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Der Rat hat seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zum REPowerEU-Vorschlag festgelegt, einem Plan zur Beendigung der Abhängigkeit der Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland, mit dem die strategische Autonomie der Union durch die Diversifizierung der Energieversorgung gestärkt und die Unabhängigkeit und Sicherheit der Energieversorgung der Union gefördert werden soll.
Heute haben wir einen wichtigen Fortschritt bei der Stärkung der Autonomie Europas gegenüber Russlands fossilen Brennstoffen erzielt. Ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen danken, dass sie wesentliche Zugeständnisse gemacht haben, um zu diesem Standpunkt des Rates zu gelangen. Angesichts des geopolitischen Kontexts seit Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und der jüngsten Angriffe auf die Energieinfrastruktur in Europa bin ich mir sicher, dass es notwendig ist, auf eine rasche Einigung über diesen Vorschlag zu drängen. Der tschechische Vorsitz ist fest entschlossen, unser Versprechen zu erfüllen, den Energiesektor in der Union grundlegend zu reformieren und unsere Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland zu beenden.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Die Ministerinnen und Minister erörterten auf der Grundlage von Erläuterungen der Kommission die Rolle der Finanzmärkte im Zusammenhang mit der hohen Volatilität der Energiepreise und mögliche politische Maßnahmen. Dies ist ein Beitrag zu den Anstrengungen, mit denen das Übergreifen von Risiken auf das Finanzsystem verhindert werden soll.
Die Ministerinnen und Minister befassen sich eingehend mit den Märkten für Energiederivate, da viele Stromanbieter mit hohen „Nachschussforderungen“ von sogenannten zentralen Gegenparteien konfrontiert sind, über die einzelne Handelsgeschäfte abgewickelt werden. Nachschussforderungen entsprechen der Verpflichtung, zur Absicherung des Erfüllungsrisikos des Derivatgeschäfts eine Sicherheit, in der Regel in Form von Barmitteln, zu stellen. Derzeit sind die Nachschussforderungen aufgrund des starken Anstiegs der Energiepreise so hoch, dass in vielen Fällen die Energieversorger bei den Regierungen Liquiditätshilfen beantragen mussten, auch weil die Banken nicht bereit sind, zusätzliche Darlehen zu gewähren.
Der Vorsitz stellte abschließend fest, dass der Gedankenaustausch bestätigt hat, dass die meisten Ministerinnen und Minister gezielten Veränderungen – z. B. der Erweiterung des Spektrums anerkennungsfähiger Sicherheiten und der besseren Nutzung sogenannter Volatilitätsunterbrechungsmechanismen (Circuit Breaker) oder Preiskorridore – und der Anpassung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zustimmen können. Die Arbeit an einem zusätzlichen Flüssiggaspreis-Referenzwert, den der Privatsektor vor der nächsten Einspeichersaison (vor Ende März 2023) festlegen soll, wurde ebenfalls unterstützt.
Wirtschaftliche und finanzielle Folgen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über die wirtschaftlichen und finanziellen Aspekte der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine. Die für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister der EU verfolgen diese Entwicklungen weiterhin aufmerksam. Die Unterstützung der Ukraine und ihres Wiederaufbaus nach dem Krieg ist eine zentrale politische Priorität des tschechischen Vorsitzes.
Im Anschluss an Erläuterungen der Europäischen Kommission zum Sachstand bei der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) haben die Ministerinnen und Minister diesbezüglich eine Bilanz gezogen. Der Rat hat zudem seinen Durchführungsbeschluss zur Billigung des nationalen Plans der Niederlande angenommen. Nach der heutigen förmlichen Annahme dieses Beschlusses können die Niederlande Mittel aus der Fazilität in einer Höhe von bis zu 4,7 Milliarden € in Form von Finanzhilfen nutzen. Diese Mittel werden die Niederlande in die Lage versetzen, ihre wirtschaftliche Erholung von der COVID‑19-Pandemie voranzubringen und den grünen und den digitalen Wandel zu finanzieren.
Ich freue mich sehr, dass wir heute beschlossen haben, den Aufbauplan der Niederlande zu unterstützen. Die Bewilligung von Mitteln in Höhe von 4,7 Mrd. € erfolgt für sie zum richtigen Zeitpunkt, da damit die niederländische Wirtschaft weiter gestärkt und so widerstandsfähiger gegenüber der derzeitigen Energiekrise gemacht wird.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Die EU setzt sich nach wie vor für einen fairen Steuerwettbewerb ein und bekämpft weiterhin schädliche Steuerpraktiken. Der Rat hat heute beschlossen, Anguilla, die Bahamas und die Turks- und Caicosinseln in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen. Damit umfasst die EU-Liste nun zwölf Länder und Gebiete: die Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Anguilla, die Bahamas, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Vanuatu.
Eine faire Besteuerung von Unternehmen kommt uns allen zugute. Aus diesem Grund haben die EU und ihre internationalen Partner ein gemeinsames Interesse an der Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Ich bin überzeugt, dass alle zwölf Länder auf der Liste ihren Verpflichtungen nachkommen und die erforderlichen Reformen im Steuerbereich so bald wie möglich durchführen werden, damit sie bei der nächsten Überarbeitung der Liste in sechs Monaten von der Liste gestrichen werden können.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Die aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthält Länder, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind. Diese Reformen sollten darauf abzielen, eine Reihe objektiver Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu erfüllen, zu denen die Steuertransparenz, die Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards gehören, durch die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.
Die Ministerinnen und Minister erörterten die fiskalische und nichtfiskalische Rolle des Zolls in der EU. Sie äußerten sich zu der Frage, wie ein Gleichgewicht zwischen der großen Zahl neuer nichtfiskalischer Aufgaben, die dem Zoll übertragen werden, und den traditionellen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen und dem inhärenten Erfordernis der Erleichterung des Handels gefunden werden. Sie gingen zudem der Frage nach, ob die zentrale Rolle und die Koordinierung der Zolltätigkeiten gestärkt werden sollte, und wenn ja, in welchen Bereichen.
Diese Aussprache wurde vor dem Hintergrund wesentlicher Veränderungen des Tätigkeitsumfelds der Zollverwaltungen geführt. In den letzten Jahren gab es immer mehr Sicherheitsbedenken, haben Umweltaspekte an Bedeutung gewonnen und wurde als Reaktion auf den Krieg gegen die Ukraine eine Vielzahl restriktiver Maßnahmen verhängt, die oft vom Zoll vor Ort umgesetzt werden.
Derzeit gibt es mehr als 350 Rechtsakte, die unter anderem Drogenausgangsstoffe, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Waffen, Zahlungsströme, medizinische Erzeugnisse usw. betreffen und nach denen die Zollbehörden die Konformität von Produkten und die Zulässigkeit von Waren, die in die EU oder aus der EU verbracht werden, überprüfen müssen. Neben der Wahrnehmung dieser vielfältigen Kontrollaufgaben sind die Zollbehörden jedoch weiterhin für den Schutz der finanziellen Interessen der EU verantwortlich. Die Zollbehörden der EU nehmen an der EU-Grenze jährlich mehr als 70 Mrd. EUR ein, was im Jahr 2021 Zölle in Höhe von fast 25 Mrd. EUR einschließt.
Finanzierung der Klimapolitik
Der Rat hat im Vorfeld der 27. Konferenz der Vertragsparteien der UNFCCC (COP 27) Schlussfolgerungen zur Finanzierung der Klimapolitik angenommen. Darin bekräftigt er seine feste Zusage, Finanzmittel für die Klimapolitik zu mobilisieren.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten würden den weltweit größten Beitrag zur internationalen öffentlichen Finanzierung von Klimamaßnahmen leisten und hätten seit 2013 ihren Beitrag zur Finanzierung von Klimamaßnahmen mehr als verdoppelt, um die Entwicklungsländer zu unterstützen.
Der Rat billigte das Mandat der EU für das Treffen der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 am 12./13. Oktober 2022 in Washington DC und die Erklärung für den Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (IMFC).
Der Rat hat eine Verordnung angenommen, mit der der aufsichtsrechtliche Regulierungsrahmen für in der Union tätige Kreditinstitute gestärkt wird. Im Rahmen der Verordnung über den Beteiligungsketten-Ansatz werden gezielte Anpassungen eingeführt, die die Abwicklungsfähigkeit von Banken verbessern. Mit der Verordnung wird sichergestellt, dass die Banken widerstandsfähig bleiben und künftigen Schocks standhalten können.
Wie die wirtschaftlichen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine zeigen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Stabilität des europäischen Finanzsektors zu gewährleisten. Mit den neuen Vorschriften, die wir heute angenommen haben, wird sichergestellt, dass unsere Banken stabil und widerstandsfähig sind, ohne dass es zu einer erheblichen Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen für sie kommt. Selbst komplexe Bankengruppen werden besser darauf vorbereitet sein, gegenwärtigen und künftigen Schocks standzuhalten.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Der Vorsitz erläuterte den Sachstand bei aktuellen Gesetzgebungsvorschlägen im Bereich Finanzdienstleistungen erläutert. Dies betrifft unter anderem die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und die Verordnung über europäische grüne Anleihen.
Zudem nahm der Rat im Anschluss an Erläuterungen der Europäischen Kommission den Stand der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen zur Kenntnis.
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Der Rat erteilte heute seine endgültige Zustimmung zur Erhöhung des Schutzes der Nutzerrechte im Internet durch das Gesetz über digitale Dienste. Mit dem Gesetz werden neue Standards für mehr Sicherheit und Rechenschaftspflicht im Online-Umfeld festgelegt. Es ist ein weltweites Novum im Bereich der Regulierung des digitalen Raums: Kein anderer Rechtsakt ist in Bezug auf die Regulierung von Plattformen und die Online-Aufsicht so ehrgeizig und wahrt gleichzeitig die Grundprinzipien des Binnenmarkts.Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen.
Der Rat gab grünes Licht für ein neues EU-Gesetz, mit dem die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne gefördert wird und das dazu beitragen wird, angemessene Arbeits- und Lebensbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa zu schaffen. Mit der Richtlinie werden Verfahren für die Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne festgelegt, werden Tarifverhandlungen für die Lohnfestsetzung gefördert und wird der effektive Zugang zum Mindestlohnschutz für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert, die nach nationalem Recht Anspruch auf einen Mindestlohn haben.
Zudem hat der Rat die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführten Punkte ohne Aussprache angenommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.