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Rat "Wirtschaft und Finanzen", 12.02.2019, 12. Februar 2019

Ausschnitte der Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" vom 12. Februar 2019 in Brüssel

Wichtigste Ergebnisse

Europäisches System der Finanzaufsicht

Der Rat hat seine allgemeine Ausrichtung zu den Vorschlägen zur Überprüfung der Funktionsweise des derzeitigen europäischen Finanzaufsichtssystems bestätigt. Die Einigung erstreckt sich auf alle Aspekte, mit Ausnahme der Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche, für die bereits im Dezember 2018 ein partielles Verhandlungsmandat erzielt worden war. Der Rat hat den Vorsitz aufgefordert, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament so rasch wie möglich aufzunehmen.

Die europäischen Aufsichtsbehörden spielen eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung der Bankenunion und der Kapitalmarktunion. Mit dieser äußerst wichtigen Einigung verbessern wir die Effizienz des bestehenden Finanzaufsichtssystems. Wir sorgen auch dafür, dass unsere gemeinsame Vorschriften in der gesamten EU kohärent angewandt werden und dass die nationalen Aufsichtsbehörden so effizient wie möglich zusammenarbeiten. Eugen Teodorovici, Finanzminister Rumäniens, das derzeit den Ratsvorsitz innehat

Im September 2017 hat die Kommission ein Paket von Vorschlägen für eine Überprüfung der Aufgaben, Befugnisse, der Governance-Strukturen und der Finanzierung der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) vorgelegt, um die Behörden an das veränderte Umfeld, in dem sie tätig sind, anzupassen. Darüber hinaus hat die Kommission im Oktober 2018 einen geänderten Vorschlag mit Bestimmungen zur Verstärkung der Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bezüglich der Risiken für den Finanzsektor durch Geldwäsche vorgelegt.

Beschlussfassung in Steuerfragen

Die Kommission stellte ihre am 15. Januar 2019 veröffentlichte Mitteilung "Auf dem Weg zu einer effizienteren und demokratischeren Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik" vor. Mit der Mitteilung will die Kommission eine Debatte über den schrittweisen und gezielten Übergang von der Beschlussfassung mit Einstimmigkeit zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit und über die Anwendung des "ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens" in bestimmten Bereichen der EU-Steuerpolitik anstoßen.

Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch. Eine erhebliche Anzahl von ihnen rief dazu auf, die derzeitige Ausgewogenheit der Abstimmungsregeln in Steuerfragen zu wahren, während andere sich für eine Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten offen zeigten. Die Ministerinnen und Minister verwiesen darüber hinaus auf die beeindruckende Erfolgsbilanz im Bereich des EU-Steuerrechts sowie auf die zwischenstaatlichen Arbeiten (Gruppe "Verhaltenskodex") im Rahmen der geltenden Vorschriften der Verträge. Mit den Beratungen des Rates wird möglichen Maßnahmen des Europäischen Rates in diesen Angelegenheiten nicht vorgegriffen.

Ernennung eines neuen Mitglieds des Direktoriums der EZB

Der Rat hat empfohlen, dass der Europäische Rat Philip Lane zum neuen Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB) ernennt.

Auf der Grundlage dieser Empfehlung wird der Europäische Rat Stellungnahmen sowohl des Europäischen Parlaments als auch des EZB-Rats einholen. Es wird erwartet, dass er dann auf seiner Tagung am 22./23. März eine endgültige Entscheidung trifft.

Das neue Mitglied des Direktoriums wird Peter Praet ersetzen und zum 1. Juli 2019 ein nicht verlängerbares Mandat für acht Jahre übernehmen.

Bericht über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2018

Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zum jüngsten Warnmechanismus-Bericht der Kommission, der am 18. Januar 2019 veröffentlicht worden war.

Der Rat begrüßte den Bericht der Kommission und bekräftigte die Bedeutung der Analyse der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Europäischen Semesters.

EU-Haushaltsplan

Der Rat verabschiedete Leitlinien für den EU-Haushalt 2020.

Der Rat ist der Auffassung, dass der nächste Haushaltsplan eine umsichtige Haushaltsplanung gewährleisten und ausreichende Spielräume unterhalb der Obergrenzen vorsehen sollte, damit auf unvorhergesehene Umstände reagiert werden kann. Gleichzeitig sollten für Programme und Maßnahmen, die den größten Beitrag zur Verwirklichung der Unionspolitiken leisten, ausreichende Mittel veranschlagt werden. Darüber hinaus sollte der Haushaltsplan die zeitgerechte Erfüllung von Verpflichtungen ermöglichen, die bereits im Rahmen des laufenden mehrjährigen Finanzrahmens eingegangenen wurden, um unbeglichene Zahlungsanträge insbesondere im Bereich der Kohäsionspolitik zu vermeiden.

Die Ministerrunde hat ferner dem Europäischen Parlament empfohlen, der Kommission Entlastung für die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2017 zu erteilen.

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