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Wirtschaftliche und finanzielle Folgen des Krieges Russlands gegen die Ukraine
Der Rat hat die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Krieges Russlands gegen die Ukraine erörtert. Er hat beschlossen, der Ukraine schnellstmöglich eine zusätzliche Makrofinanzhilfe in Höhe von 1 Mrd. € zur Verfügung zu stellen.
Dass wir weiterhin materielle und finanzielle Hilfe gewähren, ist keine Option, sondern unsere Pflicht. Daher freue ich mich sehr, dass wir den Beschluss, eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 1 Mrd. € bereitzustellen, beschleunigt haben. Dadurch erhält die Ukraine die erforderlichen Mittel, um den dringenden Bedarf zu decken und den Betrieb kritischer Infrastrukturen sicherzustellen.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Die Kommission hat den Stand der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität erläutert, und die Ministerinnen und Minister haben einen Gedankenaustausch geführt.
Der Rat hat die letzten drei Rechtsakte angenommen, die noch erforderlich sind, damit Kroatien am 1. Januar 2023 den Euro als Währung einführen kann. Mit einem der Rechtsakte wird der Umrechnungskurs auf 7,53450 kroatische Kuna für 1 Euro festgesetzt.
Ich möchte meinen Amtskollegen, Zdravko Marić, und ganz Kroatien dazu beglückwünschen, dass es nun als 20. Land dem Euro-Raum beitreten wird. Die Einführung des Euro ist kein Wettlauf, sondern eine verantwortungsvolle politische Entscheidung. Kroatien hat alle erforderlichen wirtschaftlichen Kriterien erfolgreich erfüllt, und ab dem 1. Januar 2023 wird dort in Euro bezahlt.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Kroatien wird der 20. Mitgliedstaat der EU sein, der den Euro als Währung einführt.
Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge im Bereich Finanzdienstleistungen
Der Vorsitz hat den Sachstand bei aktuellen Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich Finanzdienstleistungen erläutert.
Dies betrifft unter anderem die Geldtransferverordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA), über die vor einigen Tagen politische Einigungen mit dem Europäischen Parlament erzielt wurden.
Im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 hat der Rat Schlussfolgerungen zu den eingehenden Überprüfungen 2022 im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht gebilligt.
Beschluss des Rates über die Verwendung von Mitteln aus dem 10. und 11. EEF zur Unterstützung der AKP-Staaten bei der Bewältigung der Ernährungssicherheitskrise
Der Rat hat einen Beschluss zur Bewältigung der derzeitigen Ernährungssicherheitskrise und des wirtschaftlichen Schocks in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine angenommen. Dank des heutigen Beschlusses wird der Rat freigegebene Mittel in Höhe von 600 000 000 € aus Projekten im Rahmen des 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds zuweisen, um Maßnahmen zu finanzieren, die dazu dienen, die Nahrungsmittelerzeugung und die Resilienz der Lebensmittelsysteme zu fördern, humanitäre Hilfe bereitzustellen sowie makroökonomische Unterstützung zu leisten.
Zudem hat der Rat die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführten Punkte ohne Aussprache angenommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.