfehlungen von 2015 zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung durch Unternehmen. Die Richtlinie soll verhindern, dass Konzerne Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen ausnutzen, um ihre Steuerschuld zu verringern.

"Diese Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, besser auf aggressive Steuerumgehungspraktiken zu reagieren, und wir sind zuversichtlich, dass wir im Juni ein Ergebnis erzielen werden, das hohen Ansprüchen genügt", sagte der niederländische Finanzminister und Präsident des Rates, Jeroen Dijsselbloem. "Wir hatten heute eine konstruktive Aussprache auf Ministerebene, die es uns ermöglicht hat, die Zahl der noch zu klärenden Kernfragen zu begrenzen."

Der Rat hat Fortschritte bei zwei weiteren Bestandteilen des Pakets mit Vorschlägen für die Bekämpfung der Steuerumgehung durch Unternehmen erzielt, das die Kommission im Januar 2016 vorgelegt hatte. Im Anschluss an eine im März erzielte Einigung hat der Rat eine Richtlinie angenommen, nach der multinationale Unternehmen steuerlich relevante Informationen vorlegen müssen und diese Informationen zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Mit dieser Richtlinie wird die OECD-Empfehlung über die länderspezifische Berichterstattung durch multinationale Unternehmen in ein rechtsverbindliches Instrument der EU umgesetzt. Sie gilt für Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. EUR.

Der Rat hat zudem Schlussfolgerungen zu den Aspekten der Kommissionsvorschläge angenommen, die Drittländer betreffen. Ein Thema dieser Schlussfolgerungen ist die Erstellung einer EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete, über die ab September 2016 beraten werden soll.

Mehrwertsteueraktionsplan

Der Rat hat Schlussfolgerungen zum Mehrwertsteueraktionsplan der Kommission und zu einem Sonderbericht des Rechnungshofs über MwSt-Betrug angenommen.

In den Schlussfolgerungen wird betont, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen, insbesondere der automatische Austausch von Informationen, für die Vermeidung von Mehrwertsteuerbetrug ist. Der Rat begrüßte Pläne zur Verringerung des Aufwands für die Einhaltung der MwSt-Vorschriften für Unternehmen, insbesondere für KMU, und betonte, dass der grenzüberschreitende elektronische Geschäftsverkehr vereinfacht werden muss. In den Schlussfolgerungen wird auch die Absicht der Kommission begrüßt, Vorschläge für mehr Flexibilität bei den MwSt-Sätzen vorzulegen, wobei gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass für das MwSt-System ein ausreichendes Maß an Harmonisierung aufrechterhalten werden muss.

Die Kommission wird spätestens 2017 einen Vorschlag für ein endgültiges MwSt-System für den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr vorlegen.

"Heute haben wir nur einen ersten Schritt getan, und die Kommission muss Vorschläge vorlegen, damit weitere Fortschritte erzielt werden können", sagte Minister Dijsselbloem. "Die Modernisierung der Mehrwertsteuer und die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug sind vorrangige Ziele des niederländischen Vorsitzes."

Der Rat hat ferner eine Richtlinie angenommen, nach der ein Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15% bis Ende des Jahres 2017 beibehalten wird, solange die Beratungen über eine endgültige MwSt-Regelung noch andauern.

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