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Rat "Wirtschaft und Finanzen", 12.03.2019, 12. März 2019

Wichtigste Ergebnisse

Ausschnitte der Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" vom 12. März 2019 in Brüssel

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete

Der Rat hat eine überarbeitete EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke angenommen.

Zu den fünf Gebieten, die bereits auf der Liste standen – Amerikanisch-Samoa, Guam, Samoa, Trinidad und Tobago und die Amerikanischen Jungferninseln – sind zehn weitere hinzugekommen, nämlich: Aruba, Barbados, Belize, Bermuda, Dominica, Fidschi, die Marshallinseln, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate und Vanuatu.

Diese Länder und Gebiete haben bis zu der vereinbarten Frist nicht die Verpflichtungen erfüllt, die sie gegenüber der EU eingegangen waren.

Anlage II der Schlussfolgerungen mit den Ländern und Gebieten, die ihre Verpflichtungen noch erfüllen müssen, enthält auch die Fristverlängerungen, die elf Ländern und Gebieten gewährt wurden, damit sie die für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Reformen durchführen können.

Heute haben wir unsere erste umfassende Überarbeitung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete abgeschlossen. Seitdem die Liste Ende 2017 zum ersten Mal angenommen wurde, hat sie sich als sehr wertvoll dafür erwiesen, die Agenda der EU für die Verbesserung der weltweiten Steuerpraxis auf kooperative Weise voranzubringen, Steuervermeidung zu bekämpfen und gute Regierungsführung und Transparenz zu verbessern: Mehr als 30 Länder und Gebiete haben bereits ihre Verpflichtung zu Steuerreformen erfüllt. Eugen Teodorovici, Finanzminister Rumäniens

Als Teil der vom Rat festgelegten externen Strategie der EU für Besteuerung soll mit der Liste zur Verhinderung von Steuervermeidung beigetragen und weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich gefördert werden.

Verbrauchsteuern

Zur Beratung standen Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds in Bezug auf verbrauchsteuerpflichtige Waren – insbesondere Alkohol und alkoholische Getränke. Dadurch wird ein fairer Wettbewerb gewährleistet und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert.

Der Rat erörterte folgende Vorschläge:

  • Richtlinie über das allgemeine Verbrauchsteuersystem
  • Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Bezug auf den Inhalt elektronischer Verzeichnisse
  • Richtlinie über die Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke.

Bei den genannten Dossiers haben die Sachverständigen zwar beträchtliche Fortschritte erzielt, doch sind noch einige Fragen offen, die auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) im Mai gelöst werden könnten.

Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verkauf bzw. die Nutzung bestimmter Produkte wie Alkohol, Tabak und Energie. Die Einkünfte aus diesen Steuern gehen direkt an das Land, an das sie gezahlt werden. Seit 1992 haben die Länder der EU gemeinsame Regeln, mit denen gewährleistet wird, dass Verbrauchsteuern überall in der EU auf die gleiche Weise und auf die gleichen Produkte erhoben werden.

Digitalsteuer

Der Rat hat die Fortschritte zur Kenntnis genommen, die bei den Verhandlungen über die Digitalsteuer erzielt worden sind, seit das Thema zuletzt auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 4. Dezember 2018 erörtert wurde. Grundlage war ein neuer Kompromisstext, in dem ein Geltungsbereich vorgeschlagen wird, der sich auf digitale Werbedienstleistungen beschränkt.

Aus der Beratung ging hervor, dass der Text zwar von einer großen Zahl von Mitgliedstaaten unterstützt wird, einige Delegationen jedoch nach wie vor Vorbehalte haben; entweder zu konkreten Aspekten des Vorschlags oder grundsätzlicherer Art.

Parallel wird daran gearbeitet, den Standpunkt der EU bei internationalen Beratungen über die Digitalsteuer festzulegen, insbesondere im Hinblick auf den Bericht der OECD zu diesem Thema, der Mitte 2020 vorliegen soll.

InvestEU

Der Rat erörterte die Frage, ob das Sekretariat des Investitionsausschusses des Programms "InvestEU" bei der Kommission oder bei der Europäischen Investitionsbank angesiedelt werden soll, kam aber zu keinem Ergebnis. Der Vorsitz regte einen Dialog zwischen den beiden Institutionen an, um die Blockade zu lösen, und gab zu bedenken, dass es weniger um den Standort selbst als vielmehr um eine Struktur gehen sollte, die Effizienz, Transparenz und bestmögliche Ergebnisse gewährleistet.

Am 20. Februar haben die EU-Botschafterinnen und -Botschafter den Standpunkt des Rates zum Vorschlag der Kommission über das Programm "InvestEU" gebilligt. Auf dieser Grundlage hat der Vorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen. Am 4. März fand ein erster Trilog statt.

"InvestEU" ist ein neues EU-Programm, das 14 bestehende Finanzierungsinstrumente zusammenfassen soll, die derzeit zur Verfügung stehen, um Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU zu unterstützen. Hintergrund ist der nächste mehrjährige Finanzrahmen (2021-2027).

Europäisches Semester

Die Kommission gab einen Überblick über die Länderberichte und stellte die eingehenden Überprüfungen im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht vor. Sie wurden am 27. Februar veröffentlicht. Die Ministerinnen und Minister erörterten die Umsetzung investitionsrelevanter länderspezifischer Empfehlungen.

MwSt im elektronischen Geschäftsverkehr

Der Rat vereinbarte Durchführungsbestimmungen zur Mehrwertsteuer-Regelung im elektronischen Geschäftsverkehr, die im Dezember 2017 verabschiedet worden war.

Mit den neuen detaillierten Maßnahmen soll ein reibungsloser Übergang zu der neuen Regelung gewährleistet werden, die im Januar 2021 in Kraft tritt.

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