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  • Rat (Wirtschaft und Finanzen)

Rat „Wirtschaft und Finanzen“, 9. Oktober 2026

Wichtigste Ergebnisse

Spar- und Investitionsunion

Der Rat hat sich heute auf die wichtigsten Elemente seiner Verhandlungsposition zu entscheidenden neuen Maßnahmen zur Stärkung der EU-Kapitalmärkte geeinigt.

<p>Simon Harris, Tánaiste und Minister der Finanzen Irlands</p>

Europa hat Ersparnisse. Jetzt ist es an der Zeit, sie für uns arbeiten zu lassen. Die heutige Einigung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer vertieften Spar- und Investitionsunion mit einem erheblichen Mehrwert für die längerfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU. Dieses Paket wird dazu beitragen, das Potenzial des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen voll auszuschöpfen, damit sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Unternehmen in der EU von gut integrierten und effizienteren Kapitalmärkten profitieren können.

<p>Simon Harris, Tánaiste und Minister der Finanzen Irlands</p>

Simon Harris, Tánaiste und Minister der Finanzen Irlands

Die neuen Vorschriften werden ein wichtiger Schritt sein, um private Ersparnisse für Investitionen in innovative Unternehmen freizusetzen, das Wachstum zu finanzieren und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU insgesamt zu steigern.

Das Paket zur Marktintegration und -aufsicht (MISP) stärkt die Aufsicht auf EU-Ebene und verringert Hindernisse für die wichtigsten Handels- und Nachhandelsakteure in der EU. Damit werden wiederum die regulatorische Fragmentierung und die Befolgungskosten für grenzüberschreitend tätige Finanzunternehmen verringert und sie werden dabei unterstützt, die Größe und Effizienz zu erreichen, die für den globalen Wettbewerb erforderlich sind. Insgesamt werden die Maßnahmen den grenzüberschreitenden Kapitalfluss erleichtern und dazu beitragen, private Investitionen in EU-Unternehmen zu mobilisieren.

Das Paket wird zu dem vom Europäischen Rat festgelegten umfassenderen Ziel der EU beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und strategische Autonomie der Union zu stärken. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Agenda „Ein Europa – ein Markt“.

Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors

Die Finanzministerinnen und -minister führten einen Gedankenaustausch über die Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors auf der Grundlage des Berichts der Kommission vom 17. Juli zu diesem Thema und knüpften damit an einen ersten Gedankenaustausch auf Ministerebene auf der informellen Tagung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 18. September in Dublin an. In dem Bericht werden Maßnahmen zur Stärkung des Binnenmarkts für Banken durch den Aufbau eines stärker integrierten, effizienteren und wettbewerbsfähigeren Bankensektors dargelegt.

In den letzten 15 Jahren hat die EU den Bankenrahmen grundlegend überarbeitet und dabei wichtige Reformen durchgeführt, um das Kapital und die Aktiva-Qualität der Banken zu erhöhen und den europäischen Bankensektor widerstandsfähiger zu machen.

Gleichzeitig bestehen nach wie vor erhebliche Herausforderungen, wie etwa die grenzüberschreitende Kreditgewährung, die Umsetzung internationaler Vereinbarungen wie Basel III und die Notwendigkeit, den Rechtsrahmen zu vereinfachen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie im ersten Quartal 2027 ein Maßnahmenpaket zur Änderung des Rechtsrahmens für den Bankensektor und zur Umsetzung der in ihrem Bericht dargelegten Lösungen vorlegen wird.

Während der Beratungen waren sich die Ministerinnen und Minister darin einig, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors eine der höchsten Prioritäten der EU zur Unterstützung der Spar- und Investitionsunion und der umfassenderen Agenda der EU für Wettbewerbsfähigkeit ist, wie in der Agenda „Ein Europa, ein Markt“ ausgeführt.

Die Mitgliedstaaten legen ihre Prioritäten für das anstehende Gesetzgebungspaket der Kommission dar.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Rat hat zwei Empfehlungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts angenommen – das sind jene EU-Vorschriften, mit denen sichergestellt werden soll, dass die EU-Mitgliedstaaten solide öffentliche Finanzen anstreben und ihre Haushaltspolitik koordinieren.

Zunächst haben die Ministerinnen und Minister den überarbeiteten nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan der Tschechischen Republik für 2027-2030 gebilligt.

Danach ist die Ministerrunde übereingekommen, die Anwendung der nationalen Ausweichklausel für die Verteidigungsfinanzierung durch Griechenland im Rahmen der Haushaltsregeln der EU auf zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit auszuweiten.

Steuern: EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete

Im Rahmen der Punkte ohne Aussprache hat der Rat beschlossen, Panama und Vietnam von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zu streichen.

Die Liste ist das Instrument der EU, um verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern. Auf der Liste stehen Länder und Gebiete, die den vereinbarten internationalen Steuerstandards nicht genügen oder ihren Verpflichtungen in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nicht nachkommen.

Nach der heutigen Aktualisierung umfasst die Liste nun acht Länder und Gebiete:

Textfassung
  • Amerikanisch-Samoa
  • Anguilla
  • Guam
  • Palau
  • Russland
  • Turks- und Caicosinseln
  • Amerikanische Jungferninseln
  • Vanuatu

Die aufgeführten Länder fallen unter das Überprüfungsverfahren der EU.

Der Rat billigte zudem das übliche Dokument zum Sachstand (Anhang II). Es enthält einen Überblick über die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.

Finanzierung der Klimapolitik

Der Rat hat im Hinblick auf die Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2026 (COP 31), die vom 9. bis zum 20. November 2026 in Antalya (Türkei) stattfinden wird, Schlussfolgerungen zur Finanzierung der Klimapolitik gebilligt.

In den Schlussfolgerungen bringt der Rat seine große Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass laut der Weltorganisation für Meteorologie das Jahr 2024 das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen war, gefolgt von 2025, dem zweitwärmsten Jahr. Darüber hinaus wird die weltweite Führungsrolle der EU und ihrer Mitgliedstaaten hervorgehoben, die trotz haushaltspolitischer und geopolitischer Herausforderungen gemeinsam nach wie vor den größten Beitrag zur internationalen Finanzierung der Klimapolitik leisten.

Zudem wird in den Schlussfolgerungen das Engagement der EU und ihrer Mitgliedstaaten für das gemeinsame internationale Ziel bekräftigt, bis zum Jahr 2035 jährlich 300 Mrd. $ zur Finanzierung der Klimapolitik für Entwicklungsländer zu mobilisieren. Alle Länder, die über die entsprechenden finanziellen Kapazitäten verfügen, werden nachdrücklich aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Mobilisierung der Finanzierung der Klimapolitik für Entwicklungsländer zu verstärken, um das 2024 vereinbarte neue gemeinsame quantifizierte Ziel für die Finanzierung der Klimapolitik zu erreichen.

Aggression Russlands gegen die Ukraine

Der Rat hat einen Gedankenaustausch über die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine geführt. Dies ist ein wiederkehrender Punkt auf der Tagesordnung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“.

Wirtschaftliche Erholung in Europa

Der Rat hat eine Bilanz über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität gezogen, die sich nun in der Abschlussphase befindet.

Um die Fazilität in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können, mussten die Mitgliedstaaten bis Ende August 2026 alle in ihren Aufbau- und Resilienzplänen vorgesehenen Etappenziele und Zielwerte erreichen, während die Kommission alle Auszahlungen bis Ende Dezember 2026 leisten muss.

Bislang wurden rund 440 Mrd. € ausgezahlt.

Weitere Punkte

Als Punkt ohne Aussprache hat der Rat heute Carlo Comporti förmlich zum Vorsitzenden der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ernannt. Herr Comporti wird sein Amt am 1. November 2026 antreten. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann einmal verlängert werden.

Ebenfalls ohne Aussprache hat der Rat beschlossen, das Mandat der EU-Militäroperation EUNAVFOR MED IRINI bis zum 31. März 2029 zu verlängern und dren Aufgaben auf die Zurückdrängung der russischen Schattenflotte, die Unterstützung des Schutzes kritischer maritimer Infrastruktur und die Vertiefung der regionalen Kontakte über Libyen hinaus auszuweiten.

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Letzte Überprüfung: 13. Oktober 2026