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Der Rat hat seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zu den beiden verbleibenden Rechtsakten zur Umsetzung der Basel‑III-Vereinbarung festgelegt; es handelt sich um Reformmaßnahmen, die dazu beitragen sollen, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors der EU zu steigern sowie dessen Aufsicht und Risikomanagement zu stärken.
Damit machen wir die in der Union tätigen Banken stärker und widerstandsfähiger. Beim Abschluss der Umsetzung der internationalen Basel-III-Reformen ist es wichtig, dass wir den Besonderheiten des EU-Bankensektors und der besonderen Situation in unseren Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Ich bin zuversichtlich, dass die überarbeiteten Texte, auf die wir uns heute geeinigt haben, zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen werden.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Der Rat hat über die Teile der Eurovignetten-Richtlinie beraten, welche die Besteuerung schwerer Nutzfahrzeuge für die Nutzung der Straßeninfrastruktur betreffen.
Wir hatten gute Gespräche darüber, wie die derzeit geltenden Besteuerungsvorschriften geändert werden sollen, um unsere gemeinsamen Ziele bestmöglich zu erreichen: durch die Unterstützung eines umweltfreundlicheren Straßenverkehrs und eine Verringerung der Verkehrsüberlastung. Wir müssen alle Hindernisse beseitigen, die bei der vollständigen Anwendung des Verursacherprinzips und des Nutzerprinzips für Lastkraftwagen für die Mitgliedstaaten fortbestehen. Obwohl wir ansehnliche Fortschritte erzielt haben, ist dieses Thema komplex und bedarf weiterer Arbeit.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Die Ministerinnen und Minister haben die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine erörtert. Seit dem Beginn des Krieges ist dies ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt auf den Tagungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“.
Die Ministerinnen und Minister haben politische Orientierungen für das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine mehr strukturelle Lösung für die finanzielle Unterstützung der EU für die Ukraine im Jahr 2023 vorgegeben. Sie unterstrichen mit überwältigender Mehrheit die Dringlichkeit dieses Themas und sprachen sich für einen Rahmen aus, der Berechenbarkeit und Flexibilität bietet und es der Kommission ermöglichen würde, im Wege der Emission von Anleihen innerhalb der vereinbarten Haushaltsobergrenzen Mittel bereitzustellen. Im Januar 2023 soll mit den monatlichen Auszahlungen an die Ukraine begonnen werden.
Die EU wird der Ukraine so lange wie nötig zur Seite stehen, auch in finanzieller Hinsicht. Als Ratspräsident habe ich meine persönlichen Erfahrungen aus meinem Besuch in Kiew in der letzten Woche mit meinen Kollegen ausgetauscht. Mein Ziel ist es, dass ab Januar 2023 regelmäßige Auszahlungen an die Ukraine erfolgen. Wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, müssen wir sehr schnell handeln. Die Ministerinnen und Minister haben der Kommission heute politische Orientierungen vorgegeben, damit sie unverzüglich das erforderliche Legislativpaket vorschlagen kann. Wir werden keine Mühen scheuen, um auf der Dezembertagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ eine Einigung über diese Vorschläge zu erzielen.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Aufbau- und Resilienzfazilität
Die für Wirtschaft und Finanzen zuständigen Ministerinnen und Minister haben eine Bilanz der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität gezogen.
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu den EU-Statistiken gebilligt, in denen er die Reaktion des Europäischen Statistischen Systems (ESS) auf den infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bestehenden Bedarf an neuen und aktuelleren Statistiken begrüßt – insbesondere in Bezug auf Statistiken über Energie, Lieferketten, Migration und den Arbeitsmarkt.
Die Kommission hat die Ministerrunde über das Gesetz zur Verringerung der Inflationsrate und über die Folgen dieses neuen US-Rechtsakts für die EU unterrichtet.
Internationale Tagungen
Der Vorsitz und die Kommission haben die Ministerrunde über die Ergebnisse des Treffens der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G20 vom 12./13. Oktober 2022 und der Jahrestagung des IWF unterrichtet.
Steuern: überarbeiteter Verhaltenskodex
Die Finanzministerinnen und -minister der EU haben sich heute – ohne Aussprache – auf einen überarbeiteten Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung geeinigt: eine politische, zwischenstaatliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bei der Ermittlung und Unterbindung von steuerlichen Maßnahmen,die sich nachteilig auf die Steuerbemessungsgrundlagen anderer Mitgliedstaaten auswirken könnten, strengere Überprüfungsregeln anzuwenden.
Heute haben wir unser Eintreten für fairere steuerliche Rahmenbedingungen in der EU bekräftigt, indem wir die Vorschriften zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken in einer sich weiterentwickelnden Wirtschaft verschärft haben. Unsere Steuerexperten sind ständig damit beschäftigt, schädliche Steuerpraktiken zu ermitteln. Seit Aufnahme ihrer Arbeit im Jahr 1997 ist es der Gruppe „Verhaltenskodex“ gelungen, rund 140 schädliche Steuerpraktiken in der EU zu beseitigen. Der Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung wurde seit 1997 nicht geändert, und durch die heutige Einigung wird seine Wirksamkeit auch vor dem Hintergrund der jüngsten internationalen Steuerreform weiter verbessert.
Zbyněk Stanjura, tschechischer Finanzminister
Der Rat hat heute – ohne Aussprache – beschlossen, das Abkommen mit Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht vollständig auszusetzen; dies erfolgte aufgrund der Risiken, die seine Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren (auch als Regelungen zur Ausstellung „goldener Reisepässe“ bekannt) bergen.
Treffen am Rande der Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“
Am Rande der Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ hat eine Sitzung im Rahmen des makroökonomischen Dialogs mit den Sozialpartnern stattgefunden, bei der die Energiepreise im Mittelpunkt standen.
Im Rahmen eines Dialogs zwischen den für Finanzen und Wirtschaft zuständigen Ministerinnen und Minister der EU und der EFTA fand ein Gedankenaustausch über Energiepreise und Inflation im Kontext der derzeitigen geopolitischen Lage statt.
Zudem hat der Rat die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführten Punkte ohne Aussprache angenommen.
Die für Finanzen und Wirtschaft zuständigen Ministerinnen und Minister der EU und der EFTA sind am 8. November 2022 in Brüssel zusammengetreten
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.